Année politique Suisse 1973 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
 
Familie
Angeregt durch verchiedene Appelle zugunsten der Familie forderten die Nationalräte Frau Lang (sp, ZH) und L. Butty (cvp, FR) eine aktivere und gezieltere Familienpolitik durch den Bund [38]. Im Rahmen der laufenden Revision des Familienrechts bezweckten weitere Vorstösse die Aufhebung des im Zivilgesetzbuch festgelegten Zerrüttungsprinzips, wonach bei der Zerrüttung der Ehe der dafür Schuldige nicht auf Scheidung klagen kann — dieses Problem war auch Hauptthema am schweizerischen Anwaltstag —, ferner strengere Vorschriften für die zunehmende kommerzielle Heiratsvermittlung sowie die Beseitigung von finanziellen Nachteilen infolge einer Eheschliessung [39], die oft Anlass zum Konkubinat, einer in der Zentral- und Ostschweiz noch vorwiegend verbotenen Form des Zusammenlebens, geben [40].
Verbesserte Familienzulagenansprüche erhielten die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer und die Kleinbauern, indem die Ansätze erhöht und die Einkommensgrenzen angehoben wurden [41]. Während der Ständerat weitgehend den bundesrätlichen Anträgen zustimmte, ging der Nationalrat, sehr zum Missfallen Bundesrat Tschudis, über den von diesem als sozialpolitisch ausgewogen und finanzpolitisch abgestimmt bezeichneten Vorschlag hinaus. In der Differenzbereinigung lenkte der Ständerat zugunsten einer auf 100 statt auf 80 Fr. erhöhten Haushaltzulage ein und akzeptierte auch eine vorzeitige Inkraftsetzung, während der Nationalrat seine zusätzliche Forderung nach gleitenden, d. h. dem Index folgenden Einkommensgrenzen fallen liess [42]. Gleichzeitig überwiesen beide Räte eine Motion der nationalrätlichen Kommission für eine Ausdehnung der Regelung auf alle Landwirte, deren Jahreseinkommen die Grenze von 16 000 Fr. nicht übersteigt [43].
 
[38] Vgl. die als Postulat überwiesene Motion Hedi Lang und das Postulat Butty (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 210 ff.) ; ferner : NZZ (sda), 121, 14.3.73 ; 547, 24.11.73 ; 596, 23.12.73 ; Lib., 162, 14./15.4.73 ; Vat., 110, 12.5.73 ; AZ, 112, 15.5.73.
[39] Vgl. die als Postulat überwiesene Motion Ueltschi (svp, BE) (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 379 ff. ; Tat, 112, 16.5.73 ; Bund, 128, 4.6.73), das Postulat Helen Meyer (cvp, ZH) (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 872 f.) und das Postulat Cavelty (cvp, GR) (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1548). Vgl. auch SPJ, 1972, S. 122.
[40] TG, 184, 9.8.73 ; NZZ, 374, 15.8.73 ; Ldb, 259, 8.11.73 ; vgl. auch unten, S. 155.
[41] BBI, 1973, I, Nr. 22, S. 1426 ff. und II, Nr. 51, S. 1343 ff. ; vgl. SPJ, 1972, S. 80.
[42] Vgl. die Diskussionen im StR (Amtl. Bull. StR, 1973, S. 459 ff., 728 ff., 764 und 810) und im NR (Amtl. Bull. NR. 1973, S. 1495 ff., 1663 f. und 1837) sowie die Kleine Anfrage Weber (fdp, SZ) (Amtl. Bull. NR, 1973, S. 984 f. ; NZZ, sda, 168, 10.4.73).
[43] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1510 ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 731.