Année politique Suisse 1973 : Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Par une majorité de « oui » devant le peuple mais de « non » devant les cantons, les nouveaux articles constitutionnels sur l'enseignement sont rejetés; démarches en faveur d'une reprise de la revision— Nouvelles lois sur les écoles enfantines — Après l'échec de la coordination « externes » (administrative), la coordination « interne » (programmes scolaires) revient sur le devant de la scène — Rapport d'experts sur l'enseignement secondaire de demain — Poursuite de la controverse sur la question de l'école globale — Améliorations dans le domaine de la formation professionnelle — Compte tenu des résultats discordants de ses consultations, le Conseil fédéral renonce à une revision en profondeur de la loi sur l'aide aux universités — Efforts pour pallier le « numerus clausus» dans les universités — Nouvelles querelles autour de la position juridique et de l'organisation des associations d'étudiants — Le Conseil national rejette le «Modèle de Lausanne» sur le financement des études — Adoption en votation populaire de l'article constitutionnel sur la recherche — Le Conseil suisse de la science dresse un catalogue des impératifs de la recherche.
Allgemeine Bildungspolitik
Mit der
Ablehnung der Bildungsartikel in der Volksabstimmung vom 4. März stand der Bezugsrahmen für die Bildungspolitik fest. Das Jahr 1973 war damit nicht zu dem von den Befürwortern erhofften Wendepunkt geworden, sondern zu einem Jahr der Besinnung und Ernüchterung, das eine aktive, auf einer Verfassungsgrundlage beruhende Bildungspolitik des Bundes wieder in die Ferne gerückt hat
[1].
Die Revision der seit 1902 unverändert gebliebenen Artikel 27 und 27 bis BV, die in ihrer Entwicklung und Bedeutung schon ausführlich dargestellt wurde
[2], hätte die Grundlagen zu einer Neuordnung des gesamten Bildungswesens von der Vorschulstufe bis zur Hochschule und zur Berufs- und Erwachsenenbildung gebracht. Mit dem « Recht auf Bildung », das erstmals vom Lausanner Parteitag der SP im Juni 1961 gefordert worden war, sollte das erste Sozialrecht in der Bundesverfassung verankert werden. In der von den Räten zur Abstimmung unterbreiteten Vorlage, die das Bildungswesen zur „gemeinsamen Aufgabe von Bund und Kantonen“ erklärte, wurden schulhoheitliche Kompetenzen auf den Bund übertragen und deren Grenzen genau umschrieben. Während die Ausbildung vor und während der obligatorischen Schulzeit weiterhin in der Zuständigkeit der Kantone blieb, erhielt der Bund die Kompetenz, Grundsätze aufzustellen für die Gestaltung und den Ausbau anderer Bildungsstufen (Mittelschule, höheres Bildungswesen, Erwachsenen- und Berufsbildung, ausserschulische Jugendbildung). Die neuen Bildungsartikel hätten auch die Koordination der 25 kantonalen Schulsysteme gesichert. Ihre Durchführung wurde, angesichts des von den Kantonen geschaffenen Schulkoordinationskonkordats
[3], zunächst zur Aufgabe der Kantone erklärt. Hätten diese Bemühungen fehlgeschlagen, so hätte der Bund Vorschriften über die Koordination erlassen können. Damit wäre, in Verbindung mit der Gewährung von Ausbildungsbeihilfen, besonders dem Postulat der Chancengleichheit Rechnung getragen worden, das beim nach wie vor bestehenden « Bildungsgefälle » zwischen den einzelnen Kantonen und der Benachteiligung einzelner Bevölkerungsgruppen noch nicht als verwirklicht betrachtet werden kann
[4].
Die Mehrzahl der Parteien und zahlreiche weitere Organisationen traten auf gesamtschweizerischer Ebene für die Annahme der Bildungsartikel ein. Die
Neinparole gaben die Republikaner, die Liberaldemokraten und mehrere, hauptsächlich freisinnige Kantonalparteien
[5] aus. Unter den wenigen ablehnenden Interessengruppen befanden sich die Waadtländer Arbeitgeber, ein Komitee aus. Lausanne
[6] und eine im Kanton Zürich beheimatete « Aktion demokratische Schulpolitik und für die Rechte des Kindes ». Die Nationale Aktion, die Progressiven Organisationen der Schweiz und einige weitere Kantonalparteien
[7] beschlossen Stimmfreigabe. Obwohl damit die befürwortenden Stellungnahmen deutlich überwogen, liess der lau und nur von wenigen Gruppen geführte Abstimmungskampf
[8] keine Prognosen zu. Während das befürwortende, von Nationalrat Müller-Marzohl (cvp, LU) präsidierte Komitee seine Möglichkeiten durch die fehlenden finanziellen Mittel eingeschränkt sah
[9], formierten sich die Gegner in regionalen Gruppierungen. Ihre Kritik richtete sich vor allem gegen die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen des « Rechtes auf Bildung » und gegen die Koordinationsbefugnisse des Bundes, von denen man befürchtete, dass sie dem Bürger die Mitsprache an der Gestaltung des Schulwesens entziehen würden
[10]. In der Deutschschweiz führte besonders das vieldeutige Wort « Bildung », das im französischen und italienischen Gesetzestext mit « formation » und « istruzione » einfacher lautete, zu ablehnenden Stellungnahmen
[11]. Diese sahen im Gebrauch des Wortes eine Verwischung des klassischen Bildungsbegriffs, der auf die Entfaltung des ganzen Menschen abziele, eine Frucht der lebenslangen persönlichen Anstrengung sei und damit auch nicht vom Staat garantiert werden könne. Linksgerichtete Pressestimmen sahen in diesen Interpretationen einen Versuch rechtsbürgerlicher Kreise, ihre Bildungsprivilegien zu verteidigen, den weiteren Ausbau des Sozialstaates zu verhindern und den unteren Volksschichten lediglich die für das Funktionieren der Leistungsgesellschaft unerlässliche « Ausbildung » zu überlassen
[12]. Die Verfassungsvorlage ging dagegen nach Ansicht der Befürworter von einer doppelten Bedeutung des Wortes « Bildung » aus. Sie vertrat eine Bildungspolitik, die einerseits auf die möglichst harmonische Entwicklung der geistigen, charakterlichen und körperlichen Fähigkeiten des Menschen abzielt, anderseits aber auch dem Bedarf der Gesellschaft an Ausgebildeten Rechnung trägt, indem sie für den Erwerb bestimmter beruflicher Fähigkeiten sorgt
[13].
In der Abstimmung vom 4. März
[14]
scheiterten die Bildungsartikel bei annehmendem Volksmehr so knapp am Ständemehr, dass man füglich von einem Zufallsentscheid sprechen konnte. Hätten z. B. im Kanton Neuenburg 231 Stimmbürger anstelle eines Nein ein Ja in die Urne gelegt, wäre die Vorlage angenommen worden. Dieser negative Entscheid, der bei der zweitniedrigsten je gemessenen Stimmbeteiligung von 27,5 % zustande kam, gab Anlass zu grundsätzlichen Überlegungen
[15], die mehrheitlich Ernüchterung und Enttäuschung zum Ausdruck brachten. Die geringe Stimmbeteiligung, die wohl noch tiefer gewesen wäre, wenn nicht in mehreren Kantonen gleichzeitig kantonale Urnengänge stattgefunden hätten, wurde als Wandel des bildungspolitischen Klimas empfunden und als Zeichen dafür gewertet, dass die Revision der Schulartikel und damit wohl Bildungsfragen überhaupt für breite Kreise keine Frage erster Priorität darstellten. Demgegenüber wurde die Zurückhaltung der Befürworter kritisiert, die es unterlassen hätten, besonders in der für den Stinunbürger ungewohnten und deshalb Reflexwirkungen verursachenden Materie des neuen Sozialrechts aufklärend und begründend einzugreifen
[16]. Da im Abstimmungskampf die in anderen Fällen reichlich fliessenden Gelder von Wirtschaftskreisen und Gewerkschaften fehlten, wurde erneut der Ruf nach staatlicher Parteienfinanzierung laut
[17].
Die Ergebnisse der einzelnen Kantone liessen keine eindeutige Interpretation des negativen Entscheids zu. Die „Koalition“ der ablehnenden Stände sah die Westschweizerkantone Wallis, Waadt und Neuenburg in der eher ungewohnten Nachbarschaft von inner- und nordostschweizerischen Ständen (UR, SZ, OW, GL, AG, SH, TG, SG, AI und AR). Während man die Ablehnung in der Westschweiz in erster Linie aus der Sorge um die kulturelle Integrität und um die erreichten Erfolge in der Schulkoordination (Herbstschulbeginn) ableitete, erklärte man die negativen Entscheide in der Deutschschweiz vor allem aus zwei Hauptursachen : einerseits aus dem rein föderalistisch-kantonalen Denken, aus der Angst vor dem schon vor hundert Jahren bekämpften eidgenössischen « Schulvogt », anderseits aus den Bedenken gegen ein « Recht auf Bildung ». Das knappe Ergebnis wurde als Indiz dafür gewertet, dass eine neue, modifizierte Fassung gute Chancen hätte, in einigen Jahren von Volk und Ständen angenommen zu werden. Bundesrat Tschudi stellte das Abstimmungsresultat in die Reihe der anfänglich ebenfalls negativen Volksentscheide über das Frauenstimmrecht und die Altersversicherung und betonte, dass eine Revision bald wieder in Angriff genommen werden müsse
[18].
Diese Auffassung teilte in der Folge auch der Nationalrat, der im Oktober dem Bundesrat drei Motionen als Postulate überwies
[19]. Der Tessiner Barchi (fdp) hatte schon am Tag nach der Abstimmung vom Bundesrat « ohne Verzug » eine neue Vorlage gefordert. Der Luzerner Müller-Marzohl (cvp) legte in der Sommersession einen
Vorschlag für eine Neufassung der Bildungsartikel vor, die den gegen die Vorlage vom 4. März geäusserten Einwänden Rechnung zu tragen versucht und insbesondere die Schaffung eines aus Vertretern von Bund und Kantonen zusammengesetzten Bildungsrates vorsieht. Nationalrätin Uchtenhagen (sp, ZH) forderte in der Herbstsession ebenfalls einen neuen Entwurf. Mit der Forderung eines Bildungsrates wurde das Anliegen der im September 1972 vom Ständerat an den Bundesrat überwiesenen Motion Hürlimann (cvp, ZG) wieder aufgegriffen, die aufgrund des negativen Entscheides der Stände vom 4. März vom Nationalrat abgelehnt worden war. Dieser hatte seinerseits auf Antrag seiner Kommission für Wissenschaft und Forschung die Schaffung einer bildungspolitischen Expertenkommission mit beratender Funktion postuliert
[20].
Grund- und Mittelschulen
Die
Vorschulerziehung steht weiterhin im Schatten der höheren Bildungsstufen. Fachleute wiesen auf die grossen Lücken und die gravierenden Unterschiede in den Bildungsanstrengungen in diesem Bereich hin, der nach der Ablehnung der Bildungsartikel wieder ganz den kommunalen oder kantonalen Behörden oder der immer mehr in den Vordergrund rückenden Elterninitiative überlassen bleibt
[21]. Der Kanton St. Gallen ging als erster der Schweiz an die Schaffung eines eigentlichen Kindergartengesetzes, das die Schulgemeinden verpflichtet, jedem Kind den Besuch eines Kindergartenjahres zu ermöglichen ; Glarus folgte seinem Beispiel
[22].
Im Bereich der Primar- und Mittelschulen warf der negative Entscheid der Stände vom 4. März die Bemühungen um die Koordination des Schulbeginns endgültig zurück. Diese waren schon im Vorjahr mit der Ablehnung des Herbstschulbeginns durch die Kantone Zürich und Bern empfindlich getroffen worden. Mit der Annahme der Initiative für den Frühjahrsschulbeginn am 4. März kehrte sich Schwyz als einziger Kanton der Zentralschweiz — mitten im Langschuljahr 1972/73 — wieder vom Herbstschulbeginn ab
[23]. Die Anstrengungen des für die Koordination massgeblichen Organs, der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), richteten sich daher vor allem auf die innere Koordination (Lehrpläne, gleichzeitiger Fächerbeginn, Lehrerausbildung, Lehrmittel, Hilfsmassnahmen für den Kanton wechselnde Schüler)
[24]. Sichtbare Erfolge wurden in der Westschweiz erzielt. Man vereinbarte, auf den Beginn des Schuljahres 1974/75 in allen ersten Klassen der Primarschule einen gemeinsamen, auf der Mengenlehre basierenden Lehrplan für Mathematik einzuführen. Bis 1979 sollen alle weiteren Fächer der ersten Primarklasse koordiniert sein
[25]. Mit dem von beiden Kammern verabschiedeten Bundesgesetz über schulstatistische Erhebungen, das eine jährliche Grosszählung mit über 1,3 Millionen Fragebogen vorsieht, wird sich der Bund wichtige Grundlagen für eine zukünftige Bildungspolitik schaffen können
[26].
Die immer umfangreichere Diskussion über laufende oder geplante
Schulversuche kreiste 1973 um einige markante Ereignisse. Die EDK unterbreitete im März den Expertenbericht « Mittelschule von morgen » den Kantonen und Verbänden zur Vernehmlassung
[27]. Die Kommission, die sich aus namhaften Fachleuten aus der ganzen Schweiz zusammensetzte, forderte nach dreijähriger Arbeit eine Neugestaltung des schweizerischen Mittelschulwesens, unter dem alle Schulen vom fünften bis zum dreizehnten Schuljahr verstanden wurden. Nach der Vorschulund . Elementarstufe (1. bis 4. Schuljahr) sieht der Bericht eine Beobachtungsund Orientierungsstufe vor (5. bis 9. Schuljahr). Nach der obligatorischen Schulzeit soll der Unterricht in den drei vertikalen Strängen der Maturitäts-, Diplom- und Berufsbildungsstufe weitergeführt werden. Die Maturitätsstufe würde auf ein akademisches Studium vorbereiten, während die Diplomstufe eine gründliche Allgemeinbildung und berufskundliche Kenntnisse zu vermitteln hätte. Im Vemehmlassungsverfahren meldeten sich einstweilen mehrheitlich kritische Stimmen, welche meist an der Konzeption der Mittelstufe, die gesamtschulähnlichen Charakter besitzen würde, Anstoss nahmen und nicht zuletzt auch politisch motiviert waren
[28].
Die Diskussionen um die
Gesamtschulfrage zeigen Gegner und Befürworter meist in gegensätzlichen ideologischen Lagern. Die eher linksstehenden Befürworter werfen den traditionellen Schulen die Reproduktion und Verschärfung der bestehenden sozialen Ungleichheiten vor und sehen vor allem in der integrierten Gesamtschule ein Mittel zu einer vertieften persönlichen Entfaltung des Einzelnen, zur sozialen Integration und zur Gewährleistung einer echten Chancengleichheit. Die Gegner, die meist der politischen Rechten angehören, wenden sich gegen den Begabungsbegriff, der dem Schulmodell zugrunde liegt und den Menschen als wesentlich durch sein Milieu geprägt versteht. Sie befürchten von der Gesamtschule lediglich Nivellierung und wenden ein, dass die Auflösung der Klassengemeinschaft in Niveaukurse die angestrebte soziale Integration eben gerade verhindere
[29]. Im Spannungsfeld der theoretischen Auseinandersetzungen planten oder realisierten mittlerweile fast alle grösseren Kantone Versuche mit verschiedenen Formen von Gesamtschulen
[30]. Im Kanton Basel-Stadt wurde jedoch die „Neue Schule“, ein Grossversuch mit einem Gesamtschulmodell vom 5.-7. Schuljahr, in einer Volksabstimmung am 4. November deutlich verworfen
[31]. Im Zusammenhang mit Schulversuchen fanden auch private, von Elternvereinen getragene Alternativschulen Beachtung
[32].
In Freiburg forderte eine Petition von Schülern des Knabengymnasiums Saint-Michel die Aufhebung des Religionsobligatoriums und des konfessionellen Charakters der Schule. Der im Anschluss daran erfolgte Ausschluss von zwei Schülern — ein Fall, der am Jahresende noch nicht abgeschlossen war — erregte grosses Aufsehen
[33]. Unterschiedliche Auffassungen über Lehrmethoden und Stoffauswahl führten verschiedenenorts zu Konflikten zwischen Lehrkräften und Aufsichtsorganen. Besonders der Sexualunterricht gab Anlass zu Auseinandersetzungen
[34]. Die Emigrantenorganisation der « Federazione delle Colonie libere italiane » untersuchte die Situation der rund 280 000 ausländischen Kinder in der Schweiz und stellte beträchtliche Benachteiligungen dieser Minderheit fest
[35].
Berufsbildung
Nach der Ablehnung der Bildungsartikel liegt die verfassungsrechtliche Grundlage des Berufsbildungswesens weiterhin in den Wirtschaftsartikeln. Die Arbeiten zur Verbesserung und Aufwertung der Berufsbildung, die angesichts der vielerorts als überbetont erachteten Anstrengungen für das höhere Bildungswesen immer mehr Bedeutung erhalten, schritten weiter voran
[36]. So konnten auf das Frühjahr 1974 die neuen Reglemente und Normallehrpläne für die dreijährige kaufmännische Lehre in Kraft treten
[37]. Die Tatsache, dass die Zahl der Lehrverträge in den Jahren 1971 und 1972 erstmals seit 1964 wieder deutlich zugenommen hat, lässt darauf schliessen, dass die Belebung der Berufslehre bereits Früchte trägt. Die Zahl der aufgelösten Lehrverträge steigt allerdings noch immer
[38]. Eine Umfrage der eidgenössischen « Studienkommission für den Turn- und Sportunterricht » ergab, dass gegenwärtig nur ein Drittel aller Berufsschulen in der Lage ist, das Lehrlingsturnen im geforderten Umfang durchzuführen
[39]. An der Berufsbildung interessierte Kreise äusserten sich eher kritisch über das Modell der « Mittelschule von morgen », das mit dem Plan einer Diplommittelschule eine höhere Berufsschule vorsieht, die dem Mangel an Absolventen höherer Berufschulen Rechnung tragen soll und das bisher einseitig zugunsten der akademischen Berufe gestörte Gleichgewicht zwischen Hochschule und nichtakademischen Berufen wiederherzustellen versucht. Gewerbevertreter befürchteten, dass eine solche Ergänzung der Mittelschule nach unten den aus ihrer Sicht ungesunden Andrang in diese noch verstärken und der Berufslehre noch mehr geeignete Kandidaten entziehen könnte
[40].
Hochschulen
Die Ablehnung der Bildungsartikel, welche die Grundsatzgesetzgebung des Bundes verbaute, und die Finanzknappheit von Bund und Kantonen belasteten die Hochschulpolitik schwer. Besonders betroffen davon waren die Bemühungen um die
Revision des Hochschulförderungsgesetzes (HFG)
[41]. Die von Bundesrat Tschudi eingesetzte Arbeitsgruppe, die im Herbst 1972 angesichts der divergierenden Ansichten der hochschulpolitischen Gremien nur eine Partialrevision dieses 1969 geschaffenen Subventionsgesetzes vorgeschlagen hatte, unterbreitete den interessierten Kreisen im Juli einen Entwurf zur Vernehmlassung
[42]: Die Ziele der Revision lagen dabei in einer verstärkten und vor allem flexibleren Hilfe des Bundes an die Hochschulkantone, im Aufbau einer den gesamtschweizerischen Bedürfnissen Rechnung tragenden Hochschulplanung und in einer Vereinfachung der hochschulpolitischen Organe. Die Ansichten der konsultierten Kantone, Parteien und Organisationen divergierten stark. Sie reichten von einer Zustimmung für den Fall, dass das Konzept nicht abgeschwächt werde (Wissenschaftsrat) bis zur Ablehnung der Vorlage (Vorort, Arbeitgeberverband, Gesellschaft für Hochschule und Forschung, gemeinsame Stellungnahme der Kantone Basel-Stadt, Bern, Waadt und Zürich)
[43]. Die ablehnenden Stimmen wandten sich teilweise gegen den im Gesetz verankerten Grundsatz des « social demand », wonach dem Ausbau der Hochschulen die Nachfrage nach Studienplätzen zugrundezulegen sei, und wiesen darauf hin, dass das Wachstum der Hochschulen dem gegenwärtig begrenzten Wirtschaftswachstum angepasst sein sollte. Die Hochschulkantone kritisierten neben den finanziellen Konsequenzen des Gesetzes vor allem die vorgeschlagene Verteilung der Befugnisse im vom Gesetz vorgesehenen « Nationalen Hochschulrat », in dem die Hochschulkantone vom Bund und den Nichthochschulkantonen hätten überstimmt werden können. Die Arbeitsgruppe beschloss « in einem Klima der totalen Resignation », die Weiterführung des geltenden HFG für weitere zwei Jahre vorzuschlagen. Die Subventionsbeiträge des Bundes sollten dabei mindestens der Teuerung angepasst werden
[44]. Eine diesbezügliche Botschaft wurde vom Bundesrat ausgearbeitet
[45].
Die gescheiterte Revision des HFG bedeutet zweifellos einen Rückschlag für die schweizerische Hochschulpolitik. Es muss befürchtet werden, dass der Hochschulausbau gegenüber dem Studentenandrang noch stärker in den Rückstand gerät und sich damit die Probleme des Numerus clausus früher und verschärfter stellen. Die möglichen Formen der Zulassungsbeschränkungen beschäftigten denn auch die betroffenen Kreise in vermehrtem Mass
[46]. Studentenvertreter stellten im Februar in einer umfassenden Dokumentation düstere Prognosen
[47]. Die von der Schweizerischen Hochschulkonferenz schon seit 1969 durchgeführte Voranmeldungsaktion für Medizinstudenten ergab 1973 für die Universitäten von Basel, Bern und Zürich ein Defizit von rund 100 Studienplätzen. Das Problem konnte gelöst werden, als sich auf eine entsprechende Anfrage hin genügend Studierende bereit erklärten, ihre Studien in Freiburg, Lausanne und Neuenburg aufzunehmen
[48].
Die weiterhin fehlenden Möglichkeiten des Bundes zur Einflussnahme liessen auch befürchten, dass die Kantone unter der bestehenden Finanzknappheit wieder vermehrt ihren Partikularinteressen folgen könnten
[49]. In verschiedenen Hochschulkantonen regten sich beträchtliche Widerstände gegen die Ausgaben und Pläne der Hochschulen
[50]. Die Kantone ohne Hochschule waren von der Tatsache beunruhigt, dass für die Universitäten weiterhin jede formelle Verpflichtung fehlt, die eidgenössisch anerkannten Maturitätszeugnisse als Zulassungsausweise zu anerkennen
[51]. Der Bundesrat bestätigte in einer Antwort auf eine Dringliche kleine Anfrage von Nationalrat Bürgi (fdp, SG) dass die Universität Zürich Zulassungsbeschränkungen erwäge, es aber dabei nicht für angängig hielte, Studierende aus Nichthochschulkantonen irgendwie zu benachteiligen
[52].
Das gewandelte bildungspolitische Klima wirkte sich auch auf die
Hochschulpläne der Kantone Aargau und Luzern aus. Im Kanton Luzern wurde die Volksabstimmung auf Ende 1975 oder anfangs 1976 verschoben — nicht zuletzt aufgrund der Befürchtung, dass die Vorlage 1974 vom Volk verworfen würde
[53]. Dagegen gelangte der Kanton Solothurn mit einem seit mehreren Jahren verfolgten Hochschulprojekt (Umweltwissenschaften) an die Bundesinstanzen
[54]. In der Westschweiz verzeichnete die Hochschulkoordination mit der Einführung koordinierter Nachdiplomstudien und der Möglichkeit des freien Wechsels des Studienortes Fortschritte
[55]. In Freiburg wurde, nachdem keine definitive Lösung gefunden werden konnte, der Urlaub des Theologen Stephan Pfürtner weiter verlängert
[56].
Wie schon in den vorangegangenen Jahren führten Ausbaukrise, Strukturreformen und die politische Tätigkeit der
Studenten in verschiedenen Universitätsinstituten zu
Konflikten
[57]. Die Mitwirkungsrechte an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen waren Gegenstand einer Interpellation von Nationalrätin Uchtenhagen (sp, ZH)
[58]. In Bern verhinderten am 9. Februar Sprechchöre einen Vortrag des Ausbildungschefs der Armee, Korpskommandant Pierre Hirschy. Der Vorfall erregte starkes Aufsehen
[59] und führte zu einem längeren Nachspiel, das die grundsätzlichen Fragen der studentischen Finanzautonomie und der Zwangsmitgliedschaft betraf
[60]. In der Frage der vom bemischen Regierungsrat Ende März aufgehobenen Finanzautonomie konnte sich die Studentenschaft — nach einem sich bis in den Oktober hinziehenden « Finanzkrieg » — nicht durchsetzen. Die regierungsrätliche Verordnung, die vom Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) als « hemmungslos repressiv » kritisiert wurde, verunmöglicht eine Verwendung der studentischen Gelder für politische Zwecke
[61]. Dagegen lehnte der Grosse Rat eine Petition der rechtsstehenden Vereinigung « Pro Uni » ab, die eine Aufhebung der Zwangskörperschaft aller Studenten forderte und damit eine Vertretung der studentischen Interessen schwer getroffen hätte
[62].
Der Stand des
Hochschulinformationswesens kann den Anforderungen weiterhin nicht genügen. Mit der Einführung von einheitlichen Identifikationsnummern für Studenten wird künftig eine Verlaufsstatistik ermöglicht, welche die bisherige Bestandesstatistik ablöst. Die Hochschulsekretärekonferenz und eine Arbeitsgruppe der Bundesverwaltung arbeiten zur Zeit am Konzept eines gesamtschweizerischen Hochschulinformationssystems, das Ausgaben-, Studenten-, Dozenten- und Kapazitätsstatistik umfassen wird. Der Bundesrat beschloss im Dezember, die den Kantonen in diesem Zusammenhang anfallenden Personalkosten zu 50 % zu subventionieren
[63].
Die jüngste Entwicklung der Hochschulen zeigt einen Anstieg der gesamten Ausgaben auf 1073,37 Mio Fr. im Jahre 1972. Die Studentenzahlen haben sich in der Zeit vom Wintersemester 1969/70 bis 1972/73 von 39 995 auf 47192 erhöht. Der Anteil der Studierenden der geisteswissenschaftlichen Studienrichtungen an der Gesamtzahl der Studierenden stieg auf Kosten der Naturwissenschaften von 44,8 % (1969/70) auf 46,2 % (1972/73)
[64].
Das Scheitern der Bildungsartikel und des HFG musste auch die Bemühungen um eine einheitliche Gesetzgebung für das bisher kantonal geregelte Stipendienwesen stark behindern
[65]. Das vom VSS eingereichte Volksbegehren für die Schaffung einer rückzahlbaren Ausbildungsfinanzierung für Erwachsene („Lausanner Modell“) empfahl der Bundesrat anfangs Mai den Räten zur Ablehnung. Die Volkskammer verwarf das Begehren im Dezember — vor dem Hintergrund der düstere konjunkturelle Perspektiven eröffnenden Ölkrise — mit 78 zu 5 Stimmen. Die nationalrätliche Kommission forderte jedoch, « um eine wirksame Chancengleichheit durchzusetzen », mit einer Motion eine Revision des Stipendienartikels (Art. 27 quater BV)
[66]. In Basel und Bern lancierten Studenten Petitionen für eine Indexierung der Stipendien
[67].
Forschung
Die
Annahme des Forschungsartikels (als Art. 27 sexies) in der Volksabstimmung vom 4. März untermauerte die bereits bestehenden grossen Verpflichtungen des Bundes in der Forschungspolitik. Der im Gegensatz zum Bildungsverdikt klar ausgefallene Entscheid schuf die verfassungsmässige Grundlage für den Ausbau und die Koordination der Forschungsförderung durch den Bund
[68].
In einem Forschungsbericht 1973 äusserte sich der Schweizerische Wissenschaftsrat erstmals zusammenhängend über die
forschungspolitischen Probleme unseres Landes
[69]. Die umfassende Bestandesaufnahme versucht, eine angesichts der beschränkten Mittel unerlässlich gewordene Prioritätsordnung aufzustellen, und macht auf dringlich förderungsbedürftige Wissenschaftsbereiche aufmerksam. Sie stellt vor allem in den Bildungswissenschaften, den Umweltwissenschaften, den neueren Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften sowie in deal Wissenschaften der Informationsverarbeitung einen qualitativ und quantitativ ungenügenden Entwicklungsstand fest. Die Empfehlungen sehen unter anderem eine Sonderförderung vor, die in einem vom Parlament zu bewilligenden Kredit bestehen könnte (rund 50 Mio Fr., auf fünf Jahre verteilt). Die ersten Reaktionen waren überwiegend positiv ; der vom Wissenschaftsrat postulierte Vorrang der Gesellschaftswissenschaften blieb aber nicht unbestritten
[70].
Die steigende Zahl von Gesuchen um finanzielle Beiträge, die Teuerung und die finanziellen Schwierigkeiten der Hochschulkantone hatten den
Nationalfonds bis an die Grenze seiner Möglichkeiten belastet. Nach der Bewilligung des Höchstbetrages an zusätzlichen Mitteln (10 Mio Fr.) durch Bundesrat und Parlament standen dem Fonds für 1973 insgesamt 95 Mio Fr. zur Verfügung, was gegenüber dem Vorjahr (88 Mio Fr.) eine Steigerung von 7,9 % bedeutete. Im Lichte dieser Situation, die es nicht mehr erlaubt, die schweizerische Grundlagenforschung ihren Bedürfnissen entsprechend in verstärktem Masse zu fördern, kommt nach der Ansicht des Nationalfonds zukünftigen forschungspolitischen Entscheiden grösste Bedeutung zu
[71]. Die Vorarbeiten zu einem « Schweizerischen Institut für Konfliktforschung und Friedenssicherung » schritten weiter voran. Der Bundesrat nahm vom Bericht seines 1972 eingesetzten Arbeitsausschusses Kenntnis und beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft an das Parlament. Der Bericht des Ausschusses schlägt einen kleinen Stab und für die Anfangszeit einen jährlichen Kredit des Bundes von 0,5 bis 1 Mio Fr. vor
[72]. Der Bundesrat beschloss ferner den Beitritt zu einem Abkommen zur Errichtung eines europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie in Heidelberg. Der Beitrag der Schweiz beläuft sich auf insgesamt 4,5 Mio Fr. für die Periode von Mai 1973 bis April 1980
[73].
[1] Ostschw., 116, 19.5.73 ; TA, 149, 30.6.73 ; 279, 30.11.73 ; BN, 168, 21.7.73 ; NZZ, 334, 22.7.73 ; AZ, 298/299, 21./22.12.73. Zur Sekundärliteratur über die Bildungspolitik vgl. Wissenschaftspolitik, 2/1973.
[2] Vgl. SPJ, 1971, S. 138 f. ; 1972, S. 127 f. ; NZZ, 32, 21.1.73 ; gk, 7, 15.2.73 ; 8, 22.2.73 ; TLM, 51, 20.2.73 ; 59, 28.2.73 ; GdL, 42, 20.2.73 ; 43, 21.2.73 ; Bund, 44. 22.2.73 ; TA, 49, 28.2.73 ; NBZ, 68, 28.2.73 ; Ostschw., 50, 13.73 ; NZZ, 101, 2.3.73 ; BBI, 1972, II, Nr. 41, S. 1027.
[3] NZZ, 74, 14.2.73 ; TA, 38, 15.2.73 ; Ostschw., 45, 23.2.73.
[4] BBI, 1972, I, Nr. 6, S. 379 f. ; Bund, 40, 18.2.73 ; AZ, 44, 22.2.73 ; NBZ, 71, 2.3.73.
[5] So die FDP in AG, GE, GL, GR, OW, SH, TG und VD ; die CVP in TG und VS ; die SVP in VD und die EVP in BS ; ferner die Vigilance in GE. Vgl. Bund, 40, 18.2.73 ; 52, 4.3.73.
[7] So die FDP von AR, NE und SG und die SVP von AG. Vgl. NZZ (sda), 85, 21.2.73 ; Bund, 52, 4.3.73.
[8] BN, 11, 13.1.73 ; TA, 28, 3.2.73 ; AZ, 39/40, 16./17.2.73 ; Ldb, 43, 21.2.73.
[9] TA, 42, 20.2.73 ; Vat., 49, 28.2.73.
[10] NZZ (sda), 23, 16.1.73 ; 36, 23.1.73 ; GdL, 21, 26.1.73 ; 49, 28.2.73 ; TA, 43, 21.2.13 ; Tat, 43, 21.2.73 ; TLM, 57, 27.2.73.
[11] Der Republikaner, 2, 8.2.73 ; Ldb, 33, 9.2.73 ; 52, 16.2.73 ; TG, 36, 14.2.73 ; NZZ, 85, 21.2.73 ; 96, 27.2.73 ; BN, 46, 23.2.73.
[12] VO, 36, 13.2.73 ; Tw, 38, 15.2.73 ; 47, 26.2.73 ; NZ, 77, 10.3.73 ; AZ, 53, 5.3.73.
[13] BBI, 1972, I, Nr. 15, S. 1045 f. ; NZZ, 58, 5.2.73 ; Bund, 35, 12.2.73 ; NZ, 62, 24.2.73.
[14] BBI, 1973, I, Nr. 19, S. 1195 f.
[15] Pressekommentare vom 5. und 6.3.73 ; Lib., 131, 9.3.73 ; BN, 59, 10.3.73 ; Tw, 58, 10.3.73 ; NZZ, 125, 16.3.73 ; Hans Hürlimann, „Föderative Bildungspolitik“ und Peter Saladin, „Holzwege des kooperativen Föderalismus“, in Festschrift Bundesrat H. P. Tschudi, Bern 1973 ; Richard Reich, „Ungereimtes rund um die Abstimmungsdemokratie“, in Schweizer Monatshefte, 53/1973-74, S. 3. Zur Stimmbeteiligung vgl. Erich Gruner in Bund, 55, 7.3.73, und SPJ, 1972, S. 61, Anm. 35.
[19] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1363 ff.
[20] Vgl. SPJ, 1972, S. 129, Anm. 9 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 549 ff.
[21] Tat, 100, 1.5.73 ; Schweiz. Lehrerzeitung, 19, 3.5.73 ; TA, 129, 6.6.73 ; Ostschw., 168, 21.7.73 ; NZZ, 475, 13.10.73 ; Infrarot, 12, Dez. 1973.
[22] NZZ (sda) 14, 10.1.73 ; Ostschw., 10, 12.1.73 ; 20, 25.1.73. Vgl. unten, S. 157.
[23] Vgl. SPJ, 1972, S. 130 ; NZZ, 135, 22.3.73 ; Vat., 70, 24.3.73 ; 142, 22.6.73 ; 195, 24.8.73.
[24] Eine Übersicht über die Tätigkeit der EDK geben die Mitteilungen der Schweizerischen Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen, Hefte 45-47, Jan.-Dez. 73.
[25] TLM, 32, 1.2.73 ; GdL, 37, 14.2.73 ; Bund, 196, 23.8.73.
[26] Amtl. Bull. StR, 1973, S. 179 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 531 und 979.
[27] Bildungspolitik, Jahrbuch der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren, 58/1972. Vgl. SPJ, 1971, S. 141.
[28] Bund, 50, 1.3.73 ; NZZ, 103, 3.3.73 ; 329, 19.7.73 ; 333, 21.7.73 ; 337, 24.7.73 ; 484, 18.10.73 ; Ldb, 200, 31.8.73. Positive Stimmen : NZZ, 311, 9.7.73 ; 7, 6.1.74 ; NBZ, 338, 25.10.73 ; Tw, 259, 5.11.73.
[29] Vgl. SPJ, 1971, S. 141 ; 1972, S. 131 ; BN, 184, 9.8.73 ; BN, 250, 252, 253, 256-258, 24.10.-2.11.73 ; NZZ, 500, 28.10.73 ; Elisabeth Michel-Alder, „ Wollen wir Gesamtschulen ? Und welche ?“, in Profil, 52/1973, S. 307 ff. ; AZ, 274/275, 23./24.11.73.
[30] So Bern (Bund, 130, 6.6.73), Aargau (BN, 184, 9.8.73 ; NZ, 342, 2.11.73 ; NZZ, 521, 9.11.73), Zürich (NZZ, 461, 5.10.73 ; TA, 231, 5.10.73), St. Gallen (NZZ, 505, 31.10.73), Waadt (GdL, 124, 29.5.73) und Genf (JdG, 43, 21.1.73). Vgl. ferner NZZ, 64, 8.2.73 ; NZ, 334, 26.10.73 ; SPJ, 1970, S. 149 ; 1971, S. 141 ; 1972, S. 131.
[31] NZ, 144, 10.5.73 ; 347, 6.11.73 ; BN, 260, 5.11.73 ; 269, 15.11.73.
[32] Ww, 13, 28.3.73 ; TA, 2, 4.1.73 ; 29, 5.2.73 ; 81, 6.4.73 ; 241, 17.10.73.
[33] TLM, 12, 12.1.73 ; Bund, 9, 12.1.73 ; 38, 15.2.73 ; Lib., 117, 21.2.73 ; 211, 15.6.73 ; 28, 2.11.73 ; VO, 83, 9.4.73 ; Tat, 287, 10.12.73.
[34] NZ, 49, 13.2.73 ; AZ, 171, 25.7.73 ; 184/185, 10./11.8.73 ; 207, 6.9.73 ; Ostschw., 152, 3.7.73 ; 168, 21.7.73 ; VO, 216, 19.9.73 ; TG, 238, 12.10.73.
[35] AZ, 26, 1.2.73 ; Bund, 26, 1.2.73 ; Tat, 28, 3.2.73.
[36] Vgl. SPJ, 1971, S. 142 ; 1972, S. 131 ; Tat, 19, 24.1.73 ; GdL, 63, 16.3.73 ; TA, 70, 24.3.73 ; 172, 27.7.73; NZ, 160, 24.5.73 ; Bund, 231, 3.10.73 ; Lib., 60, 11.12.73.
[37] Bund, 208, 6.9.73. In den Antworten auf zwei Postulate der Nationalräte Künzi (fdp, ZH) und Wüthrich (sp, BE) wies der Bundesrat auf die Bemühungen des Bundes in der Berufsbildung hin. Vgl. Amtl. Bull. NR, 1973, S. 159 ff., 776 ff.
[38] GdL, 63, 16.3.73 ; NZ, 278, 6.9.73 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 776.
[39] NZ, 158, 22.5.73 ; NBZ, 174, 1.6.73 ; NZZ, 401, 30.8.73.
[40] Vgl. oben, S. 131 ; Bildungspolitik, 58/1972, S. 40 ; NZZ, 276, 18.6.73 ; 452, 30.9.73 ; Tat, 219, 21.9.73 ; TA, 220, 22.9.73.
[41] Vgl. SPJ, 1969, S. 133 ; 1970, S. 154 ; 1971, S. 145 ; 1972, S. 133 ; Urs Hochstrasser, „Schweizerische Wissenschaftspolitik“, in Festschrift Tschudi, S. 130 ff.
[42] NZZ, 286, 24.6.73 ; 319, 13.7.73 ; NZ, 214, 12.7.73 ; BN, 161, 13.7.73 ; TA, 160, 13.7.73 ; BBI, 1974, I, Nr. 5, S. 148 ff.
[43] GdL, 172, 26.7.73 ; NZZ, 427, 14.9.73 ; TA, 219, 21.9.73 ; 265, 14.11.73; Bund, 240, 14.10.73 ; JdG, 270, 19.11.73 ; wf, 47, 19.11.73 ; Wissenschaftspolitik, 2/1973, Nr. 5 ; BBI, 1974, I, Nr. 5, S. 151 f.
[44] Bund, 246, 21.10.73 ; NZZ, 512, 4.11.73 ; Ldb., 264, 14.11.73 ; Vat., 264, 14.11.73.
[45] BBl, 1974, I, Nr. 5, S. 125 ff.
[46] Schweizerische Hochschulkonferenz, Jahresbericht, 1972, S. 34 f. ; Ww, 16, 18.4.73 ; TA, 115, 19.5.73 (R. Deppeler) ; 263, 12.11.73 ; Bund, 84, 10.4.73 ; GdL, 118, 22.5.73 ; NZZ, 334, 22.7.73 ; ferner Konzept, 2, 25.5.73 ; 1, 25.1.74.
[47] Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften und der Verband der Schweizer Medizinstudenten in Dokumentation und Thesen zum Numerus clausus ; NZZ, 98, 28.2.73 ; TA, 49, 28.2.73.
[48] Wissenschaftspolitik, 2/1973, S. 285 f. ; Lib., 241, 21.7.73 ; NZZ, 393, 26.8.73. '
[50] Basel : NZ, 196, 26.6.73 ; Freiburg : Bund, 264, 11.11.73 ; VO, 273, 24.11.73 ; Lib., 47, 24./25.11.73 ; 52, 30.11.73 ; NZZ, 558, 30.11.73 ; St. Gallen : Ostschw., 255, 31.10.73 ; 278, 27.11.73 ; TA, 254, 1.11.73 ; Bund, 264, 11.11.73 ; GdL, 277, 27.11.73 ; Zürich : NZ, 359, 17.11.73 ; AZ, 270, 19.11.73.
[51] Bund, 258, 4.11.73 ; Eugen Egger, «Sorgen der Mittelschulen», in Wissenschaftspolitik, 2/1973, S. 381 f. ; Alfred Wyser in Schweizer Monatshefte, 53/1973-74, S. 668.
[52] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1008 ; TA, 154, 6.7.73.
[53] Vat., 82, 7.4.73 ; 98, 28.4.73 ; 138, 16.6.73 ; 244, 20.10.73 ; Bund, 29, 5.2.74 ; 75, 30.3.74 ; NZ, 181, 13.6.73 ; TA, 230, 4.10.73 ; BN, 298, 19.12.73.
[54] Vgl. SPJ, 1970, S. 156, Anm. 74 ; Bund, 98, 29.4.73 ; NZZ, 197, 30.4.73 ; Solothurner Zeitung, 186, 11.8.73.
[55] GdL, 36, 13.2.73 ; Vat. (sda), 36, 13.2.73.
[56] Vgl. SPJ, 1972, S. 135 ; TG, 159, 11.7.73 ; TA, 185, 13.8.73 ; NZ, 346, 5.11.73.
[57] Basel : BN, 126, 1.6.73 ; 140, 19.6.73 ; NZ, 161, 25.5.73 ; 167, 30.5.73 ; 174, 6.6.73 ; Bern Bund, 121, 25.5.73 ; Tw, 122, 26.5.73 ; 153, 4.7.73 ; Genf : TG, 35, 13.2.73 ; NZ, 51, 15.2.73 JdG, 44, 22.2.73 ; VO, 50, 1.3.73 ; Bresche, 24, Okt. 1973 ; Lausanne : TG und GdL, 16, 20./ 21.1.73 ; VO, 42, 20.2.73 ; Zürich (ETH) : AZ, 112, 15.5.73 ; 169, 23.7.73 ; NZ, 405, 29.12.73 Zürich (Universität) : AZ, 9, 12./13.1.73 ; 54, 6.3.73 ; 132, 8./9.6.73 ; 142, 21.6.73 ; 163, 16.7.73 392, 14./15.12.73 ; NZZ, 17, 12.1.73 ; 51, 1.2.73 ; 63, 8.2.73 ; 96, 27.2.73 ; TA, 51, 2.3.73 ; Bresche, 21, Juli 1973.
[58] NZZ, 444, 25.9.73 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1303.
[59] Bund, 34, 11.2.73 ; NZ, 57, 20.2.73 ; Tw, 44, 22.2.73.
[60] Berner Student, 5, 9.5.73 ; 6, 30.5.73 ; TA, 187, 15.8.73 ; NZ, 267, 27.8.73 ; 272, 1.9.73 NZZ, 395, 27.8.73 ; 429, 16.9.73.
[61] Tw, 59, 12.3.73 ; 252, 27.10.73 ; Bund, 74, 29.3.73 ; 76, 1.4.73 ; 104, 6.5.73 ; 189, 15.8.73 ; NZZ, 153, 2.4.73 ; BN, 140, 19.6.73 ; NZ, 253, 15.8.73.
[62] NZ, 292, 19.9.73 ; Tw, 219, 19.9.73.
[63] NZZ, 89, 23.2.73 ; 334, 22.7.73 ; TA, 72, 27.3.73 ; NZ, 379, 4.11.73 ; BBI, 1974, I, Nr. 5, S. 138.
[64] NZZ, 167, 10.4.73 ; Bund, 115, 18.5.73 ; BBl, 1974, I, Nr. 5, S. 126 ff.
[65] NZ, 81, 13.3.73 ; AZ, 60, 13.3.73 ; TA, 61, 14.3.73 ; NZZ, 124, 15.3.73 ; 364, 9.8.73 (Dokumentation des VSS); Bund, 300, 23.12.73.
[66] BBI, 1973, I, Nr. 21, S. 1319 ; Presse vom 14./15.12.73 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1790 ff.
[67] Bund, 288, 9.12.73 ; NZ, 390, 14.12.73.
[68] Die Annahme erfolgte mit 617 628 : 339 857 Stimmen und 19 : 3 Ständen ; vgl. BBI, 1973, I, Nr. 19, S. 1195 f. ; NZZ, 68, 11.2.73.
[69] Vgl. SPJ, 1972, S. 135 ; Schweizerischer Wissenschaftsrat, Forschungsbericht, Bd. 1, Bern 1973, S. 41.
[70] TA, 273, 23.11.73 ; Vat., 272, 23.11.73 ; IdG, 276, 26.11.73 ; Bund, 281, 30.11.73 ; NZZ, 559, 1.12.73 ; 572, 9.12.73 ; 581, 14.12.73 ; NZ, 383, 8.12.73.
[71] Schweizerischer Nationalfonds, Jahresbericht 1972, S. 18 ; Wissenschaftspolitik, 2/1973, S. 13 ; NZZ, 352; 2.8.73 ; TG, 178, 2.8.73 ; vgl. auch SPJ, 1969, S. 137, Anm. 51.
[72] Vgl. SPJ, 1972, S. 136 ; NZ, 291, 18.9.73 ; Vat., 216, 18.9.73.
[73] BBI, 1973, II, Nr. 33, S. 37 ; NZZ (sda), 190, 26.4.73 ; 374, 15.8.73.
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