Année politique Suisse 1974 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Wettbewerb
Die Bemühungen um einen umfassenden Konsumentenschutz wurden 1974 intensiv fortgesetzt. Die zur Hauptsache vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, dem Föderativverband, den Angestelltenverbänden und Coop getragene Stiftung für Konsumentenschutz konnte ihr zehnjähriges Jubiläum feiern. Bei dieser Gelegenheit betonte Bundeskanzler Huber, dass es paradox sei, dass die Stiftung nur einen äusserst bescheidenen Bundesbeitrag erhalte
[62]. Die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen stellte jedoch gestützt auf Gutachten der Professoren Aubert und Nef fest, dass die Bundesverfassung keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für eine modern konzipierte Konsumentenpolitik besitze. Die Kommission formulierte in der Folge Zielsetzungen und Inhalt eines konsumentenpolitischen Verfassungsartikels 34 octies. Dieser soll den Bund insbesondere zur Erhöhung der Markttransparenz und zu Massnahmen gegen missbräuchliche Angebotspraktiken ermächtigen
[63]. Die ständig mit grössere Aufwand betriebene Werbung führte ausserdem in Konsumentenkreisen zu lebhaften Kontroversen
[64].
[63] NZ, 222, 19.7.74. Coop Schweiz bekräftigte dabei ihren Willen, einer neuen Verfassungsgrundlage nötigenfalls auf dem Initiativwege zum Durchbruch zu verhelfen (TA, 137, 17.6.74).
[64] LNN, 33, 9.2.74 ; NZZ, 205, 5.5.74 ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1270 f. Zu gesundheitspolitischen Bedenken gegen die Werbung vgl. unten, Teil I, 7b. In einem Postulat forderte ausserdem der Zürcher Kloter (ldu) den Bundesrat zum Erlass von gesetzlichen Bestimmungen für die Kosmetikreklame auf (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1270 f.).
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