Année politique Suisse 1974 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation
 
Schiffahrt
In den Fragen der Schiffahrt blieb die Landesregierung zurückhaltend. Die vom EVED 1973 eingesetzte Studienkommission arbeitete Vorentwürfe zu einem Gesetz über die Freihaltung der Wasserstrassen und zu einem Bundesbeschluss über die Anwendung eines solchen Gesetzes auf die Verbindung Basel-Yverdon (Hochrhein-Aare-Juragewässer) aus. Dabei sah sie eine Beteiligung des Bundes an den Kosten (Mehrausgaben für Brücken, Landerwerb, Entschädigungen) vor. Der Bundesrat liess die Sache vorerst interdepartemental abklären und beschloss darauf, mit einem Antrag an das Parlament noch zuzuwarten, um die Gesamtverkehrskonzeption nicht zu präjudizieren. In den Expertengesprächen mit Baden-Württemberg kam man überein, von einer Freihaltung des Hochrheins oberhalb der Aaremündung Abstand zu nehmen [53]. Die Rheinschiffahrt bis nach Basel erreichte zwar mengenmässig einen neuen Höchststand, aber die schweizerischen Reedereien waren weiterhin defizitär, da die Gesamtkapazität an Schiffsraum zu gross blieb und die ausländische Konkurrenz staatliche Unterstützung genoss. Im Frühjahr erweckte der Direktor des Eidg. Amtes für Wasserwirtschaft, H. Zurbrügg; Hoffnungen auf Bundeshilfe ; diese schwanden jedoch gegen Jahresende angesichts der Verschlechterung der Finanzlage [54].
Der Bundesrat entsprach den Begehren nach einer Vereinheitlichung der Polizeivorschriften in der Binnenschiffahrt, indem er einen Entwurf für ein Rahmengesetz vorlegte, das sich auf den öffentlichrechtlichen Bereich beschränkte und den Kantonen den Vollzug der bundesrechtlichen Normen überliess. Die Vorlage sollte vor allem der Entwicklung im touristischen Individualverkehr, die als « teilweise chaotisch » bezeichnet wurde, steuern. Der Nationalrat stimmte ihr ohne wesentliche Anderungen zu. Der erwähnten Entwicklung tragen auch die revidierten Verträge über die Schiffahrt auf dem Bodensee und dem Rhein Rechnung, die 1973 von den drei Uferstaaten unterzeichnet worden waren ; sie erhielten die Genehmigung beider Räte. Aufgrund von Vorschlägen einer internationalen Kommission will man auch für den Dreiländersee möglichst einheitliche Vorschriften erlassen [55].
 
[53] Vorentwürfe : Gesch.ber., 1974, S. 286 ; Ldb, 122, 30.5.74 ; NZZ, 305, 4.7.74 ; vgl. SPJ, 1973, S. 96 f. Expertengespräche : NZZ (sda), 202, 3.5.74.
[54] 1974 überstieg der Güterumschlag der Basler Rheinhäfen erstmals 9 t ; vgl. NZ, 395, 18.12.74. Vgl. auch H. Zurbrügg, « Schweizerische Hochsee-, Rhein- und Binnenschiffahrt >, in Documenta, 1974, Nr. 3, S. 4 ff. ; Antwort auf Interpellation Biel (Idu, ZH) (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1709 ff.).
[55] Gesetz : BBI, 1974, I, Nr. 23, S. 1549 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1778 ff. Verträge : Amtl. Bull. StR, 1974, S. 88 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 985 ff. Vgl. dazu SPJ, 1973, S. 97.