Année politique Suisse 1975 : Bildung, Kultur und Medien
Medien
Propositions en faveur d'une politique de l'information — Concentration et rationalisation de la presse provoquent des conflits du travail — Larges discussions autour du nouveau fondement constitutionnel de la presse — Durcissement de la polémique sur la télévision et la radio ; le débat parlementaire à propos de l'article constitutionnel entre dans sa phase finale.
 
Informationspolitik
Die Informationspolitik stand verschiedentlich zur Diskussion, vor allem im Zusammenhang mit den Volksabstimmungen über finanz- und konjunkturpolitische Regierungsvorlagen, deren Verwerfung als Zeichen eines « Informationsnotstandes » gedeutet werden konnte [1]. Informations- und Verständigungsprobleme stellten sich aber nicht nur in der Finanz- und Konjunkturpolitik, sondern auch in zahlreichen anderen Bereichen, am dringlichsten wohl in den Auseinandersetzungen um den Bau von Atomkraftwerken [2]. Daneben zeigten auch bereits zur Sprache gekommene Fragen der Aussenpolitik, der Raumplanung und des Umweltschutzes die Notwendigkeit eines vielfältigen und leistungsfähigen Kommunikationssystems auf [3]. Die Informationspolitik des EMD geriet von verschiedenen Seiten unter Beschuss, namentlich im Zusammenhang einer Intervention des Pressechefs E. Mörgeli gegen eine vom Fernsehen ausgestrahlte « Guetnacht »-Geschichte für Kleinkinder. Die SPS forderte bei den Verhandlungen um die Legislaturziele den Rücktritt E. Mörgelis [4]. Eine Studiengruppe der CVP veröffentlichte « Ziele und mögliche Massnahmen für eine schweizerische Kommunikationspolitik », und eine Motion Oehler (cvp, SG), die ein Gesamtkonzept über die Massenmedien forderte, wurde vom Bundesrat als Postulat entgegengenommen [5].
 
Presse
Im Gegensatz zu den Vorjahren, die den Untergang oder die Umstrukturierung von zahlreichen prominenten Blättern gebracht hatten, fehlte es im Pressewesen an markanten Ereignissen. Unter dem Druck der wirtschaftlichen Lage — höchstens 20 von über hundert Tageszeitungen sollen 1974 gewinnbringend gearbeitet haben — setzten sich jedoch die Konzentrations- und Rationalisierungsprozesse fort [6], was zu Substanzverlusten, zu Zerfallserscheinungen und zu einer anhaltenden Beunruhigung führte, die nicht zuletzt auch in Arbeitskonflikten und Entlassungen ihren Ausdruck fand. Vorgänge beim « St. Galler Tagblatt », bei der « National-Zeitung », beim Gratisanzeiger « Züri-Leu » und bei der Frauenzeitschrift « Annabelle » zeugten von einem verstärkten Druck auf die Redaktionen [7]. Den widrigen Umständen zum Trotz wurden verschiedene neue Zeitungsexperimente gestartet. Auf wenig Gegenliebe seitens ihrer Kolleginnen stiess eine sich als Alternativmagazin bezeichnende « Leser-Zeitung », deren Abonnenten zugleich Mitbesitzer und Träger des Unternehmens waren [8]. Im Gegensatz zur « AZ-Wochenzeitung », die als sozialdemokratisch-gewerkschaftliches Nachfolgeorgan der « Zürcher AZ » nicht über eine Nullnummer hinauskam [9], konnte sich die « Leser-Zeitung » einstweilen über Wasser halten. In Zürich und St. Gallen vermittelte eine « Telefonziitig » linke Alternativinformationen [10]. Das Westschweizer Wochenmagazin « L'Hebdo » scheiterte nach fünf Ausgaben an internen Differenzen [11]. In Lausanne, wo der einflussreiche Pressekonzern Lousonna SA (« 24 Heures », « Tribune Le Matin », « La Suisse ») 90 % der Tageszeitungsauflagen der Waadt kontrollierte und eine regionale Depeschenagentur aufzog [12], erschien mit « Lausanne Soir » ein Abendblatt, das freilich nur einer Zweitausgabe der freisinnigen « Nouvelle Revue de Lausanne » gleichkam [13].
Die Delegierten des Vereins der Schweizer Presse (VSP) wiesen eine Übereinkunft mit den Zeitungsverlegern der deutschen Schweiz, die einen Verzicht auf 1972 vertraglich festgelegte Mindestgarantien wirtschaftlicher Natur vorsah, an den Zentralvorstand zurück [14]. In der Westschweiz konnte der Kollektivvertrag zwischen dem Verlegerverband und dem VSP schliesslich doch noch um zwei Jahre verlängert werden. Die Vereinbarung band freilich eine Reihe von dissidenten Verlegern nicht [15].
Umfassende Presseförderungsmassnahmen, wie sie seit 1967 angestrebt worden waren [16], schienen trotz der Publikation gewichtiger Dokumente noch in weiter Ferne zu liegen. Die Frage, wie der notleidenden Presse geholfen werden kann, blieb auch 1975, nach einer auf breiter Basis geführten Diskussion, offen. Diese stützte sich auf einen über 800seitigen Bericht der 1973 eingesetzten Expertenkommission, die gleichzeitig auch Entwürfe für einen revidierten Verfassungsartikel 55 über das Presserecht, für einen neuen Artikel 55bis über die Presseförderung und für ein Presseförderungsgesetz vorlegte [17]. Art. 55 BV garantiert nach diesen Entwürfen nicht nur — wie bisher — die Pressefreiheit, sondern auch die Freiheit der Meinungsäusserung, der Meinungsbildung und der Information. Art. 55bis BV gibt dem Bund die Kompetenz zum Schutz und zur Förderung einer vielfältigen und unabhängigen Presse. Die erforderlichen Massnahmen, die vorwiegend aus « Infrastrukturhilfe » bestehen, sind im Presseförderungsgesetz festgelegt. Die jährlichen Kosten veranschlagte die Kommission auf rund 56 Mio Fr. Gegenüber dem Vorentwurf von 1973 verzichtete man auf eine Sicherung der inneren Pressefreiheit mit der Begründung, dass die Stellung der Redaktionen und Mitarbeiter im Kollektivvertrag geregelt werden sollte. Im Vemehmlassungsverfahren, in welches die beiden Verfassungsartikel geschickt wurden, stiessen wie schon in den Debatten der Vorjahre die unterschiedlichsten Meinungen aufeinander. Vorbehalte und Bedenken äusserten insbesondere auch Zeitungsleute [18]. Gewisse Erleichterungen für die Meinungspresse ergaben sich durch Beschlüsse der eidgenössischen Räte, die bei der Revision des Postverkehrsgesetzes von den Vorschlägen des Bundesrates abwichen und die beantragten Transporttaxen für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften ermässigten. Im Interesse der Förderung der Presse übernahm damit die PTT zu den bereits bestehenden Einnahmeneinbussen von gegen 160 Mio Fr. (1974) zusätzliche Mindereinnahmen von jährlich 20-30 Mio Fr. [19]. Ober die Vorschläge für einen verstärkten Persönlichkeitsschutz, die auch von gemässigten Blättern als unakzeptierbar zurückgewiesen wurden, haben wir bereits berichtet [20].
 
Radio und Fernsehen
Die Auseinandersetzungen um Radio und Fernsehen verschärften sich erneut. In einem stark von Emotionen belasteten Klima, in welchem Dokumentation gegen Gegendokumentation stand, hatten sich die zuständigen Instanzen mit einer Flut von Beschwerden und Beanstandungen zu befassen [21]. Diese betrafen meist die Darstellung, die politisch brisante Themen wie der Jurakonflikt, der Atomkraftwerkbau in Kaiseraugst, der Strafvollzug oder die Aktivitäten von Soldatenkomitees in den Informationssendungen gefunden hatten [22]. Klagen richteten sich auch gegen die Sendung « Kassensturz », die nach der Auffassung des Gewerbeverbandes verschiedene gewerbliche Branchen verunglimpfte. Der angriffige « Kassensturz » behandelte Konsumentenfragen und gehörte zu den beliebtesten und meistbeachteten Sendungen [23]. Zu einem Eklat führte ein Kommentar des Bundeshausredaktors H. U. Büschi zur parlamentarischen Behandlung der Frage des Schwangerschaftsabbruchs, in welchem die Haltung der CVP-Fraktion hart und nach Ansicht der Betroffenen « unsachlich » und « einseitig » kritisiert worden war. TV-Programmdirektor G. Frei entschuldigte sich in der Folge in aller Form am Bildschirm, was nun seinerseits wieder vielfach auf wenig Verständnis stiess und zu Protesten der Fernsehjournalisten und zu parlamentarischen Vorstössen führte [24]. Kleinere Reportagen über das lokale politische Geschehen in Romont (FR), Aarberg (BE) und Kerns (OW) und über die Spitalplanung im Thurgau wurden von den kritisierten Kreisen als « Zerrbilder » zurückgewiesen [25]. Ein Konflikt zwischen EMD und Schweizer Fernsehen führte .zum Abbruch der Produktion des Fernsehspiels « Feldgraue Scheiben » [26]. Daneben wäre noch, vor allem als Illustration der verhärteten Fronten, die eine Behandlung « heikler » Themen scheinbar kaum mehr zuliessen, auf die Zensurmassnahmen im Falle eines Films über « Schweizer im spanischen Bürgerkrieg » hinzuweisen. Zwei Minuten Film mit Aussagen der Spanienkämpfer zur Frage, was sie unter Demokratie verständen, fielen der Schere zum Opfer, erschienen aber nachher in der Presse und wurden vielfach als eher harmlos empfunden [27].
Trotz der gespannten Lage kamen die parlamentarischen Beratungen des neuen Verfassungsartikels für Radio und Fernsehen bis auf wenige, materiell unbedeutende Fragen zu einem Abschluss. Verantwortlich für die umgehende Behandlung waren nicht zuletzt die Probleme des Kabelfernsehens, die dringlich nach einer Lösung verlangten. Rufe nach einer umfassenden verfassungsrechtlichen Ordnung des gesamten Kommunikationsbereichs mussten demgegenüber in den Hintergrund treten [28]. Der Ständerat überwies der Grossen Kammer Ende Januar einen sehr detaillierten Entwurf, dessen wesentlichste Punkte wir bereits erwähnt haben [29]. Besondere Beachtung fand die Befürwortung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz, welche hauptsächlich von den Westschweizer und Tessiner Standesherren, die allgemein liberalere Auffassungen vertraten, bekämpft worden war. Im Nationalrat verdeutlichten längere Debatten einmal mehr die Standpunkte. Einem Lager konservativ-bürgerlicher Ratsherren, welche die umstrittenen Medien als mächtige «vierte Gewalt » einer stärkeren Kontrolle zu unterwerfen suchten, standen vorwiegend linke, aber auch liberale und christlichsoziale Exponenten gegenüber, welche die unerlässliche Kritikfunktion der Medien unterstrichen und insbesondere auch die Verankerung der Freiheit der Programmschaffenden forderten. Dass es in dieser Frage zu keinem schwerwiegenden Bruch kam, war in einer wichtigen Verhandlungsphase einem differenzierten Kompromissvorschlag von A. Müller-Marzohl (cvp, LU) zu verdanken, der eine freiheitliche Gestaltung der Programme «im Rahmen der Richtlinien » vorschlug. Die Grosse Kammer straffte im übrigen die Vorlage in einigen Punkten und übertrug ausserdem dem Bund die im Hinblick auf das Kabelfernsehen bedeutsame Kompetenz, für die Verbreitung von Programmen Konzessionen zu erteilen [30]. Die Kommentatoren fanden für die Debatten und für deren Ergebnisse nicht überall gute Worte. Hans Tschäni sprach gar von einer überempfindlichen, engdenkenden Politikergeneration, die das Risiko der Freiheiten nicht mehr akzeptiere [31].
Die Reorganisationsbestrebungen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) nahmen mit der Publikation einer Studie zur « Funktion und Struktur der Trägerschaft SRG » ihren Fortgang. Während die Reformvorschläge, die allgemein auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen SRG und Öffentlichkeit abzielten, in der Presse eine gute Aufnahme fanden, wurde der Umstand kritisiert, dass der Bericht lediglich in ein SRG-internes Vernehmlassungsverfahren geschickt worden war [32].
An der Genfer Lang- und Mittelwellenkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) einigten sich 112 Länder auf eine Neuzuteilung der Sendefrequenzen. Die Schweiz konnte ihre vier Mittelwellensender (Beromünster, Sarnen, Sottens, Monte Ceneri) behalten ; Beromünster wird allerdings seine Emissionen ab 23. November 1978 zugunsten einer schon bisher auf der gleichen Frequenz sendenden algerischen Station einstellen müssen. Auch das Fürstentum Liechtenstein erhielt eine Welle zugesprochen, erklärte jedoch, seine Radiopolitik eng mit der Schweiz abstimmen zu wollen [33].
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E.F.
 
[1] Vgl. SPJ, 1974, S. 75 f. und oben, Teil I, 1c (Droits populaires) und I, 4a (Konjunkturpolitik) ; E. Gruner, « Direkte Demokratie in der Krise ? », in Schweizer Monatshef te, 55/1975-76, S. 274 ff. ; A. Hartmann, « Volksrechte als Informationsproblem », in Civitas, 31/1975-76, S. 11 ff. ; TG, 106, 9.5.75 ; TA, 129, 7.6.75 (Gespräch mit BR K. Furgler) ; Ldb, 273, 25.11.75 (Arbeitstagung des Schweiz. Aufklärungsdienstes). Vgl. auch SPJ, 1971, S. 154 ; 1970, S. 161.
[2] Vgl. oben, Teil I, 6a (Atomkraftwerke) ; LNN, 268, 18.11.75.
[3] Vgl. oben, Teil I, 2 (Partizipation) und 6c (Raumplanung). Zu einem St. Galler Symposium über Informations- und Umweltpolitik vgl. NZZ, 266, 15.11.75 ; 269, 19.11.75. Vgl. weiter die Interpellation Bommer (cvp, TG) in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1218 f.
[4] Ww, 3, 22.1.75 ; 4, 29.1.75 ; NZZ, 18, 23.1.75 ; Presse vom 21.11.75. Vgl. oben, Teil I, 1c (Gouvernement).
[5] Vat., 30, 6.2.75 ; 31, 7.2.75 ; 218, 20.9.75 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1154 f.
[6] LNN, 52, 4.3.75 ; Tat, 88, 16.4.75 ; TA, 90, 19.4.75 ; NZZ, 135, 14.6.75.
[7] « St. Galler Tagblatt » : Vat., 153, 5.7.75. « National-Zeitung » : TA, 295, 19.12.75 ;« Züri-Leu » : Konzept, 5, 20.5.75. « Annabelle » : NZZ, 51, 3.4.75. Vgl. auch M. Schmid, Demokratie von Fall zu Fall, Zürich 1976, S. 238 ff.
[8] Leser-Zeitung, 1, 13.2.75 ; TG, 38, 15.2.75 ; Vat., 38, 15.2.75.
[9] Vgl. SPJ, 1973, S. 137 ; Tat, 48, 26.2.75 ; Ldb, 82, 11.4.75 ; Vat., 153, 5.7.75. Zur Situation der Linkspresse in der Schweiz vgl. S. Bircher in Profil, 54/1975, S. 320 ff.
[10] TG, 66, 20.3.75 ; NZZ, 67, 21.3.75 ; Ostschw., 303, 30.12.75.
[11] TG, 79, 7.4.75 ; Ww, 15, 16.4.75 ; 24 Heures, 109, 13.5.75 ; Tat, 113, 14.5.75.
[12] Vat., 248, 25.10.75 ; NZZ, 278, 29.11.75 ; NZ, 379, 5.12.75 ; Bund, 286, 7.12.75.
[13] GdL, 257, 4.11.75 ; TA, 259, 7.11.75.
[14] Vgl. SPJ, 1972, S. 139 ; TLM, 313, 9.11.75 ; TA, 261, 10.11.75.
[15] Vgl. SPJ, 1974, S. 148 ; NZZ, 111, 16.5.75 ; 278, 29.11.75 ; JdG, 262, 10.11.75.
[16] Vgl. SPJ, 1967-1974, Teil I, 8c (Presse).
[17] Vgl. SPJ, 1973, S. 138 ; Presse vom 17.6.75 ; NZZ, 139, 19.6.75 ; Bund, 142, 22.6.75 ; 24 Heures, 163, 15.7.75 ; TA, 165, 19.7.75.
[18] NZZ, 145, 26.6.75 ; 260, 8.11.75 ; 266, 15.11.75 ; 275, 26.11.75 ; LNN, 260, 8.11.75 ; Ldb, 270, 21.11.75.
[19] Vgl. oben, Teil I, 6b (PTT).
[20] Vgl. oben, Teil I, 1b (Droits de l'homme) ; Ldb, 286, 10.12.75.
[21] NZZ, 170, 25.7.75 (G. Padel) ; 193, 22.8.75 ; 199, 29.8.75 (F. Honegger) ; Tw, 176, 31.7.75 ; TA, 193, 22.8.75 ; NZ, 364, 22.11.75. Vgl. auch SPJ, 1974, S. 148 f.
[22] Zum Jura-Konflikt vgl. Kleine Anfrage Hofer (svp, BE) in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1055. Zu Kaiseraugst vgl. LNN, 173, 29.7.75. Zum Strafvollzug vgl. Ldb, 88, 18.4.75. Zu den Soldatenkomitees vgl. Ldb, 244, 22.10.75. Vgl. ferner oben, Teil I, 1b (Droit pénal), 1d (Question jurassienne), 3 (Armée) und 6a (Atomkraftwerke).
[23] Tw, 17, 22.1.75 ; Bund, 26, 2.2.75 ; TA, 289, 12.12.75 ; R. Schawinski, Kassensturz, das Buch zur Sendung über « Konsum, Geld und Arbeit », Bern 1975. Zu einem umstrittenen Beitrag (« Fall Adams ») vgl. weiter Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1528 und oben, Teil I, 2.
[24] Vgl. oben, Teil I, 7d (Avortement) ; Vat., 57, 10.3.75 ; NZZ, 61, 14.3.75 ; BN, 64, 17.3.75 ; Bund, 215, 15.9.75. Vgl. auch die Einfachen Anfragen von Renschler (sp, ZH) und Barchi (fdp, TI) in Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1047 f.
[25] Romont : TG, 63, 17.3.75. Aarberg : Bund, 88, 17.4.75. Kerns : Vat., 241, 17.10.75. Spitalplanung im Thurgau : NZZ, 158, 11.7.75.
[26] Presse vom 11./12.3.75 ; Tw, 102, 3.5.75.
[27] Presse vom 11.12.75 ; NZZ, 290, 13.12.75 ; Vat., 296, 20.12.75 (W. Hofer).
[28] LNN, 23, 29.1.75 (J. Tobler) ; Ww, 38, 24.9.75 (H. O. Staub). Vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1975, S. 14 ; Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1343, 1351, 1361.
[29] Vgl. SPJ, 1974, S. 148 ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 1 ff. ; Presse vom 28./29.1.75. Vgl. ferner Ww, 5, 5.2.75 (StR P. Dreyer) ; NZZ, 123, 31.5.75 ; 225, 29.9.75 ; Bund, 133, 11.6.75.
[30] Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1329 ff., 1380 ff. ; Presse vom 1./2.10.75. Vgl. auch SPJ, 1971, S. 152. — Im Frühjahr 1976 konnte die Vorlage schliesslich verabschiedet werden (vgl. NZZ, 67, 20.3.76).
[31] TA, 236, 11.10.75.
[32] Zu einem 1973 erschienen Zwischenbericht vgl. SPJ, 1973, S. 139 f. Vgl. weiter NZZ, 49, 28.2.75 ; 72, 27.3.75 ; Vat., 50, 1.3.75 ; NZ, 83, 15.3.75 ; TA, 111, 16.5.75.
[33] Vgl. SPJ, 1974, S. 149 ; NZZ, 277, 28.11.75 ; TA (sda), 278, 29.11.75 ; 289, 12.12.75.
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