Année politique Suisse 1976 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Öffentliche Ordnung
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Polizei
Zur Verstärkung der inländischen Ordnungskräfte entschloss sich der Bundesrat, das 1970 gescheiterte Projekt einer eidgenössischen Sicherheitspolizei wiederaufzunehmen. Im Unterschied zur Konzeption einer Interkantonalen Mobilen Polizei von 1968 stand diesmal die Sicherung vor ausländischen Terroristen und nicht die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung im Vordergrund. Als Rechtsform wurde anstelle des Konkordats mit Bundesunterstützung ein Bundesgesetz gewählt. Die Truppe sollte wiederum aus kantonalen Beständen zusammengesetzt und vom Bund ausgebildet werden, das Kader hätte jedoch der Bund zu stellen. Einsätze waren nur im Rahmen von Bundesaufgaben vorgesehen ; als inneres Ordnungsinstrument käme somit die neue « Sicherheitspolizei in der Hand des Bundesrates » nur bei einem Versagen der kantonalen Polizei in Betracht. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren zeigte sich im November dem Projekt gewogen, und das EJPD leitete bei den Kantonen ein vertrauliches Vernehmlassungsverfahren ein [27]. Das vom Bundesrat 1975 aus Sicherheitsgründen vorgelegte Sprengstoffgesetz wurde vom Parlament im wesentlichen gutgeheissen [28]. Vorstösse für ein entsprechendes Gesetz über den Handel mit Waffen, welches das lückenhafte Konkordat von 1970 zu ersetzen hätte, stiessen jedoch auf föderalistische Bedenken [29].
 
[27] Vgl. Presse vom 1.12.76 sowie Interview BR Furglers mit spk (SZ, 305, 31.12.76), ferner SPJ, 1968, S. 22 ; 1970, S. 17 f. ; 1975, S. 15. Justiz- und Polizeidirektoren : LNN, 261, 8.11.76.
[28] Amtl. Bull. StR, 1976, S. 160 ff. u. 595 f. ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 944 ff. Definitiver Text : BBI, 1977, I, S. 1349 ff. Vgl. SPJ, 1975, S. 15.
[29] Vgl. die vom StR nur als Postulat überwiesene Motion von NR Nauer (sp, ZH) (Amtl. Ball. NR, 1976, S. 115 ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 317 ff.) sowie einen Vorschlag der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (NZZ, sda, 263, 12.11.75) ; ferner Ww, 48, 3.12.75 und SPJ, 1974, S. 15.