Année politique Suisse 1976 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik
 
Konjunkturpolitik
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Konjunkturartikel
Obwohl im Vorjahr der Entwurf zu einem neuen Konjunkturartikel 31 quinquies BV am Ständepatt gescheitert war, zeigten sich die Behörden nach wie vor von der Notwendigkeit der verfassungsmässigen Verankerung der Konjunkturpolitik überzeugt. Die bestehenden Rechtsgrundlagen seien insbesondere für die Dämpfung einer überhitzten Konjunktur ungeeignet, aber auch eine aktive Wiederankurbelungspolitik in Rezessionszeiten stosse rasch an die Grenzen der Verfassungskonformität. Das übergeordnete Ziel staatlicher Wirtschaftspolitik soll nach Ansicht der Landesregierung in der Garantie einer stabilen Wirtschaftsentwicklung bestehen, worunter vor allem ein angemessenes Wachstum unter Berücksichtigung der Vollbeschäftigung, der Preisstabilität und des Zahlungsbilanzgleichgewichtes zu verstehen ist. Dieses Stabilitätsziel will man aus ordnungspolitischen Gründen vorzugsweise über die sogenannte Globalsteuerung erreichen ; der Staat soll also — ausser in extremen Notfällen — nicht direkt in den Wirtschaftsprozess intervenieren, sondern über die Beeinflussung der Rahmenbedingungen ein möglichst reibungsloses Funktionieren der privaten Wirtschaft gewährleisten.
Der vom Bundesrat am 27. September vorgelegte zweite Entwurf für einen Konjunkturartikel sieht demzufolge nur noch in den drei « klassischen » Massnahmebereichen Geld- und Kreditpolitik, öffentliche Finanzen und Aussenwirtschaft Eingriffe vor, welche von der in Artikel 31 BV garantierten Handels- und Gewerbefreiheit abweichen dürfen. Mit diesem Verzicht auf zusätzliche Interventionsmöglichkeiten trug der Bundesrat der bürgerlichen Opposition gegen den ersten Konjunkturartikel weitgehend Rechnung. Da er allerdings überzeugt war, dass sich die erwähnten globalen Steuerungsmethoden in vielen Situationen als ungenügend erweisen werden, stellte er auch für die Zukunft die Möglichkeit eines Rückgriffs auf den Notrechtsartikel 89 bis Absatz 3 in Aussicht. Als konjunkturpolitische Neuheit soll dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, die Unternehmungen zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven zu verpflichten. In diesen steuerbegünstigten Rücklagen sieht der Bundesrat eine sinnvolle staatliche Unterstützung privater Selbsthilfeaktivitäten. Da sich Globalmassnahmen (insbesondere bei der Dämpfung von Überkonjunktur) für wirtschaftlich rückständige Gebiete oft übermässig einschneidend auswirken können, soll die Klausel, welche eine regionale Differenzierung der Interventionen erlaubt, materiell unverändert aus dem ersten Entwurf übernommen werden. Bei der Interpretation des Abstimmungsmisserfolgs der ersten Vorlage mass man den Stimmen, welche eine Beeinträchtigung des föderalistischen Prinzips beklagt hatten, grosse Bedeutung bei. Aus diesem Grunde wurden nun bei den finanzpolitischen Kompetenzen des Bundes diejenigen Bestimmungen gestrichen, welche die Souveränität der Kantone und Gemeinden in irgendeiner Weise tangierten. Dies betraf insbesondere das Recht auf Anpassung der Bundesbeiträge und der Kantonsanteile an die jeweilige Konjunkturlage. Mit diesem abstimmungspolitisch wohl notwendigen Rückzieher verzichtet der Bund auf ein wirkungsvolles Mittel zur Verpflichtung der Kantone und Gemeinden zu einer konjunkturgerechten Finanzpolitik. Im Vergleich zur früheren Fassung soll ebenfalls auf die Erhebung von Sonderabgaben sowie auf die Variierung der steuerwirksamen Abschreibungsmöglichkeiten (ein Instrument zur Beeinflussung auch solcher Unternehmen, die nicht auf den inländischen Geld- und Kapitalmarkt angewiesen sind) verzichtet werden [20].
Die neue Fassung des Konjunkturartikels, welcher selbst nach Bundesrat Brugger in dieser Form nur für eine Politik während normalen, ruhigen Phasen taugen wird, vermochte in der Öffentlichkeit wenig Begeisterung zu erzeugen [21]. Grundsätzliche Opposition meldete sich aber kaum an. Wohl ging die SP in ihren konjunkturpolitischen Vorstellungen bedeutend weiter als die bundesrätliche Vorlage ; sie beschränkte sich aber darauf, einzig den Wegfall des Instruments der Sonderzuschläge zu bedauern. Da die PdA die vorgesehenen Kompetenzen als absolut ungenügend erachtete, benutzte sie die Gelegenheit, ihre im Jahre 1974 eingereichte Volksinitiative « gegen Teuerung und Inflation » in Erinnerung zu rufen [22]. Die CVP, die SVP und der Bauernverband bedauerten den Verzicht auf Bestimmungen über eine wirksame regionale Strukturpolitik [23]. Auch die Exponenten der Wirtschaft und des Gewerbes beschränkten sich auf Detailkritik ; nicht zuletzt hatte wohl Bundesrat Brugger dazu beigetragen, indem er wiederholt diejenigen Kreise tadelte, welche zwar in Rezessionszeiten nach staatlicher Hilfe rufen, aber « in der Hochkonjunktur jede staatliche Konjunkturpolitik ablehnten und von einer Einmischung in die Marktwirtschaft und in die Handels- und Gewerbefreiheit sprachen » [24]. So wendete sich denn der Schweizerische Gewerbeverband nur gegen eine allzu weitgehende Auslegung des Absatzes, welcher eine Berücksichtigung der regionalen Entwicklungsunterschiede vorsieht, während der Vorort seinen Widerstand gegen das Obligatorium der Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven anmeldete. Letzterer machte allerdings aus seiner Auffassung kein Hehl, dass er sich vom Ausbau des Notenbankinstrumentariums bessere Resultate für die Konjunkturpolitik erhofft [25].
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Preisüberwachung
Eine der Massnahmen, welche auch nach der Annahme des neuen Konjunkturartikels auf Notrecht abgestützt werden müsste, ist die Preisüberwachung, über deren Weiterführung bis Ende 1978 sich die Stimmbürger am 5. Dezember 1976 auszusprechen hatten. Zwar waren sich die Nationalökonomen weitgehend einig, dass die Schweiz ihre niedrige Inflationsrate weit mehr der restriktiven Geldmengenpolitik und dem erhöhten Kurs des Frankens als der Tätigkeit des « Monsieur Prix », wie der Preisüberwacher in der Westschweiz genannt wird, zu verdanken hat. Immerhin vermochte man der Preisüberwachungsstelle zugute zu halten, dass es ihr gelungen sei, die sog. « Inflationsmentalität » abzubauen, und dass sie das Preisbewusstsein der Konsumenten gestärkt habe [26]. Von den Parteien sprachen sich ausser den Republikanern alle für die Weiterführung des Preisbeschlusses aus, wobei allerdings beim Freisinn und bei der SVP mehrere Kantonalparteien die Nein-Parole ausgaben. Die vehementeste Opposition erwuchs der Vorlage von seiten des Gewerbes, wobei der SGV seine Haltung mit ordnungspolitischen Argumenten begründete [27]. Die Popularität, welche die Preisüberwachung in der Bevölkerung geniesst, liess allerdings keinen echten Abstimmungskampf aufkommen und dokumentierte sich schlussendlich im überwältigenden Mehr für ihre Weiterführung (1 365 693 Ja : 299 672 Nein) [28].
Als Instrument der Konjunkturpolitik war schliesslich auch die 1974 eingereichte Antiteuerungsinitiative der Denner AG gedacht gewesen. Mit Hilfe eines aus Exportabgaben und Investitionssteuern gespiesenen Stabilisierungsfonds erstrebte sie die Verbilligung von Infrastrukturen (z.B. Spitäler) und Wohnungsmieten. Der Bundesrat lehnte nun diese Initiative ab, da er ihre inflationsdämpfende Wirkung bezweifelt und den zukünftigen Konjunkturartikel als bessere und ausgewogenere Grundlage für die Konjunkturpolitik erachtet. Die Initianten folgten dieser Argumentation und zogen ihr Begehren zurück [29].
Kurzfristig hatte sich die eidgenössische Konjunkturpolitik im Berichtsjahr weniger mit der Teuerungsbekämpfung — die nach wie vor als höchst wichtiges Ziel der Wirtschaftspolitik eingestuft wurde — als mit Arbeitsbeschaffungsmassnahmen für die rezessionsgeplagte Wirtschaft zu befassen. Nachdem die Bundesversammlung bereits im Vorjahr zwei Investitions- und Massnahmenpakete verabschiedet hatte, unterbreitete ihr der Bundesrat im Frühjahr 1976 eine dritte Vorlage [30]. Er betonte hierbei, dass er es nicht als seine Aufgabe erachte, die Volkswirtschaft wieder anzukurbeln, da dieses Unterfangen wegen ihrer starken Auslandabhängigkeit von vorneherein zum Scheitern verurteilt sei. Hingegen möchte er mit seinen Programmen dazu beitragen, den Rückschlag abzuschwächen, ohne aber dabei die strukturellen Anpassungsprozesse aufhalten zu wollen [31]. Kernpunkte der neuen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen waren das Investitionsprogramm 1976 und der Bundesbeschluss über Beiträge zur Förderung der öffentlichen Investitionstätigkeit (Investitionsbonus). Mit dem Investitionsprogramm wurden ausführungsreife Projekte zeitlich vorgezogen, wobei eine rasche Beschäftigungswirkung, geringe Folgekosten und die regionale Verteilung als massgebliche Auswahlkriterien dienten. Insgesamt soll ein Auftragsvolumen von rund 1,2 Mia Fr. ausgelöst werden ; der grösste Teil davon in den Jahren 1976 und 1977. In Anbetracht der Tatsache, dass nicht allein die Bauwirtschaft unter Beschäftigungseinbrüchen litt und dass die Zahl der baureifen Infrastrukturprojekte nicht unbeschränkt war, wurde der Anteil der Ausgaben für Ausrüstungsinvestitionen nun auf ca. 60 % erhöht (bei den beiden vorangegangenen Programmen waren es lediglich 5 %, resp. 20 % gewesen). Die Hälfte der vom Bund bestrittenen Investitionen beanspruchte ein Rüstungskredit von 310 Mio Fr., welcher in den Räten auf einige Kritik stiess, waren doch 50 % der Aufträge für die keineswegs rezessionsgeschädigte Firma Contraves AG und weitere 30 % für .ausländische Lieferanten bestimmt. Dazu kamen Aufträge der Verkehrsbetriebe und Transferzahlungen für Investitionen, welche von Dritten (Private oder öffentliche Hand) auszuführen sind. An den Transferzahlungen partizipierten insbesondere die konzessionierten Privatbahnen mit einem ausgelösten Auftragsvolumen von 158 Mio Fr. Im weiteren wurde der Kredit für die Förderung von Wohnungsrenovationen um 20 Mio Fr. heraufgesetzt [32].
Mit dem sogenannten Investitionsbonus präsentierte der Bundesrat eine konjunkturpolitische Novität. Dieser Bonus gestattet die Ausrichtung von zehnprozentigen Bundesbeiträgen an die Kosten nicht subventionsberechtigter Bau- und Ausrüstungsvorhaben von Kantonen, Gemeinden und anderen Trägern öffentlicher Aufgaben. Er zeitigte einen derartigen Erfolg, dass die zur Verfügung gestellten Mittel, welche von der Bundesversammlung von den ursprünglich vorgesehenen 100 Mio Fr. auf 150 Mio Fr. aufgestockt wurden, bis gegen Jahresende restlos vergeben waren. Da die Ausrichtung des Bonus vorzugsweise an Projekte erfolgte, deren Ausführung sich zeitlich vorziehen liess, belief sich das innerhalb kurzer Zeit zusätzlich ausgelöste Auftragsvolumen auf über 1,5 Mia Fr. ; 93 % davon kamen der Bauwirtschaft zugute [33]. Zu diesen beiden Hauptpfeilern im Arbeitsbeschaffungsprogramm gesellten sich noch Massnahmen auf den Gebieten der Arbeitsvermittlung und der Werbung im Ausland [34].
Die Finanzierung der Gesamtvorlage, welche den Bund (ohne SBB und PTT) etwa 810 Mio Fr. — wovon rund 320 Mio Fr. im Jahr 1976 — kosten wird, war vorerst über Mehreinnahmen (Steuern usw.) vorgesehen [35]. Schliesslich überzeugte sich der Bundesrat aber von der kontraproduktiven Wirkung einer Mehrbelastung der Wirtschaftssubjekte in einer Rezessionsphase und entschloss sich zum sogenannten « Deficit-Spending ». Nach seiner Ansicht durfte dieser Weg umso eher befürwortet werden, als sich der schweizerische Kapitalmarkt in einer äusserst liquiden Verfassung befand und von daher also Anstösse für einen Inflationsschub kaum zu befürchten waren [36]. Mit der Verabschiedung dieses dritten Arbeitsbeschaffungsprogramms haben nun die eidgenössischen Behörden innert Jahresfrist ein Auftragsvolumen von über 4,5 Mia Fr. ausgelöst, welches vorwiegend in den Jahren 1976 und 1977 die Konjunktur beeinflussen kann. Ob diese Summe, die weniger als 2 % des Bruttosozialproduktes ausmacht, genügen wird oder ob noch grössere Anstrengungen nötig sein werden, wird die Zukunft zeigen ; für alle Eventualitäten haben die Verantwortlichen ein viertes Programm in Reserve, über dessen Inhalt sie sich aber bislang noch nicht ausgesprochen haben [37].
Zur direkten Förderung der privaten Investitionstätigkeit beschloss das EVD auf den 1. März die Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven für die Branchen Bau, Holz, Erde und Steine, Metall, Papier, Graphik und auf den 1. September die Freigabe für die Maschinen- und Apparateindustrie [38]. Die beanspruchten Rückstellungen wurden von den betroffenen Unternehmungen zur Hauptsache zur Eigenherstellung von Maschinen und zur Unterstützung der Forschungs- und Diversifikationsbemühungen verwendet. Von den freigegebenen Mitteln wurden bis Ende Oktober rund 30 % (121 Mio Fr.) eingelöst, wozu noch 37 Mio Fr. in Form von Steuerrückerstattungen zu addieren sind. Bei allem positiven Echo der Aktion wies der Delegierte für Konjunkturfragen auf die Notwendigkeit eines Obligatoriums hin, wie es auch der Entwurf für den neuen Konjunkturartikel vorsieht. Da sich nie mehr als 5 % aller Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten an der freiwilligen steuerbegünstigten Reservebildung beteiligt hatten und gerade unter den besonders krisenanfälligen Unternehmen die Zahl der Abseitsstehenden gross war, fiel die Wirksamkeit dieses Stabilisierungsmittels relativ bescheiden aus [39].
Im Herbst erfolgte der Rücktritt von Prof. F. Kneschaurek vom Posten des Delegierten für Konjunkturfragen und Arbeitsbeschaffung. Überlastet von seiner bisherigen Funktion will er sich wieder ausschliesslich der Lehre und Forschung widmen. Auf Grund seiner Erfahrung sprach er sich für eine Neudefinition des Aufgabenbereichs des Delegierten aus und befürwortete die Schaffung eines Bundesamtes für Konjunktur-, Wachstums- und Strukturfragen. Die Aufwertung zu einem Bundesamt war auch vom Bundesrat in seiner Botschaft über die Reorganisation der Bundesverwaltung vorgeschlagen worden [40].
 
[20] Botschaft über einen Konjunkturartikel in der Bundesverfassung (BBI, 1976, III, S. 677 ff.). Für den ersten Entwurf vgl. SPJ, 1975, S. 63 ff. Zu den Zielen der Wirtschaftspolitik vgl. B. Gerber, Stabilitätspolitik — Vollbeschäftigung, Preisniveaustabilität und Zahlungsbilanzgleichgewicht im wirtschaftspolitischen Spannungsfeld, Bern und Stuttgart 1976. Zur Handels- und Gewerbefreiheit : H. Marti, Die Wirtschaftsfreiheit der schweizerischen Bundesverfassung, Basel 1976.
[21] BR Brugger : BüZ, 240, 12.10.76 ; vgl. ebenfalls E. Buschor, « Probleme der finanzpolitischen Konjunkturstabilisierung », in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 32/1976, Nr. 3.
[22] SP : TW, 189, 14.8.76 ; für ihre wirtschaftspolitischen Vorstellungen vgl. im weiteren die als Postulat überwiesene Motion der SP-Fraktion (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 508 ff.) sowie Lilian Uchtenhagen, « Zur wirtschaftlichen Standortbestimmung der SP », in Profil, 56/1977, S. 69 ff. PdA : VO, 168, 24.7.76 ; SPJ, 1974, S. 60.
[23] Vat., 164, 17.7.76 (CVP) ; BZ, 23.7.76 (SVP) ; NZZ (sda), 180, 4.8.76 (SBV).
[24] BR Brugger an der Delegiertenversammlung der FDPS in Schaffhausen (Documenta, 1976, Nr. 2, S. 22 ff.) ; ähnlich auch am Gewerbekongress in Interlaken (Documenta, 1976, Nr. 3, S. 2 f.).
[25] SGV : Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 29, 22.7.76. Vorort : NZZ, 217, 16.9.76 (Arbeitsbeschaffungsreserven) ; wf, Dok., 30/31, 26.7.76 (Notenbankinstrumentarium).
[26] Zum Inhalt des Preisüberwachungsbeschlusses vgl. SPJ, 1975, S. 68. Wirksamkeit : H. Kleinewefers, Inflation und Inflationsbekämpfung in der Schweiz, Frauenfeld 1976, S. 288 ff.; TA-Magazin, 17, 24.4.76. Inflationsmentalität : gk, 39, 18.11.76.
[27] Parolen : LNN, 281, 18.9.76 ; Kritik der Industrie und des Gewerbes : TA (ddp), 218, 18.9.76 ; wf, Dok., 44, 1.11.76.
[28] Abstimmungskampf : TA, 281, 1.12.76. Resultat : BBl, 1977, I, S. 532 ff.
[29] BBI, 1976, II, S. 535 ff. (Botschaft des BR) ; BBI, 1976, II, S. 758 ; TA (ddp), 114, 18.5.76 (Rückzug).
[30] Vorjahr : SPJ, 1975, S. 66 f. Inflationsbekämpfung : Gesch.ber., 1976, S. 222. Arbeitsbeschaffung : Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über weitere Arbeitsbeschaffungsmassnahmen, in BBI, 1976, I, S. 653 ff. Parlamentarische Behandlung : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 126 ff. und 150 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 21 ff.
[31] BBI, 1976, I, S. 669 ff. Vgl. auch das vom Delegierten für Konjunkturfragen aufgestellte Mehrjahresprogramm 1976 für Bauvorhaben und Aufträge der öffentlichen Hand (SAZ, 72/1977, S. 137 ff.).
[32] Investitionsprogramm : BBl, 1976, I, S. 676 ff. Rüstungsmaterial : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 145 ff. und 157 ; vgl. auch oben, Teil I, 3 (Rüstung). Privatbahnen : vgl. unten, Teil I, 6b (Eisenbahnen). Renovationen : vgl. unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau).
[33] BBI, 1976, I, S. 688 ff. ; AS, 1976, S. 720 ff.; Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 32/1976, S. 56 ff. (in der Folge zitiert : Mitteilungsblatt).
[34] BBl, 1976, I, S. 591 ff. Vgl. auch unten, Teil I, 7c (Assurance-chômage) und oben, Teil I, 2 (Exportförderung).
[35] BBl, 1976, I, S. 671 ; NZ, 14, 14.1.76.
[36] BBI, 1976, I, S. 670 ff. ; vgl. unten, Teil I, 4b (Geld- und Kapitalmarkt). Vgl. ebenfalls die ablehnende Stellungnahme von BR Brugger zu der im NR als Postulat überwiesenen Motion der Liberalen und Evangelischen Fraktion, welche die Finanzierung über eine Solidaritätsanleihe verlangte (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 217 ff. ; vgl. SPJ, 1975, S. 177).
[37] JdG (ats), 260, 6.11.76.
[38] AS, 1976, S. 648 ; AS, 1976, S. 1841. Für die Uhren- und die Textilindustrie waren die Reserven bereits im Vorjahr freigegeben worden (SPJ, 1975, S. 66).
[39] Mitteilungsblatt, 32/1976, S. 40 ff.
[40] NZ (ddp), 310, 5.10.76 ; NZZ, 237, 9.10.76 ; TA (ddp), 251, 27.10.76 ; BB!, 1975, I, S. 1514.