Année politique Suisse 1976 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik
 
Wettbewerb
Zwar stabilisierten sich die Detailhandelsumsätze im Berichtsjahr beinahe, doch die Verkaufsgeschäfte bemühten sich in unvermindert hartem Wettbewerb um die Gunst der Konsumenten. Eine gewisse, zum Teil durch die Rezession bedingte Sättigung war bei der Erstellung von Grosseinkaufszentren festzustellen [48]. Ob dieser Stillstand aber dem seit Jahren feststellbaren sogenannten « Lädelisterben » Einhalt gebieten kann, scheint fraglich. Als ungenügend bezeichnete jedenfalls ein Teil der Presse die Rezepte zur Erhaltung von Kleinverkaufsstellen, die von einer Expertenkommission ausgearbeitet worden waren. In diesem Bericht werden Staatsinterventionen ausdrücklich abgelehnt, und den Ladenbesitzern wird ein aktiveres Verkaufsverhalten anempfohlen. Von dieser streng marktkonformen Konzeption solle höchstens bei sozial untragbaren Versorgungsnotlagen, wie sie etwa in Berggebieten entstehen können, abgewichen werden [49]. Die kleineren Detailhändler erhoffen sich eine Lageverbesserung durch die Revision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb, wobei sie insbesondere Massnahmen gegen die sog. « Lockvogelpreise » (Verkaufspreise, die unter dem Einstandspreis liegen) verlangten [50]. Um einen faireren Wettbewerb zu gewährleisten, erliess der Bundesrat einstweilen — gestützt auf den Preisüberwachungsbeschluss — eine Verordnung über die Anschreibepflicht für Verkaufspreise von Waren und Dienstleistungen ; allerdings musste eine relativ schlechte Einhaltung dieser Vorschrift konstatiert werden [51].
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Konsumentenschutz
Wenig Fortschritte machte die Ausarbeitung eines neuen Verfassungsartikels über den Konsumentenschutz (34 octies BV). Der von einer Expertenkommission vorgeschlagene Entwurf wurde nicht wie üblich in die Vernehmlassung gegeben, sondern vom Bundesrat an eine neue Kommission zur Revision überwiesen. Während Konsumentenvertreter eine Verzögerungstaktik zu erkennen glaubten, begründete die Exekutive ihr Vorgehen mit der Rücksichtnahme auf die heftigen Kritiken, welche von Gewerbekreisen an der Arbeit der ersten Expertenkommission geübt worden waren. Da der derart kritisierte Entwurf sowieso kaum Realisierungschancen hätte, wäre es nach Ansicht des Bundesrates eine Zeitverschwendung gewesen, ihn noch in ein Vernehmlassungsverfahren zu geben [52].
Um die Benützer von technischen Anlagen (Haushalt- und Bastelgeräte sowie weitere Apparate, die nicht bereits durch andere bundesrechtliche Bestimmungen erfasst sind) vor Unfallgefahren zu schützen, erliess die Bundesversammlung ein « Gesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten ». Dieses verpflichtet die Verkäufer, nur derartige Anlagen anzubieten, welche den spezifischen Sicherheitsnormen genügen [53].
 
[48] LNN, 16, 21.1.76 ; TG, 220-222, 21.9.-23.9.76 ; SPJ, 1975, S. 69.
[49] Eidg. Kommission für Konsumentenfragen, Konsument und Detailhandel, Bern 1976 ; Presse vom 6.11.76 ; wf, Dok., 9, 28.2.76.
[50] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 393 f. (Postulat Leutenegger, svp, ZH) ; NZZ, 39, 17.2.76.
[51] AS, 1976, S. 846 ff. (Verordnung) ; SPJ, 1975, S. 68 (Preisüberwachungsbeschluss) ; NZZ (sda), 276, 24.11.76 (Einhaltung). Vgl. dazu ebenfalls die Motion Reiniger (sp, SH), welche die Preisanschreibepflicht im ordentlichen Recht verankern möchte (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 394 f. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 364, hier nur als Postulat überwiesen).
[52] TA, 112, 15.5.76 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1717 f. ; LNN, 291, 13.12.76 (Kritik von O. Fischer). Vgl. ebenfalls SPJ, 1974, S. 62.
[53] BBl, 1975, I, S. 948 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 116 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 100 f. ; BBI, 1976, I, S. 1066 ff.