Mit der Teilrevision des
Aktienrechtes soll unter anderem die Position des Aktienbesitzers gestärkt werden. Als Gegenstück zu ihren verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten sollen die Gesellschaften die Pflicht zu einer offeneren Informationspolitik gegenüber ihren Aktionären und der Öffentlichkeit übernehmen. Das im Berichtsjahr abgeschlossene Vernehmlassungsverfahren zeigte aber, dass gerade der Forderung nach vermehrter Transparenz der heftigste Widerstand erwuchs : Sowohl der Vorort und die Bankiervereinigung als auch die FDP befürchten von der in Aussicht gestellten Vorschrift über die Offenlegung der « Stillen Reserven » eine Beeinträchtigung der Finanzautonomie der Aktiengesellschaften, daneben aber auch die Gefahr neuer steuerlicher Forderungen von seiten des Staates
[54]. Abgesehen von der Klärung der Stellung des Aktionärs wird die Teilrevision des Aktienrechtes ebenfalls für die effektivere Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen von Bedeutung sein ; diese sind gerade in der gegenwärtigen Rezessionszeit in einem erschreckenden Ausmass publik geworden
[55].
[54] BR K. Furgler in Documenta, 1976, Nr. 5, S. 13 f. ; NZZ, 171, 24.7.76 (Bankiervereinigung) ; NZ (sda), 280, 8.9.76 (Vorort) ; FDP-Information, 1976, Nr. 4, S. 22 ; SAZ, 71/1976, S. 642 ; Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1976, Nr. 9, S. 14 ff.
[55] BR K. Furgler in Amtl. Bull. NR, 1976, S. 436 f. ; Ww, 3, 21.1.76.