Année politique Suisse 1976 : Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
La persistance de la récession ravive la discussion sur le rôle de l'Etat dans l'économie — Grâce au puissant développement des exportations, le produit national brut ne diminue que peu; le niveau de l'emploi recule encore — La récession frappe les différentes branches inégalement ; les plus touchées sont l'horlogerie et la construction — Le renchérissement est presque nul — Le Conseil fédéral présente un nouvel article conjoncturel qui renonce à limiter fondamentalement la liberté de commerce et d'industrie et l'autonomie cantonale — Les citoyens se prononcent clairement pour la prolongation de la surveillance des prix — Denner retire son initiative contre le renchérissement — Les Chambres approuvent au printemps un troisième programme de sauvegarde de l'emploi — Des réserves d'investissements sont libérées pour plusieurs branches — Le parlement approuve la loi fédérale sur l'encouragement de l'octroi de cautionnement dans les régions de montagne en tant que mesure supplémentaire à l'aide en matière d'investissements — Le directeur de l'OFIAMT, J.-P. Bonny, propose un nouveau programme de développement de l'horlogerie — Le Conseil fédéral prononce une obligation d'affichage des prix des marchandises et des services — Réticences dans l'élaboration d'un article constitutionnel pour la protection des consommateurs — Les banques et l'industrie s'opposent aux prescriptions de publicité contenues dans le projet de revision du droit des sociétés anonymes.
 
Wie bereits im Vorjahr stand auch 1976 das wirtschaftspolitische Geschehen im Banne der schwersten Depressionsphase seit dem Zweiten Weltkrieg. Immerhin kam es zu keiner weiteren gravierenden Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Situation. Die starke Auslandabhängigkeit der Schweiz wirkte sich im Berichtsjahr äusserst günstig aus, war es doch hauptsächlich den kräftig gesteigerten Exporten zu verdanken, dass der konjunkturelle Rückgang nicht wieder die Ausmasse des Vorjahres erreichte. Andererseits trug aber die bedeutende Rolle der Schweiz auf dem internationalen Kapitalmarkt dazu bei, die Währungsrelationen in einem für die schweizerische Exportindustrie ungünstigen Sinne zu gestalten [1]. Diese Entwicklung führte zu intensivierten Diskussionen um die Aussiedlung industrieller Produktion ins kostengünstigere Ausland. Für einen Verzicht auf eine Expansion im Bereich der Herstellung relativ einfacher Produkte zugunsten einer Konzentration auf hochspezialisierte Güter und Dienstleistungen sprach sich unter anderen auch der Präsident des Vororts aus, wobei er allerdings betonte, dass es sich hier um einen irreversiblen Prozess handle, dessen Folgen vorher genau abzuklären seien [2]. Breiten Raum nahm ebenfalls die Auseinandersetzung über die Ursachen — und damit natürlich auch über die wirkungsvollste Bekämpfung — der gegenwärtigen Wirtschaftskrise ein. Die Linke sah durch die Ereignisse ihre grundsätzliche Kritik am kapitalistischen Wirtschaftssystem bestätigt ; sie forderte deshalb zumindest ein verstärktes Eingreifen des Staates in den Wirtschaftsprozess und eine Beteiligung der Arbeiter an den unternehmerischen Entscheiden [3]. Von seiten der Arbeitgeber erklärte man die Investitionsunlust unter anderem mit der hohen Belastung der Unternehmungen durch Steuern und Sozialabgaben. Ein Wiederaufschwung der Wirtschaft sei infolgedessen nur möglich, wenn es gelinge, diese Abgaben (und daneben auch andere Kosten wie z.B. Löhne) zumindest nicht weiter ansteigen zu lassen [4]. Damit verbunden war ein Appell an die Unternehmer, sich vermehrt aktiv um die Politik zu kümmern und die Öffentlichkeit über ihre spezifischen Probleme aufzuklären [5].
 
Konjunkturlage
Im Gegensatz zu den bei Jahresbeginn geäusserten Erwartungen brachte das Jahr 1976 keine Besserung der allgemeinen Konjunkturlage. Wohl konnte der wirtschaftliche Rückgang beinahe zum Stillstand gebracht werden ; die Abnahme des realen Brutto-Inlandproduktes um 0,8 % (1975 : — 7,4 %) zeigte aber, dass die Schweiz die konjunkturelle Talsohle zwar erreicht hat, ein Wiederaufschwung jedoch — im Gegensatz zu den übrigen kapitalistischen Industrieländern — noch nicht eingetreten ist [6]. Eine Aufteilung des Bruttosozialproduktes nach Verwendungsarten ergibt einen erneuten massiven Rückgang bei den Anlageinvestitionen und eine leichte Rückbildung beim privaten Konsum von Gütern und Diensten. Dieser negativen Entwicklung steht eine positive Zuwachsrate bei den laufenden Käufen des Staates und der Sozialversicherungen sowie vor allem bei den Exporten gegenüber. Auf eine einfache Formel gebracht lässt sich sagen, dass sich die schweizerische Wirtschaft dank der nachhaltigen Belebung der Auslandnachfrage und der gesteigerten Tätigkeit der öffentlichen Hand auf niedrigem Niveau stabilisiert hat. Die trotz des hohen Frankenkurses expansive Exporttätigkeit, welche nun auch von Firmen betrieben wurde, welche sich bisher auf den Binnenmarkt beschränkt hatten, reichte allerdings nicht aus, um der Inlandnachfrage die erhofften Impulse zu vermitteln [7].
Die Investitionstätigkeit war 1976 zum dritten Mal hintereinander rückläufig, wobei allerdings laut den Zahlen über die Planvorlagen für industrielle Betriebe gegen Jahresende eine leichte Erholung feststellbar war [8]. Ob die lustlose Investitionstätigkeit im Inland auf die ungenügenden Erträge aus dem Exportgeschäft zurückzuführen sind, oder ob — wie es die Linke vermutete — die Gewinne für die Reservenbildung und für Investitionen im kostengünstigeren Ausland verwendet wurden, lässt sich laut Aussage der Nationalbank anhand der veröffentlichten Zahlen nicht schlüssig beantworten [9]. Eine lebhaftere Investitionstätigkeit würde sich allerdings kurzfristig kaum positiv auf die Beschäftigungslage auswirken, da es sich bei den zukünftigen Vorhaben wohl in erster Linie um Rationalisierungsbestrebungen handeln wird. Im übrigen blieb der Arbeitsmarkt infolge der massiven Rückwanderung von ausländischen Arbeitskräften nach wie vor relativ angespannt. Im Berichtsjahr ging der Beschäftigungsindex um weitere 4 bis 5 % zurück ; damit sind zwischen dem 3. Quartal 1973 und dem 3. Quartal 1976 rund 340 000 Arbeitsplätze abgebaut worden. Dass diese Entwicklung nicht zu Massenarbeitslosigkeit wie in den anderen westlichen Industrieländern führte, verdankt die Schweiz allein der Tatsache, dass es sich bei den Betroffenen zu zwei Dritteln um Ausländer handelte, die in der Zwischenzeit unser Land verlassen haben [10]. Der Rückgang der Beschäftigung drückte sich ebenfalls in einer Anzahl von Betriebsschliessungen aus, wobei es bei einigen zu Protestaktionen der Belegschaft kam [11]. Um den Arbeitnehmern bei Betriebsschliessungen mehr Schutz zu gewähren, reichte Nationalrat C. Jelmini (cvp, TI) eine Motion ein, welche vor allem eine Informationspflicht der Unternehmen über ihre Stillegungspläne und einen speziellen Kündigungsschutz für ältere Arbeiter fordert [12].
Da trotz der abnehmenden Beschäftigtenzahl die industrielle Produktion auf dem Vorjahresstand verharrte (unter Ausschluss der infolge ungenügender Wasserführung beeinträchtigten Produktion der Kraft-, Gas- und Wasserwerke ist sie sogar leicht gestiegen), ergab sich 1976 eine Verbesserung der Arbeitsproduktivität um 2 bis 3 % [13]. Die Produktionsentwicklung verlief aber für die einzelnen Branchen recht unterschiedlich [14]. Den grössten Aufschwung erlebte die Chemie, aber auch die Textil- und Bekleidungsindustrie konnte sich weiter erholen. Weniger erfolgreich verlief die Entwicklung in der Maschinen- und Apparateindustrie, wo sich infolge der auch international zaghaften Investitionstätigkeit die Jahresproduktion um 11 % zurückbildete und der Auftragsvorrat zu Jahresende mit 7,2 Monaten (1975 : 7,8) einen neuen Tiefstand erreichte. Weiter verschlechtert, wenn auch nicht mehr im Ausmass des Vorjahres, hat sich die Lage in der Uhrenbranche. In dieser auf die Nordwestschweiz konzentrierten Branche machte sich neben den allgemeinen Rezessionserscheinungen die rasante technologische Entwicklung äusserst negativ bemerkbar. Immerhin sprachen gewisse Anzeichen dafür, dass die schweizerische Uhrenindustrie im Begriffe ist, ihren Rückstand auf dem Gebiet der Herstellung von elektronischen Uhren aufzuholen, wobei allerdings damit gerechnet werden muss, dass sich der Beschäftigungsabbau infolge der neuen Produktionsmethoden auch in den kommenden Jahren fortsetzt [15]. Leicht rückläufig war das Jahresergebnis im weiteren beim Fremdenverkehr, was namentlich auf die weltweite Rezession und die Währungsverhältnisse zurückzuführen ist. Der Detailhandel konnte sich trotz der Abnahme der ausländischen Wohnbevölkerung knapp auf dem Vorjahresniveau halten [16]. Immer noch nicht zum Abschluss gekommen war die Redimensionierung im Baugewerbe. Obwohl der Staat mit seinen Konjunkturprogrammen den Rückgang im Tiefbau weitgehend bremsen konnte, fiel der Anteil des gesamten Bausektors am Brutto-Inlandprodukt auf rund 14 % (1972/73: 20 %) [17].
Als erfreulichstes Ergebnis der schweizerischen Wirtschaftsentwicklung wurde der erneute Rückgang der Inflationsrate bewertet. Neben der Geldmengenpolitik der Nationalbank trugen vor allem die Importverbilligungen durch den hohen Frankenkurs dazu bei, den jahresdurchschnittlichen Anstieg des Index der Konsumentenpreise auf 1,7 % (1975: 6,7 %) zu begrenzen und damit der Schweiz die niedrigste Teuerungsrate aller OECD-Staaten zu bescheren [18].
Wiederholt heftig unter den Beschuss der Kritik gerieten die im Laufe des Jahres mehrmals nach unten korrigierten Wachstumsprognosen, wobei insbesondere die meist sehr optimistischen Voraussagen der Grossbanken (der Schweizerische Bankverein hatte noch im Juni einen Anstieg des realen Bruttosozialproduktes um 3 % prophezeit) Arger und Verunsicherung bei den Unternehmern erzeugten [19].
 
Konjunkturpolitik
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Konjunkturartikel
Obwohl im Vorjahr der Entwurf zu einem neuen Konjunkturartikel 31 quinquies BV am Ständepatt gescheitert war, zeigten sich die Behörden nach wie vor von der Notwendigkeit der verfassungsmässigen Verankerung der Konjunkturpolitik überzeugt. Die bestehenden Rechtsgrundlagen seien insbesondere für die Dämpfung einer überhitzten Konjunktur ungeeignet, aber auch eine aktive Wiederankurbelungspolitik in Rezessionszeiten stosse rasch an die Grenzen der Verfassungskonformität. Das übergeordnete Ziel staatlicher Wirtschaftspolitik soll nach Ansicht der Landesregierung in der Garantie einer stabilen Wirtschaftsentwicklung bestehen, worunter vor allem ein angemessenes Wachstum unter Berücksichtigung der Vollbeschäftigung, der Preisstabilität und des Zahlungsbilanzgleichgewichtes zu verstehen ist. Dieses Stabilitätsziel will man aus ordnungspolitischen Gründen vorzugsweise über die sogenannte Globalsteuerung erreichen ; der Staat soll also — ausser in extremen Notfällen — nicht direkt in den Wirtschaftsprozess intervenieren, sondern über die Beeinflussung der Rahmenbedingungen ein möglichst reibungsloses Funktionieren der privaten Wirtschaft gewährleisten.
Der vom Bundesrat am 27. September vorgelegte zweite Entwurf für einen Konjunkturartikel sieht demzufolge nur noch in den drei « klassischen » Massnahmebereichen Geld- und Kreditpolitik, öffentliche Finanzen und Aussenwirtschaft Eingriffe vor, welche von der in Artikel 31 BV garantierten Handels- und Gewerbefreiheit abweichen dürfen. Mit diesem Verzicht auf zusätzliche Interventionsmöglichkeiten trug der Bundesrat der bürgerlichen Opposition gegen den ersten Konjunkturartikel weitgehend Rechnung. Da er allerdings überzeugt war, dass sich die erwähnten globalen Steuerungsmethoden in vielen Situationen als ungenügend erweisen werden, stellte er auch für die Zukunft die Möglichkeit eines Rückgriffs auf den Notrechtsartikel 89 bis Absatz 3 in Aussicht. Als konjunkturpolitische Neuheit soll dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, die Unternehmungen zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven zu verpflichten. In diesen steuerbegünstigten Rücklagen sieht der Bundesrat eine sinnvolle staatliche Unterstützung privater Selbsthilfeaktivitäten. Da sich Globalmassnahmen (insbesondere bei der Dämpfung von Überkonjunktur) für wirtschaftlich rückständige Gebiete oft übermässig einschneidend auswirken können, soll die Klausel, welche eine regionale Differenzierung der Interventionen erlaubt, materiell unverändert aus dem ersten Entwurf übernommen werden. Bei der Interpretation des Abstimmungsmisserfolgs der ersten Vorlage mass man den Stimmen, welche eine Beeinträchtigung des föderalistischen Prinzips beklagt hatten, grosse Bedeutung bei. Aus diesem Grunde wurden nun bei den finanzpolitischen Kompetenzen des Bundes diejenigen Bestimmungen gestrichen, welche die Souveränität der Kantone und Gemeinden in irgendeiner Weise tangierten. Dies betraf insbesondere das Recht auf Anpassung der Bundesbeiträge und der Kantonsanteile an die jeweilige Konjunkturlage. Mit diesem abstimmungspolitisch wohl notwendigen Rückzieher verzichtet der Bund auf ein wirkungsvolles Mittel zur Verpflichtung der Kantone und Gemeinden zu einer konjunkturgerechten Finanzpolitik. Im Vergleich zur früheren Fassung soll ebenfalls auf die Erhebung von Sonderabgaben sowie auf die Variierung der steuerwirksamen Abschreibungsmöglichkeiten (ein Instrument zur Beeinflussung auch solcher Unternehmen, die nicht auf den inländischen Geld- und Kapitalmarkt angewiesen sind) verzichtet werden [20].
Die neue Fassung des Konjunkturartikels, welcher selbst nach Bundesrat Brugger in dieser Form nur für eine Politik während normalen, ruhigen Phasen taugen wird, vermochte in der Öffentlichkeit wenig Begeisterung zu erzeugen [21]. Grundsätzliche Opposition meldete sich aber kaum an. Wohl ging die SP in ihren konjunkturpolitischen Vorstellungen bedeutend weiter als die bundesrätliche Vorlage ; sie beschränkte sich aber darauf, einzig den Wegfall des Instruments der Sonderzuschläge zu bedauern. Da die PdA die vorgesehenen Kompetenzen als absolut ungenügend erachtete, benutzte sie die Gelegenheit, ihre im Jahre 1974 eingereichte Volksinitiative « gegen Teuerung und Inflation » in Erinnerung zu rufen [22]. Die CVP, die SVP und der Bauernverband bedauerten den Verzicht auf Bestimmungen über eine wirksame regionale Strukturpolitik [23]. Auch die Exponenten der Wirtschaft und des Gewerbes beschränkten sich auf Detailkritik ; nicht zuletzt hatte wohl Bundesrat Brugger dazu beigetragen, indem er wiederholt diejenigen Kreise tadelte, welche zwar in Rezessionszeiten nach staatlicher Hilfe rufen, aber « in der Hochkonjunktur jede staatliche Konjunkturpolitik ablehnten und von einer Einmischung in die Marktwirtschaft und in die Handels- und Gewerbefreiheit sprachen » [24]. So wendete sich denn der Schweizerische Gewerbeverband nur gegen eine allzu weitgehende Auslegung des Absatzes, welcher eine Berücksichtigung der regionalen Entwicklungsunterschiede vorsieht, während der Vorort seinen Widerstand gegen das Obligatorium der Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven anmeldete. Letzterer machte allerdings aus seiner Auffassung kein Hehl, dass er sich vom Ausbau des Notenbankinstrumentariums bessere Resultate für die Konjunkturpolitik erhofft [25].
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Preisüberwachung
Eine der Massnahmen, welche auch nach der Annahme des neuen Konjunkturartikels auf Notrecht abgestützt werden müsste, ist die Preisüberwachung, über deren Weiterführung bis Ende 1978 sich die Stimmbürger am 5. Dezember 1976 auszusprechen hatten. Zwar waren sich die Nationalökonomen weitgehend einig, dass die Schweiz ihre niedrige Inflationsrate weit mehr der restriktiven Geldmengenpolitik und dem erhöhten Kurs des Frankens als der Tätigkeit des « Monsieur Prix », wie der Preisüberwacher in der Westschweiz genannt wird, zu verdanken hat. Immerhin vermochte man der Preisüberwachungsstelle zugute zu halten, dass es ihr gelungen sei, die sog. « Inflationsmentalität » abzubauen, und dass sie das Preisbewusstsein der Konsumenten gestärkt habe [26]. Von den Parteien sprachen sich ausser den Republikanern alle für die Weiterführung des Preisbeschlusses aus, wobei allerdings beim Freisinn und bei der SVP mehrere Kantonalparteien die Nein-Parole ausgaben. Die vehementeste Opposition erwuchs der Vorlage von seiten des Gewerbes, wobei der SGV seine Haltung mit ordnungspolitischen Argumenten begründete [27]. Die Popularität, welche die Preisüberwachung in der Bevölkerung geniesst, liess allerdings keinen echten Abstimmungskampf aufkommen und dokumentierte sich schlussendlich im überwältigenden Mehr für ihre Weiterführung (1 365 693 Ja : 299 672 Nein) [28].
Als Instrument der Konjunkturpolitik war schliesslich auch die 1974 eingereichte Antiteuerungsinitiative der Denner AG gedacht gewesen. Mit Hilfe eines aus Exportabgaben und Investitionssteuern gespiesenen Stabilisierungsfonds erstrebte sie die Verbilligung von Infrastrukturen (z.B. Spitäler) und Wohnungsmieten. Der Bundesrat lehnte nun diese Initiative ab, da er ihre inflationsdämpfende Wirkung bezweifelt und den zukünftigen Konjunkturartikel als bessere und ausgewogenere Grundlage für die Konjunkturpolitik erachtet. Die Initianten folgten dieser Argumentation und zogen ihr Begehren zurück [29].
Kurzfristig hatte sich die eidgenössische Konjunkturpolitik im Berichtsjahr weniger mit der Teuerungsbekämpfung — die nach wie vor als höchst wichtiges Ziel der Wirtschaftspolitik eingestuft wurde — als mit Arbeitsbeschaffungsmassnahmen für die rezessionsgeplagte Wirtschaft zu befassen. Nachdem die Bundesversammlung bereits im Vorjahr zwei Investitions- und Massnahmenpakete verabschiedet hatte, unterbreitete ihr der Bundesrat im Frühjahr 1976 eine dritte Vorlage [30]. Er betonte hierbei, dass er es nicht als seine Aufgabe erachte, die Volkswirtschaft wieder anzukurbeln, da dieses Unterfangen wegen ihrer starken Auslandabhängigkeit von vorneherein zum Scheitern verurteilt sei. Hingegen möchte er mit seinen Programmen dazu beitragen, den Rückschlag abzuschwächen, ohne aber dabei die strukturellen Anpassungsprozesse aufhalten zu wollen [31]. Kernpunkte der neuen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen waren das Investitionsprogramm 1976 und der Bundesbeschluss über Beiträge zur Förderung der öffentlichen Investitionstätigkeit (Investitionsbonus). Mit dem Investitionsprogramm wurden ausführungsreife Projekte zeitlich vorgezogen, wobei eine rasche Beschäftigungswirkung, geringe Folgekosten und die regionale Verteilung als massgebliche Auswahlkriterien dienten. Insgesamt soll ein Auftragsvolumen von rund 1,2 Mia Fr. ausgelöst werden ; der grösste Teil davon in den Jahren 1976 und 1977. In Anbetracht der Tatsache, dass nicht allein die Bauwirtschaft unter Beschäftigungseinbrüchen litt und dass die Zahl der baureifen Infrastrukturprojekte nicht unbeschränkt war, wurde der Anteil der Ausgaben für Ausrüstungsinvestitionen nun auf ca. 60 % erhöht (bei den beiden vorangegangenen Programmen waren es lediglich 5 %, resp. 20 % gewesen). Die Hälfte der vom Bund bestrittenen Investitionen beanspruchte ein Rüstungskredit von 310 Mio Fr., welcher in den Räten auf einige Kritik stiess, waren doch 50 % der Aufträge für die keineswegs rezessionsgeschädigte Firma Contraves AG und weitere 30 % für .ausländische Lieferanten bestimmt. Dazu kamen Aufträge der Verkehrsbetriebe und Transferzahlungen für Investitionen, welche von Dritten (Private oder öffentliche Hand) auszuführen sind. An den Transferzahlungen partizipierten insbesondere die konzessionierten Privatbahnen mit einem ausgelösten Auftragsvolumen von 158 Mio Fr. Im weiteren wurde der Kredit für die Förderung von Wohnungsrenovationen um 20 Mio Fr. heraufgesetzt [32].
Mit dem sogenannten Investitionsbonus präsentierte der Bundesrat eine konjunkturpolitische Novität. Dieser Bonus gestattet die Ausrichtung von zehnprozentigen Bundesbeiträgen an die Kosten nicht subventionsberechtigter Bau- und Ausrüstungsvorhaben von Kantonen, Gemeinden und anderen Trägern öffentlicher Aufgaben. Er zeitigte einen derartigen Erfolg, dass die zur Verfügung gestellten Mittel, welche von der Bundesversammlung von den ursprünglich vorgesehenen 100 Mio Fr. auf 150 Mio Fr. aufgestockt wurden, bis gegen Jahresende restlos vergeben waren. Da die Ausrichtung des Bonus vorzugsweise an Projekte erfolgte, deren Ausführung sich zeitlich vorziehen liess, belief sich das innerhalb kurzer Zeit zusätzlich ausgelöste Auftragsvolumen auf über 1,5 Mia Fr. ; 93 % davon kamen der Bauwirtschaft zugute [33]. Zu diesen beiden Hauptpfeilern im Arbeitsbeschaffungsprogramm gesellten sich noch Massnahmen auf den Gebieten der Arbeitsvermittlung und der Werbung im Ausland [34].
Die Finanzierung der Gesamtvorlage, welche den Bund (ohne SBB und PTT) etwa 810 Mio Fr. — wovon rund 320 Mio Fr. im Jahr 1976 — kosten wird, war vorerst über Mehreinnahmen (Steuern usw.) vorgesehen [35]. Schliesslich überzeugte sich der Bundesrat aber von der kontraproduktiven Wirkung einer Mehrbelastung der Wirtschaftssubjekte in einer Rezessionsphase und entschloss sich zum sogenannten « Deficit-Spending ». Nach seiner Ansicht durfte dieser Weg umso eher befürwortet werden, als sich der schweizerische Kapitalmarkt in einer äusserst liquiden Verfassung befand und von daher also Anstösse für einen Inflationsschub kaum zu befürchten waren [36]. Mit der Verabschiedung dieses dritten Arbeitsbeschaffungsprogramms haben nun die eidgenössischen Behörden innert Jahresfrist ein Auftragsvolumen von über 4,5 Mia Fr. ausgelöst, welches vorwiegend in den Jahren 1976 und 1977 die Konjunktur beeinflussen kann. Ob diese Summe, die weniger als 2 % des Bruttosozialproduktes ausmacht, genügen wird oder ob noch grössere Anstrengungen nötig sein werden, wird die Zukunft zeigen ; für alle Eventualitäten haben die Verantwortlichen ein viertes Programm in Reserve, über dessen Inhalt sie sich aber bislang noch nicht ausgesprochen haben [37].
Zur direkten Förderung der privaten Investitionstätigkeit beschloss das EVD auf den 1. März die Freigabe der Arbeitsbeschaffungsreserven für die Branchen Bau, Holz, Erde und Steine, Metall, Papier, Graphik und auf den 1. September die Freigabe für die Maschinen- und Apparateindustrie [38]. Die beanspruchten Rückstellungen wurden von den betroffenen Unternehmungen zur Hauptsache zur Eigenherstellung von Maschinen und zur Unterstützung der Forschungs- und Diversifikationsbemühungen verwendet. Von den freigegebenen Mitteln wurden bis Ende Oktober rund 30 % (121 Mio Fr.) eingelöst, wozu noch 37 Mio Fr. in Form von Steuerrückerstattungen zu addieren sind. Bei allem positiven Echo der Aktion wies der Delegierte für Konjunkturfragen auf die Notwendigkeit eines Obligatoriums hin, wie es auch der Entwurf für den neuen Konjunkturartikel vorsieht. Da sich nie mehr als 5 % aller Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten an der freiwilligen steuerbegünstigten Reservebildung beteiligt hatten und gerade unter den besonders krisenanfälligen Unternehmen die Zahl der Abseitsstehenden gross war, fiel die Wirksamkeit dieses Stabilisierungsmittels relativ bescheiden aus [39].
Im Herbst erfolgte der Rücktritt von Prof. F. Kneschaurek vom Posten des Delegierten für Konjunkturfragen und Arbeitsbeschaffung. Überlastet von seiner bisherigen Funktion will er sich wieder ausschliesslich der Lehre und Forschung widmen. Auf Grund seiner Erfahrung sprach er sich für eine Neudefinition des Aufgabenbereichs des Delegierten aus und befürwortete die Schaffung eines Bundesamtes für Konjunktur-, Wachstums- und Strukturfragen. Die Aufwertung zu einem Bundesamt war auch vom Bundesrat in seiner Botschaft über die Reorganisation der Bundesverwaltung vorgeschlagen worden [40].
 
Strukturpolitik
Mit der anhaltenden Rezession akzentuierten sich ebenfalls die strukturellen Schwierigkeiten der schweizerischen Wirtschaft. Die Anhänger der marktwirtschaftlichen Ordnung warnten aber vor einer vermehrten staatlichen Strukturpolitik, und auch der Bundesrat betonte in den Richtlinien der Regierungspolitik seine Skepsis gegenüber jeglicher Strukturpolitik, die über das Setzen von günstigen Rahmenbedingungen (Infrastrukturen, Berufsbildung usw.) hinausgeht [41].
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Regionalpolitik
Bei den Bemühungen um bessere Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Entleerungsräume mittels des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete konnten weitere Fortschritte erzielt werden : zwanzig Regionen legten das verlangte Entwicklungskonzept vor ; davon wurden bis Ende 1976 sieben bewilligt, was den entsprechenden Regionen Anrecht auf staatliche Unterstützung ihrer Infrastrukturvorhaben gibt [42]. Als flankierende Massnahme dazu stimmte nun auch der Nationalrat dem Bundesgesetz über die Förderung der Bürgschaftsgewährung in Berggebieten zu [43]. Dass durch diese Vorkehrungen die benachteiligten Zonen für die erhofften privaten Investitionen genügend attraktiv gemacht werden können, wurde allerdings vom Freiburger Volkswirtschafter Prof. W. Wittmann bestritten. Er propagierte deshalb eine Lenkung der privaten Investitionen über fiskalische Massnahmen, um der gerade in den letzten Jahren merklich stärker gewordenen Tendenz zu einer immer grösseren Diskrepanz zwischen den Volkseinkommen der reichen und der armen Kantone entgegenzusteuern [44]. Da sich die Westschweiz durch die Krise besonders geschädigt und bei der regionalen Aufteilung der Arbeitsbeschaffungskredite benachteiligt fühlte, fand eine Untersuchung grosses Interesse, welche belegte, dass das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in diesem Landesteil ziemlich genau dem schweizerischen Durchschnitt entspricht, wobei aber auch hier grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen bestehen [45].
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Sektoralen Strukturpolitik
Bei der sektoralen Strukturpolitik zeigten sich die Behörden bedeutend zurückhaltender als bei der regionalen. Wohl profitierte die Bauwirtschaft nach wie vor von den durch die Arbeitsbeschaffungsprogramme ausgelösten Aufträgen der öffentlichen Hand ; zu irgendwelchen Erklärungen über Besitzstandgarantien, wie diese bereits 1975 vom Baugewerbe postuliert worden waren, liess sich die Regierung nicht bewegen. Im Gegenteil bekannte sie sich eher zu der von Wissenschaftern und Spitzenvertretern der Wirtschaft geäusserten Ansicht, dass die gegenwärtigen Strukturkrisen voll durchzustehen seien, da sonst die Probleme der gefährdeten Branchen nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würden [46]. Mehr als von der Stützung gefährdeter Betriebe versprachen sich die Behörden von Massnahmen zur Linderung sozialer Härten einerseits, von der Förderung von Diversifikationsund Forschungsbestrebungen andererseits. Bereits konnten Grundzüge eines Konzepts für die Gesundung der Uhrenindustrie von einer unter der Leitung des BIGA-Direktors J. P. Bonny stehenden Arbeitsgruppe der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der ausgearbeitete Plan sieht insbesondere die Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft zur Koordination und Unterstützung von Selbsthilfeaktionen vor ; in diesem Zusammenhang beklagte sich allerdings Bundesrat Brugger, dass gerade in der Uhrenbranche ein bedauerliches Manko an Willen zu überbetrieblicher Zusammenarbeit festzustellen sei. Im Rahmen der zweiten Arbeitsbeschaffungsaktion hatte der Bund bereits einen Beitrag von 2 Mio Fr. für die praxisorientierte Forschung der Uhrenindustrie bewilligt, der in der Folge vom Kanton Neuenburg noch verdoppelt worden war [47].
 
Wettbewerb
Zwar stabilisierten sich die Detailhandelsumsätze im Berichtsjahr beinahe, doch die Verkaufsgeschäfte bemühten sich in unvermindert hartem Wettbewerb um die Gunst der Konsumenten. Eine gewisse, zum Teil durch die Rezession bedingte Sättigung war bei der Erstellung von Grosseinkaufszentren festzustellen [48]. Ob dieser Stillstand aber dem seit Jahren feststellbaren sogenannten « Lädelisterben » Einhalt gebieten kann, scheint fraglich. Als ungenügend bezeichnete jedenfalls ein Teil der Presse die Rezepte zur Erhaltung von Kleinverkaufsstellen, die von einer Expertenkommission ausgearbeitet worden waren. In diesem Bericht werden Staatsinterventionen ausdrücklich abgelehnt, und den Ladenbesitzern wird ein aktiveres Verkaufsverhalten anempfohlen. Von dieser streng marktkonformen Konzeption solle höchstens bei sozial untragbaren Versorgungsnotlagen, wie sie etwa in Berggebieten entstehen können, abgewichen werden [49]. Die kleineren Detailhändler erhoffen sich eine Lageverbesserung durch die Revision des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb, wobei sie insbesondere Massnahmen gegen die sog. « Lockvogelpreise » (Verkaufspreise, die unter dem Einstandspreis liegen) verlangten [50]. Um einen faireren Wettbewerb zu gewährleisten, erliess der Bundesrat einstweilen — gestützt auf den Preisüberwachungsbeschluss — eine Verordnung über die Anschreibepflicht für Verkaufspreise von Waren und Dienstleistungen ; allerdings musste eine relativ schlechte Einhaltung dieser Vorschrift konstatiert werden [51].
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Konsumentenschutz
Wenig Fortschritte machte die Ausarbeitung eines neuen Verfassungsartikels über den Konsumentenschutz (34 octies BV). Der von einer Expertenkommission vorgeschlagene Entwurf wurde nicht wie üblich in die Vernehmlassung gegeben, sondern vom Bundesrat an eine neue Kommission zur Revision überwiesen. Während Konsumentenvertreter eine Verzögerungstaktik zu erkennen glaubten, begründete die Exekutive ihr Vorgehen mit der Rücksichtnahme auf die heftigen Kritiken, welche von Gewerbekreisen an der Arbeit der ersten Expertenkommission geübt worden waren. Da der derart kritisierte Entwurf sowieso kaum Realisierungschancen hätte, wäre es nach Ansicht des Bundesrates eine Zeitverschwendung gewesen, ihn noch in ein Vernehmlassungsverfahren zu geben [52].
Um die Benützer von technischen Anlagen (Haushalt- und Bastelgeräte sowie weitere Apparate, die nicht bereits durch andere bundesrechtliche Bestimmungen erfasst sind) vor Unfallgefahren zu schützen, erliess die Bundesversammlung ein « Gesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten ». Dieses verpflichtet die Verkäufer, nur derartige Anlagen anzubieten, welche den spezifischen Sicherheitsnormen genügen [53].
 
Gesellschaftsrecht
Mit der Teilrevision des Aktienrechtes soll unter anderem die Position des Aktienbesitzers gestärkt werden. Als Gegenstück zu ihren verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten sollen die Gesellschaften die Pflicht zu einer offeneren Informationspolitik gegenüber ihren Aktionären und der Öffentlichkeit übernehmen. Das im Berichtsjahr abgeschlossene Vernehmlassungsverfahren zeigte aber, dass gerade der Forderung nach vermehrter Transparenz der heftigste Widerstand erwuchs : Sowohl der Vorort und die Bankiervereinigung als auch die FDP befürchten von der in Aussicht gestellten Vorschrift über die Offenlegung der « Stillen Reserven » eine Beeinträchtigung der Finanzautonomie der Aktiengesellschaften, daneben aber auch die Gefahr neuer steuerlicher Forderungen von seiten des Staates [54]. Abgesehen von der Klärung der Stellung des Aktionärs wird die Teilrevision des Aktienrechtes ebenfalls für die effektivere Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen von Bedeutung sein ; diese sind gerade in der gegenwärtigen Rezessionszeit in einem erschreckenden Ausmass publik geworden [55].
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H.H.
 
[1] Vgl. unten (Konjunkturlage) sowie Teil I, 4b (Währungspolitik) und oben, 2 (Aussenhandel). Zu den sozialen Auswirkungen der Krise vgl. unten, Teil I, 7.
[2] E. Junod, « Probleme des Industriestandortes Schweiz », in SAZ, 71/1976, S. 653 f. ; W. Wittmann, « Volkswirtschaftliche Strukturwandlungen », in Civitas, 31/1975-76, S. 703 ff.; TA-Magazin, 31, 31.7.76. Vgl. ebenfalls die Diskussion um den Verzicht der Ciba-Geigy auf die Erstellung eines Agro-Chemie-Werkes in Marly (FR) (NZ, 215, 12.7.76).
[3] Autorenkollektiv, Krise — Zufall oder Folge des Kapitalismus, Zürich 1976 ; VPOD, Demokratie und Wirtschaft, Zürich 1976 ; NZ, 88, 19.3.76. Vgl. auch unten, Teil I, 7a (Participation) und Teil III a (Parti socialiste suisse).
[4] A. Schaefer, Die freie Wirtschaft wird überleben, Zürich 1976 ; G. Winterberger, Die Erhaltung der Wettbewerbskraft der schweizerischen Wirtschaft, Zürich 1976 ; Prof. E. Tuchtfeldt an der Tagung der Wirtschaftsförderung (NZZ, 223, 23.9.76) ; 6. Management-Symposium in Davos (NZ, 40, 6.2.76).
[5] H. R. Wuffli, « Unternehmer und Politik », in Schweizer Monatshefte, 56/1976-77, S. 307 ff. ; SAZ, 71/1976, S. 777 f.
[6] Schätzung des Brutto-Sozialprodukts durch die Arbeitsgruppe für Wirtschaftsprognosen (vgl. dazu und zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung die Mitteilung Nr. 244 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 50/1977, Heft 2 (in der Folge zitiert : Mitteilung/Konjunkturfragen). Für Jahresüberblicke vgl. ebenfalls Schweizer Monatshefte, 56/1976-77, S. 47 ff. ; SNB, Geschäftsbericht, 69/1976 ; SKA, Bulletin, 82/1976, Nr. 12, S. 8 ff. ; E. Tuchtfeldt, « Die konjunkturelle Grosswetterlage », in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 33/1977, Nr. 3.
[7] Beteiligung von neuen Produzenten am Export : SAZ, 72/1977, S. 96. Zum Export vgl. oben, Teil I, 2 (Aussenhandel).
[8] Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 14 ff.
[9] SNB, Geschäftsbericht, 69/1976, S. 7 u. 9. Für die Behauptungen der Exportwirtschaft, dass es sich um eine ausgesprochene Mengenkonjunktur handelt, vgl. wf, Dok., 1/2, 10.1.77. Für die Linke vgl. TW, 304, 28.12.76.
[10] Beschäftigungswirkung von Neuinvestitionen : TA, 84, 9.4.76. Stellenabbau : Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 170 ; vgl. auch unten, Teil I, 7d (Situation de la femme, Politique à l'égard des étrangers).
[11] Insgesamt schlossen 237 Industriebetriebe mit 5849 Beschäftigten ihre Tore (1975 : 254, resp. 7228) (Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 11 ff. und 201 ff.) ; vgl. dazu auch unten, Teil I, 7a (Conflits du travail).
[12] Verhandl. B.vers., 1976, IV, S. 31. Eine ähnliche Motion vom selben Autor war zuvor vom NR nur als Postulat überwiesen worden (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 966 ff.). Vgl. zu diesem Thema auch das abgelehnte Postulat Muret (pda, VD), welches eine absolute Privilegierung der Arbeiterlöhne bei Konkursfällen anregte (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 962 ff.) sowie die als Postulat überwiesene Motion Hubacher (sp, BS) (Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1492 f.).
[13] Mitteilung/Konjunkturfragen, Nr. 244, S. 7 ; Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 111 ff.; LNN, 172, 27.7.76.
[14] Für die Branchenentwicklung vgl. SKA, Bulletin, 49/1976, Nr. 12, S. 13 ff.; 50/1977, Nr. 1/2, S. 4, Nr. 3, S. 4 und Nr. 4, S. 7.
[15] NZZ, 37, 14.2.76 ; 24 heures, 235, 8.10.76 ; vgl. auch unten (Strukturpolitik).
[16] Zum Fremdenverkehr vgl. J. Krippendorf, « Tourismus », in Die Volkswirtschaft, 49/1976, S. 237 ff.
[17] Vgl. unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau).
[18] SNB, Geschäftsbericht, 69/1976, S. 29 ; Gesch.ber., 1976, S. 222 ; Mitteilung/Konjunkturfragen, Nr. 244, S. 7. Generell zur Inflationsbekämpfung vgl. N. Celio (Hrsg.), Inflationsbekämpfung unter veränderten wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, Bern 1976 ; B. Gerber, « Stabilitätspolitik heute », in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 32/1976, Nr. 12. Zu den Importgüterpreisen vgl. M. Zumstein, «Zur Frage der Auswirkungen der Abwertung ausländischer Währungen auf die Preise der Importgüter », in Wirtschaft und Recht, 28/1976, S. 287 ff.
[19] TA, 150, 1.7.76; Ww, 46, 17.11.76. Zur Aussagekraft von Wirtschaftsprognosen vgl. NZ, 234, 29.7.76 ; LNN, 296, 18.12.76.
[20] Botschaft über einen Konjunkturartikel in der Bundesverfassung (BBI, 1976, III, S. 677 ff.). Für den ersten Entwurf vgl. SPJ, 1975, S. 63 ff. Zu den Zielen der Wirtschaftspolitik vgl. B. Gerber, Stabilitätspolitik — Vollbeschäftigung, Preisniveaustabilität und Zahlungsbilanzgleichgewicht im wirtschaftspolitischen Spannungsfeld, Bern und Stuttgart 1976. Zur Handels- und Gewerbefreiheit : H. Marti, Die Wirtschaftsfreiheit der schweizerischen Bundesverfassung, Basel 1976.
[21] BR Brugger : BüZ, 240, 12.10.76 ; vgl. ebenfalls E. Buschor, « Probleme der finanzpolitischen Konjunkturstabilisierung », in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 32/1976, Nr. 3.
[22] SP : TW, 189, 14.8.76 ; für ihre wirtschaftspolitischen Vorstellungen vgl. im weiteren die als Postulat überwiesene Motion der SP-Fraktion (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 508 ff.) sowie Lilian Uchtenhagen, « Zur wirtschaftlichen Standortbestimmung der SP », in Profil, 56/1977, S. 69 ff. PdA : VO, 168, 24.7.76 ; SPJ, 1974, S. 60.
[23] Vat., 164, 17.7.76 (CVP) ; BZ, 23.7.76 (SVP) ; NZZ (sda), 180, 4.8.76 (SBV).
[24] BR Brugger an der Delegiertenversammlung der FDPS in Schaffhausen (Documenta, 1976, Nr. 2, S. 22 ff.) ; ähnlich auch am Gewerbekongress in Interlaken (Documenta, 1976, Nr. 3, S. 2 f.).
[25] SGV : Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 29, 22.7.76. Vorort : NZZ, 217, 16.9.76 (Arbeitsbeschaffungsreserven) ; wf, Dok., 30/31, 26.7.76 (Notenbankinstrumentarium).
[26] Zum Inhalt des Preisüberwachungsbeschlusses vgl. SPJ, 1975, S. 68. Wirksamkeit : H. Kleinewefers, Inflation und Inflationsbekämpfung in der Schweiz, Frauenfeld 1976, S. 288 ff.; TA-Magazin, 17, 24.4.76. Inflationsmentalität : gk, 39, 18.11.76.
[27] Parolen : LNN, 281, 18.9.76 ; Kritik der Industrie und des Gewerbes : TA (ddp), 218, 18.9.76 ; wf, Dok., 44, 1.11.76.
[28] Abstimmungskampf : TA, 281, 1.12.76. Resultat : BBl, 1977, I, S. 532 ff.
[29] BBI, 1976, II, S. 535 ff. (Botschaft des BR) ; BBI, 1976, II, S. 758 ; TA (ddp), 114, 18.5.76 (Rückzug).
[30] Vorjahr : SPJ, 1975, S. 66 f. Inflationsbekämpfung : Gesch.ber., 1976, S. 222. Arbeitsbeschaffung : Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über weitere Arbeitsbeschaffungsmassnahmen, in BBI, 1976, I, S. 653 ff. Parlamentarische Behandlung : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 126 ff. und 150 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 21 ff.
[31] BBI, 1976, I, S. 669 ff. Vgl. auch das vom Delegierten für Konjunkturfragen aufgestellte Mehrjahresprogramm 1976 für Bauvorhaben und Aufträge der öffentlichen Hand (SAZ, 72/1977, S. 137 ff.).
[32] Investitionsprogramm : BBl, 1976, I, S. 676 ff. Rüstungsmaterial : Amtl. Bull. NR, 1976, S. 145 ff. und 157 ; vgl. auch oben, Teil I, 3 (Rüstung). Privatbahnen : vgl. unten, Teil I, 6b (Eisenbahnen). Renovationen : vgl. unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau).
[33] BBI, 1976, I, S. 688 ff. ; AS, 1976, S. 720 ff.; Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 32/1976, S. 56 ff. (in der Folge zitiert : Mitteilungsblatt).
[34] BBl, 1976, I, S. 591 ff. Vgl. auch unten, Teil I, 7c (Assurance-chômage) und oben, Teil I, 2 (Exportförderung).
[35] BBl, 1976, I, S. 671 ; NZ, 14, 14.1.76.
[36] BBI, 1976, I, S. 670 ff. ; vgl. unten, Teil I, 4b (Geld- und Kapitalmarkt). Vgl. ebenfalls die ablehnende Stellungnahme von BR Brugger zu der im NR als Postulat überwiesenen Motion der Liberalen und Evangelischen Fraktion, welche die Finanzierung über eine Solidaritätsanleihe verlangte (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 217 ff. ; vgl. SPJ, 1975, S. 177).
[37] JdG (ats), 260, 6.11.76.
[38] AS, 1976, S. 648 ; AS, 1976, S. 1841. Für die Uhren- und die Textilindustrie waren die Reserven bereits im Vorjahr freigegeben worden (SPJ, 1975, S. 66).
[39] Mitteilungsblatt, 32/1976, S. 40 ff.
[40] NZ (ddp), 310, 5.10.76 ; NZZ, 237, 9.10.76 ; TA (ddp), 251, 27.10.76 ; BB!, 1975, I, S. 1514.
[41] BBl, 1976, I, S. 484 ff. (Richtlinien) ; SAZ, 71/1976, S. 499 ; E. Tuchtfeldt, « Investitionslenkung », in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 32/1976, Nr. 1, S. 5 f. und 12 ff.
[42] Gesch.ber., 1976, S. 239. Zum Investitionshilfsgesetz vgl. SPJ, 1974, S. 55 f. sowie F. Mühlemann, « Aufbau und Stand der regionalen Wirtschaftsförderung in der Schweiz », in Gewerkschaftliche Rundschau, 88/1976, S. 337 ff.
[43] SPJ, 1975, S. 68 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 331 ff. ; AS, 1976, S. 2825 ff.
[44] W. Wittmann, Die zweigeteilte Schweiz, Bern 1976. Verschärfung der regionalen Einkommensunterschiede : Mitteilungsblatt, 32/1976, S. 4 ff.
[45] Kritik der Genfer Regierung am Konjunkturprogramm : TG, 288, 9.12.76 ; vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1976, S. 26 f. und 38 f. Untersuchung : M. Stepczynski, « Die Westschweiz », in SKA, Bulletin, 82/1976, Nr. 5/6, S. 32 ff.
[46] SPJ, 1975, S. 66 ; NZ, 61, 24.2.76 (Bauwirtschaft) ; BR Brugger in Documenta, 1976, Nr. 1, S. 6 ; Gesch.ber., 1976, S. 220. G. Winterberger, Die Erhaltung der Wettbewerbskraft der schweizerischen Wirtschaft, Zürich 1976, S. 9 und O. Fischer, « Das Gewerbe vor einem wirtschaftlichen und politischen Umbruch », in Gewerbliche Rundschau, 21/1976, S. 138 ff.
[47] Soziale Härten : unten, Teil I, 7c (Assurance-chômage). Konzept für Uhrenindustrie : J. P. Bonny in Documenta, 1976, Nr. 6, S. 25 ff.; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1247 f. ; NZZ, 270, 17.11.76. Kooperationsbereitschaft: Amtl. Bull. StR, 1976, S. 36. Forschungskredit : Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1976, S. 65 ; TG, 52, 3.3.76 ; JdG (ats), 203, 31.8.76.
[48] LNN, 16, 21.1.76 ; TG, 220-222, 21.9.-23.9.76 ; SPJ, 1975, S. 69.
[49] Eidg. Kommission für Konsumentenfragen, Konsument und Detailhandel, Bern 1976 ; Presse vom 6.11.76 ; wf, Dok., 9, 28.2.76.
[50] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 393 f. (Postulat Leutenegger, svp, ZH) ; NZZ, 39, 17.2.76.
[51] AS, 1976, S. 846 ff. (Verordnung) ; SPJ, 1975, S. 68 (Preisüberwachungsbeschluss) ; NZZ (sda), 276, 24.11.76 (Einhaltung). Vgl. dazu ebenfalls die Motion Reiniger (sp, SH), welche die Preisanschreibepflicht im ordentlichen Recht verankern möchte (Amtl. Bull. NR, 1976, S. 394 f. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 364, hier nur als Postulat überwiesen).
[52] TA, 112, 15.5.76 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1717 f. ; LNN, 291, 13.12.76 (Kritik von O. Fischer). Vgl. ebenfalls SPJ, 1974, S. 62.
[53] BBl, 1975, I, S. 948 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 116 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 100 f. ; BBI, 1976, I, S. 1066 ff.
[54] BR K. Furgler in Documenta, 1976, Nr. 5, S. 13 f. ; NZZ, 171, 24.7.76 (Bankiervereinigung) ; NZ (sda), 280, 8.9.76 (Vorort) ; FDP-Information, 1976, Nr. 4, S. 22 ; SAZ, 71/1976, S. 642 ; Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1976, Nr. 9, S. 14 ff.
[55] BR K. Furgler in Amtl. Bull. NR, 1976, S. 436 f. ; Ww, 3, 21.1.76.
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