Année politique Suisse 1976 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation
 
Schiffahrt
In der Frage nach der Ausdehnung der Schiffahrt auf den schweizerischen Wasserwegen ergab sich insofern eine Akzentverschiebung, als in weiten Kreisen die Erkenntnis wuchs, dass durch den im Vorjahr beschlossenen Bau eines Rhein-Rhone-Kanals auf französischem Gebiet die Realisierung des Transhelvetischen Kanals zwischen der Aaremündung und dem Genfersee überflüssig werden könnte [60]. Auftrieb erhielten demgegenüber nun aber Forderungen, welche einen Anschluss Genfs an das europäische Kanalnetz über die Schiffbarmachung der Rhone zwischen Lyon und Genf — unter Umständen mit schweizerischer Kapitalhilfe — betrafen [61]. Der Basler Rheinschiffahrt gelang es zwar nicht, sich vom vorjährigen Tief nachhaltig zu erholen, immerhin konnte die Fracht volumenmässig wieder leicht gesteigert werden (+ 1,25 %) [62]. In Anbetracht des durch die niederschlagsarme erste Jahreshälfte verursachten Niedrigwassers fiel das finanzielle Ergebnis relativ günstig aus, wohl nicht zuletzt wegen der von den Anliegerstaaten geübten Praxis der freiwilligen Stillegung von überzähligem Frachtraum [63].
Um die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Flotte auf den Weltmeeren weiterhin aufrechtzuerhalten, genehmigte die Bundesversammlung eine Abänderung des Schiffahrtsgesetzes. Neuerdings wird es den unter schweizerischer Flagge fahrenden Gesellschaften erlaubt sein, bis zu 49 % ihres Aktienkapitals von Ausländern zeichnen zu lassen (bisher war jegliche ausländische Beteiligung ausgeschlossen) [64]. Eine ähnliche Vereinheitlichung und Modernisierung der Polizeivorschriften, wie sie im Vorjahr für den Bodensee vereinbart worden war, konnte mit der französischen Regierung für den Genfersee ausgehandelt werden [65].
 
[60] TA, 45, 24.2.76 ; 24 heures, 88, 14.4.76 ; vgl. auch SPJ, 1975, S. 113.
[61] TG, 47, 26.2.76.
[62] Basler Zeitung, 19, 18.2.77. Vgl. SPJ, 1975, S. 113.
[63] Bund, 156, 7.7.76 ; NZ, 219, 16.7.76.
[64] BBI, 1976, 1, S. 1181 f. ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1242 f. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 558 f. ; BBl, 1976, III, S. 1487 ff.
[65] NZZ (sda), 289, 9.12.76 ; SPJ, 1975, S. 113.