Année politique Suisse 1977 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Grundrechte
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Datenschutz
Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes führten zu einem ersten parlamentarischen Entscheid. Im Mai beriet der Nationalrat den Entwurf seiner Kommission, welche die 1973 eingereichte Initiative Gerwig (sp, BS) behandelt hatte und sowohl eine richterliche wie eine parlamentarische Kontrolle der behördlichen Überwachungstätigkeit beantragte. Der Rat stimmte aber nur der ersten zu; die Schaffung eines ständigen Spezialorgans der Bundesversammlung mit unbeschränkter Akteneinsicht lehnte er, den Gegenanträgen des Bundesrates folgend, ab [11]. Der Verzicht auf ein wirksameres Kontrollrecht des Parlaments wurde aus verschiedenen politischen Lagern kritisiert [12].
Nationalrat Gerwig legte im Frühjahr auch Einzelinitiativen für ein Datenschutzgesetz und die dazu erforderliche Verfassungsgrundlage vor. Er verlangte darin vor allem die öffentliche Registrierung aller privaten und staatlichen Datenbanken, die Einsetzung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten, die Verpflichtung der Datenbanken zur Information der Betroffenen sowie das Recht jedes Betroffenen auf Einsichtnahme und auf Berichtigung oder Löschung unkorrekter Daten. Das Anliegen fand Unterstützung; es wurde aber auch auf die Schwierigkeiten einer Verwirklichung hingewiesen [13]. Vertreter des EJPD betonten, dass sich die Verwaltung trotz dem ungünstigen Echo auf den Ende 1974 veröffentlichten Expertenentwurf weiterhin mit dem Persönlichkeitsschutz beschäftige; neue gesetzgeberische Vorschläge wurden allerdings erst für 1979 in Aussicht gestellt [14].
 
[11] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 467. Vgl. SPJ, 1976, S. 16. Für eine stärkere Parlamentskontrolle sprachen im NR ausser den Vertretern der Linken auch Müller (cvp, LU), Aubert (Ip, NE) und Oehen (na, BE).
[12] BaZ, 91, 4.5.77; Ldb, 102, 4.5.77; LNN, 103, 4.5.77; Tat, 104, 4.5.77; TG, 100, 4.5.77.
[13] Initiative: Verhandl. B.vers., 1977, III, S. 10; vgl. dazu TA, 69, 23.3.77. Echo: TA, 89, 18.4.77 (LdU von SG); NZZ, 94, 23.4.77; Bund, 95, 25.4.77; Ldb, 102, 4.5.77; JdG, 266, 14.11.77 (Prof. J.-Fr. Aubert).
[14] TA, 211, 10.9.77 (Prof. H. Hausheer); Amtl. Bull. NR, 1977, S. 707 u. 717 (BR Furgler). Vgl. SPJ, 1975, S. 12 f.; 1976, S. 16. Mit der Persönlichkeits- und Datenschutzgesetzgebung befasste sich auch der Schweiz. Anwaltstag (NZZ, 148, 27.6.77) sowie ein Symposium der IBM (NZZ, 263, 9.11.77). Zum Verhältnis zwischen persönlicher Freiheit und sog. «besonderen Gewaltverhältnissen» (Schule, Spital, Verwaltung, Internierung, Haft) vgl. G. Hug, Wo liegt die Grenze der persönlichen Freiheit? Zürich 1976, sowie eine liberale Kritik in NZZ, 195, 22.8.77.