Année politique Suisse 1977 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Stimmrecht
In der Frage einer Ausdehnung des Stimmrechts auf weitere Träger kam es zu keinen neuen Entscheiden. Der Nationalrat bestätigte zwar seinen Beschluss von Ende 1975, den 18jährigen im Sinne der Initiative Ziegler (sp, GE) Zugang zu den Urnen zu gewähren, doch die Ständekammer versagte ihm die Gefolgschaft; als Hauptargument führte man die Verwerfung entsprechender Vorlagen in kantonalen Volksabstimmungen an [15]. Die zuständige Nationalratskommission hielt immerhin an der Initiative fest [16]. Erstmals konnten sich am 13. März Auslandschweizer an einer eidgenössischen Abstimmung beteiligen [17]. Die Annahme des Gesetzes über die politischen Rechte hob die bisherigen kantonalen Ungleichheiten im Ausschluss vom Stimmrecht auf Bundesebene auf [18].
 
[15] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 535 ff.; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 565 ff. Vgl. SPJ, 1975, S. 13; 1976, S. 17. Eine überwiegende Ablehnung ergab sich auch bei Rekrutenbefragungen (LNN, 233, 6.10.77).
[16] NZZ (sda), 282, 1.12.77.
[17] TLM, 122, 2.5.77. 2272 machten von diesem Recht Gebrauch. Vgl. SPJ, 1975, S. 52.
[18] Vgl. unten, Teil I, 1c, Volksrechte.