Année politique Suisse 1977 : Allgemeine Chronik / Landesverteidigung
 
Übrige Themen der Landesverteidigung
Um die wirtschaftliche Landesverteidigung auch in Versorgungskrisen ohne kriegerische Ereignisse zu gewährleisten, wurde im Dezember eine neue Verfassungsbestimmung zur Vernehmlassung unterbreitet. Sie ermöglicht ganz allgemein ein Abweichen von der Handels- und Gewerbefreiheit zur Sicherstellung der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. Die 1974 eingesetzte Expertenkommission hat bereits ein entsprechendes Gesetz entworfen, das u.a. eine Ausdehnung der Pflichtlagerhaltung auf nicht importierende Firmen vorsieht ' und zugleich eine bessere Sicherung der Ansprüche des Bundes, damit Lagerhalter sich nicht mehr auf öffentliche Kosten Vorteile verschaffen können. Bundesrat Brugger betonte vor der Presse, dass mit den neuen Rechtsgrundlagen keine Struktur- oder Konjunkturpolitik getrieben werden solle. Gleichzeitig wurden ein Konzept für die Lebensmittelrationierung und ein Ernährungsplan vorgestellt [49].
Mit der psychologischen Landesverteidigung hatte sich bisher die Dienststelle Heer und Haus befasst. Im Zusammenhang mit der erwähnten Revision der Truppenordnung wurde die traditionsreiche, aber in den vergangenen Jahren oft angefochtene Institution zu einem Truppeninformationsdienst umgebildet,. und die Aufgabe der psychologischen Kriegführung ging an die Gruppe für Generalstabsdienste über. Der Informationsauftrag blieb aber auf die «Erhaltung und Stärkung des Wehrwillens» in der Armee ausgerichtet; kritische Stimmen sahen darin einen Widerspruch zur beabsichtigten Trennung von Information und Gesinnungspflege. Der Dienstzweig wurde durch Informationsgruppen auf Divisionsebene und durch Verbindungsoffiziere auf Regiments- oder Bataillonsstufe in engeren Kontakt mit der Truppe gebracht. Die nebenamtliche Leitung erhielt als neuer Brigadier der Neuenburger Historiker Prof. L.-E. Roulet [50].
Ein sozialdemokratischer Vorstoss zielte auf einen Ausbau der Erwerbsersatzordnung. Dieser sollte die volle Vergütung des Lohnes und einen gesamtschweizerischen Lastenausgleich für die Finanzierung bringen [51].
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[49] Presse vom 3.12.77; Gesch.ber., 1978, S. 240 fl. Vgl. auch BR Brugger in Documenta, 1977, Nr. 1, S. 11 ff. sowie SPJ, 1976, S. 53. Über Unregelmässigkeiten in der Pflichtlagerhaltung vgl. Presse vom 15.1. und 6.5.77. Vgl. ferner NZ, 17, 17.I.77; Ww, 5, 2.2.77.
[50] Presse vom 24.12.77; vgl. auch BR Gnägi in Amtl. Bull. NR, 1977, S. 992 sowie TLM, 80, 21.3.77. Kritik: Ldb, 300, 24.12.77; Lib., 71, 24.12.77. Zur Revision der Truppenordnung vgl. oben, Organisation und Struktur der Armee.
[51] Motion Zehnder (sp, AG), vom NR als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1977. S. 381 f.).