Die in der Einleitung des Kapitels erwähnten Wirtschaftsskandale liessen vielerorts die Erkenntnis wachsen, dass die sich in Arbeit befindliche Teilrevision des
Aktienrechtes tatsächlich nötig sei. Bedauert wurde in diesem Zusammenhang allerdings, dass im diskutierten Entwurf eine wirksame Stärkung der Minderheitsaktionäre gegenüber der Mehrheit und dem Management nicht vorgesehen ist. Vorgeschlagen wurde deshalb die Aufnahme des im Ausland mit Erfolg praktizierten Rechts der Minderheit, die Einsetzung einer Sonderprüfungskommission zu verlangen, falls ihr die Geschäftsführung durch den Verwaltungsrat bedenklich erscheint
[41].
[41] NZZ, 289, 9.12.77. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 63.