Année politique Suisse 1977 : Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
A l'occasion de scandales financiers, une discussion s'ouvre sur le système économique — Contrairement aux prévisions, l'économie suisse connais une nette croissance, à laquelle, à côté des exportations, le marché intérieur contribue également — Les investitions remontent pour la première fois depuis quatre ans; le nombre de fermetures d'entreprise baisse — La plupart des branches industrielles connaissent une augmentation de la production — L'inflation demeure à un niveau très bas — L'index des prix à la consommation est adapté aux nouvelles habitudes des consommateurs — Le parlement approuve le nouvel article conjoncturel sans modifications importantes — A la demande du gouvernement, les Chambres invalident l'initiative du PdT contre la vie chère et l'inflation, le principe de l'unité de la matière n'ayant pas été respecté — L'exécutif renonce à mettre en place un quatrième programme de sauvegarde de l'emploi; par contre, il prépare un projet d'encouragement des efforts de recherche de l'industrie privée — Le sécrétaire syndical W. Jucker est nommé comme nouveau délégué aux questions conjoncturelles — Dans les régions dont l'existence économique dépend unilatéralement de branches structurellement faibles, le Conseil fédéral soutiendra les projets de diversification — Prescriptions relatives à la création de centres d'achat plus restrictives dans certains cantons — Afin d'accélérer l'élaboration d'un article constitutionnel pour la protection des consommateurs, deux initiatives, l'une populaire, l'autre parlementaire, sont déposées — Le gouvernement propose la mention de l'obligation d'afficher les prix dans la loi — A la suite de scandales économiques concernant des sociétés anonymes, le développement des possibilités de contrôle des actionnaires minoritaires est réclamé.
 
Gemessen an den beiden Vorjahren erlebte die schweizerische Wirtschaft 1977 eine deutliche Erholung, ohne dass es ihr aber gelang, die Einbussen der Rezession vollständig wettzumachen. Erneut gingen die kräftigsten positiven Impulse vom Export aus, doch auch die Binnenwirtschaft vermochte nun einen Beitrag an das Wirtschaftswachstum zu leisten. Angesichts der weltweiten Unsicherheit über die Entwicklung der Konjunktur ist es aber kaum angebracht, eine Wiederholung der langandauernden Boomzeiten der sechziger Jahre zu erwarten [1]. Bei allem Respekt vor den Leistungen der schweizerischen Wirtschaftspolitik, welcher es im Berichtsjahr gelang, bei praktischer Preisstabilität und Vollbeschäftigung ein reales Wachstum zu gewährleisten, wies auch Bundesrat Brugger darauf hin, dass die verhältnismässig reibungslose Bewältigung der Krise zu einem grossen Teil der Rückwanderung der ausländischen Arbeitslosen zu verdanken ist [2]. Sowohl die hohe Bewertung des Frankens als auch die zunehmende Konkurrenz aus Niedriglohnländern deuten darauf hin, dass auf längere Sicht das Gedeihen der schweizerischen Wirtschaft im wesentlichen von der Entwicklung einer spezialisierten, forschungsintensiven Produktionsstruktur abhängen wird [3].
 
Wirtschaftsordnung
Diverse Ereignisse im Wirtschaftsablauf lösten eine grundsätzliche Debatte über den Wert und das Funktionieren unserer Wirtschaftsordnung aus. Neben dem Skandal um die Schweizerische Kreditanstalt (SKA) war es vor allem der Handel mit den Aktien des renommierten Schuhunternehmens Bally AG, welcher Anlass zu derartigen Auseinandersetzungen bot. Dem jungen Finanzmann W. Rey war es gelungen, die Aktienmehrheit dieser Firma zu günstigen Kursen zu erwerben ; nach kurzer Zeit veräusserte er sie — nachdem insbesondere die «Neue Zürcher Zeitung » (NZZ) die Lauterkeit seiner Finanzquellen und seiner Motive vehement in Zweifel gezogen hatte — mit beträchtlichem Zwischengewinn an die Bührle Holding. Die NZZ beurteilte die Praktiken Reys als einen grundlegenden Verstoss gegen die schweizerischen Geschäftssitten und appellierte an die Moral und den politischen Verantwortungssinn der Unternehmer; ja, sie stellte sogar die Forderung auf, den Kleinaktionären und den Arbeitnehmern sei ein verbesserter Einblick in die finanzielle Lage der Betriebe zu gewähren. Demgegenüber betonten andere bürgerliche Wirtschaftskorrespondenten, dass Erscheinungen wie der Kauf und Verkauf von Firmen und das Erzielen von Spekulationsgewinnen zu den Mechanismen des kapitalistischen Wirtschaftssystems gehörten und deshalb auch bei uns üblich und legal seien [4]. Die politische Linke benutzte die Ereignisse zur Illustrierung ihrer These, dass eine Wirtschaftsordnung, welche es zulässt, dass finanzkräftige Individuen über die Existenz von Tausenden von Arbeitsplätzen verfügen können, grundlegend umgestaltet werden müsse. Eine Expertengruppe der SPS arbeitete entsprechende Vorschläge für eine Wirtschaftsreform aus. Hauptziel dieses Konzepts, welches sich zur Zeit in der parteiinternen Vernehmlassung befindet, ist eine auf das Prinzip der selbstverwalteten Betriebe gestützte demokratische Wirtschaftsverfassung [5]. Die Exponenten der bestehenden Marktwirtschaftsordnung erkannten nicht nur in einem solchen Fernziel, das tiefgreifende Umgestaltungsprozesse erfordern würde, eine Gefahr, sondern auch in der Tendenz, dem Staat einen wachsenden Anteil am Bruttosozialprodukt zukommen zu lassen. Insbesondere wandten sie sich vehement gegen eine steuerliche Mehrbelastung der Unternehmen, wie dies die sozialdemokratische Reichtumsteuerinitiative vorgeschlagen hatte. Um einer breiteren Öffentlichkeit die Funktion des Gewinns als Steuerungsinstrument unserer Wirtschaft bekannt zu machen, lancierten Wirtschaftskreise eine Propagandakampagne [6].
 
Konjunkturlage
Obwohl zu Jahresbeginn die Prognosen für die Entwicklung der Konjunkturlage sehr zurückhaltend waren, setzte sich doch recht bald eine deutliche Wachstumstendenz durch. Die Zunahme des realen Bruttoinlandprodukts belief sich auf 4,0% (1976: -2,1 %), womit nicht nur erstmals seit 1974 wieder eine Steigerung zu verzeichnen war, sondern auch die Wachstumraten der meisten übrigen OECD-Staaten übertroffen wurden. Den grössten Wachstumsbeitrag steuerte, trotz des erneuten Kursanstiegs des Frankens, wiederum der Export bei. Dieser Exporterfolg vermochte sich im Berichtsjahr auch auf die Binnenwirtschaft auszuwirken; wenig Impulse gingen hingegen von den Staatsaktivitäten aus, betrug doch deren Steigerungsrate nur noch 1,0% (1976: 4,0%) [7].
Ein gutes Zeichen für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung bedeutet die Belebung der Investitionstätigkeit: erstmals seit 1973 lag hier eine reale Zunahme vor. Ob diese Tendenz anhalten wird, ist fraglich, nahmen doch die Zahlen über die Planvorlagen für industrielle Betriebe im Berichtsjahr wieder leicht ab; wenn allerdings nur die Industrieprojekte im engeren Sinn betrachtet werden (d.h. insbesondere unter Ausklammerung der Elektrizitätswerke), ist immer noch ein Zuwachs auszumachen [8]. Die Erholung der Industrie wird im weitern belegt durch das Ansteigen der Gesamtbeschäftigung um 0,7% (Jahresendstand) und den Rückgang der Betriebsschliessungen [9].
Da die industrielle Produktionszunahme mit 5% (unter Ausschluss der durch gute Wasserführung begünstigten Elektrizitätswerke immer noch 4%) den Beschäftigungsanstieg klar übertraf, ergab sich auch 1977 ein Anstieg der Arbeitsproduktivität. Bei der Produktionsentwicklung sind allerdings beträchtliche branchenspezifische Unterschiede festzuhalten; so beklagte zum Beispiel der Spitzenreiter des Vorjahres, die Chemie, gar einen Rückgang um 1%. Am besten entwickelten sich die Branchen Metall-, Holz- sowie Leder-, Kautschuk- und Kunststoffindustrie mit Zuwachsraten von 10, resp. 12%. Relativ zufriedenstellend verlief das Wirtschaftsjahr für die Uhrenindustrie, welche offenbar auf dem besten Wege ist, ihren Technologierückstand wettzumachen. Auf längere Frist räumen Experten dieser Branche jedoch nur dann eine Überlebenschance ein, wenn es ihr gelingt, eine massive Bereinigung ihrer Unternehmens- und Produktionsstrukturen vorzunehmen [10]. Sehr gut gehalten hat sich der Fremdenverkehr; trotz der ungünstigen Währungsverhältnisse erfreute sich die Schweiz gerade bei ausländischen Touristen einer steigenden Beliebtheit [11]. Von einer Stabilisierung auf tiefem Niveau muss man bei der Bauwirtschaft sprechen. Dank der ausgedehnten Aktivität im Ausland — vor allem in den erdölfördernden Staaten — konnte immerhin der fortgesetzte Schrumpfungsprozess im Inlandhochbau beinahe ausgeglichen werden [12].
Erneut stellte die im internationalen Vergleich niedrigste Inflationsrate das Prunkstück der schweizerischen Wirtschaftsentwicklung dar. Im Jahresdurchschnitt stiegen die Konsumentenpreise um 1,3% (1976: 1,7%); die geringen Auftriebstendenzen gingen weitgehend von der Preishausse fir einige importierte Nahrungsmittel aus [13]. Ab Oktober konnte der den veränderten Konsumgewohnheiten angepasste neue Landesindex der Konsumentenpreise in Anwendung gebracht werden. Diese Revision wurde in der Öffentlichkeit als akzeptabler Kompromiss gewürdigt; von Konsumentenkreisen wurde allerdings die Repräsentativität der Auswahl der rechnungsführenden Haushalte in Zweifel gezogen [14].
Das Erstellen von Wirtschaftsprognosen erwies sich nach wie vor als äusserst unsicheres Geschäft. Hauptsächlich Wirtschaftsvertreter warnten wiederholt vor einem übertriebenen Optimismus, mussten dann allerdings gegen Jahresende zur Kenntnis nehmen, dass die reale Entwicklung sogar noch günstiger ausgefallen war, als es die kritisierten Wissenschafter prophezeit hatten [15]. Zwecks einer genaueren Erforschung der Grundlagen des Konjunkturgeschehens beauftragten das EVD und die Nationalbank drei Wirtschaftsprofessoren mit der Ausarbeitung von Expertenberichten [16].
 
Konjunkturpolitik
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Konjunkturartikel
Wie wir bereits vor einem Jahr berichtet haben, unternahm die Landesregierung einen neuen Anlauf, um die Konjunkturpolitik auf eine ausreichende verfassungsmässige Basis zu stellen. Die Reaktionen auf die Veröffentlichung des Entwurfs liessen eigentlich wenig Einwände erwarten, hatte sich doch der Bundesrat bemüht, möglichst alle umstrittenen Punkte des gescheiterten ersten Konjunkturartikels auszumerzen [17]. Dennoch kam es bei der parlamentarischen Behandlung zu einem langwierigen Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Räten, wobei die Volkskammer mehrheitlich für ein Festhalten am bundesrätlichen Entwurf plädierte, die Ständekammer hingegen den Argumenten der Kantone und der Unternehmer vermehrt Nachachtung verschaffen wollte. Am Ende der Beratungen hatte man sich weitgehend auf Kompromisse geeinigt, welche zwar alle Vorschläge des Bundesrates aufrechterhielten, sie aber im Sinne des Ständerates abschwächten. Der erste Hauptstreitpunkt bestand darin, ob der Exekutive die Kompetenz einzuräumen sei, die Unternehmer zur Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven verpflichten zu können. Die bürgerliche Mehrheit des Ständerates lehnte diese Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit ab und wollte es beim geltenden System der. staatlichen Förderung der freiwilligen Reservebildung bewenden lassen. Schliesslich setzte sich die Lösung durch, welche zwar ein Obligatorium ermöglicht, dem Bund aber untersagt, den Unternehmern Vorschriften über die Verwendung der Reserven zu machen. Ebenfalls ins Schussfeld der bürgerlichen Kritik geriet das konjunkturpolitische Instrument der Steuerzuschläge und -rabatte. Während die Mehrheit des Nationalrates der Ansicht des Bundesrates zustimmte, dass eine wirksame und ausgewogene Stabilisierungspolitik nur dann möglich sei, wenn sich diese Steuermanipulationen sowohl auf die direkten als auch auf die indirekten Bundesabgaben erstreckten, wollte der Ständerat die direkten Steuern ausgeklammert wissen. Auch in diesem Konflikt einigten sich die Parlamentarier auf eine Abschwächung des Vorschlags der Exekutive: wohl sollen auch Abgaben auf direkten Steuern erhoben werden dürfen, diese müssen aber individuell zurückerstattet werden. Einzig die Zuschläge auf den indirekten Steuern können entweder als Satzreduktionen kollektiv zurückerstattet werden oder aber auch für allgemeine Arbeitsbeschaffungsprogramme verwendet werden. Etwas weniger imperativ als ursprünglich vorgesehen wurde auf Wunsch der Ständevertreter derjenige Passus formuliert, welcher die Kantone und Gemeinden zu einer konjunkturgerechten Ausgabenpolitik anhalten soll. Da aber die Landesregierung im neuen Vorschlag auf eine materielle Beeinflussung der Kantone und Gemeinden verzichtete, dürfte der Formulierung dieses moralischen Appells keine entscheidende Bedeutung zukommen. Unverändert aus dem ersten Entwurf wurde die Verpflichtung übernommen, bei der Konjunkturpolitik auf die Besonderheiten der einzelnen Regionen Rücksicht zu nehmen.
Gesamthaft gesehen präsentiert sich der neue Konjunkturartikel wesentlich gemässigter als sein erfolgloser Vorgänger aus dem Jahre 1975. Auf Abweichungen von der Handels- und Gewerbefreiheit ausserhalb der sogenannt klassischen Bereiche (Geld- und Kreditpolitik, öffentliche Finanzen, Aussenwirtschaft) wurde diesmal verzichtet; einzige Ausnahme bildet die im ersten Entwurf nicht enthaltene Kompetenz des Bundes, die Unternehmer zur Bildung von Reserven zu verpflichten. Vollständig abgesehen wurde im weitern von einer wirksamen zentralen Beeinflussung der Budget- und Steuerpolitik der Kantone und Gemeinden [18].
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Preisüberwachung
Einwesentlich schärferes Instrumentarium, welches nicht nur wie der Konjunkturartikel dazu dienen soll, die Ausschläge des Konjunkturbarometers zu dämpfen, sondern darüber hinaus auf eine radikale Umgestaltung der bestehenden Wirtschaftsordnung abzielt, hatte die PdA mit ihrer 1975 eingereichten Volksinitiative gegen «Teuerung und Inflation» vorgeschlagen. Die einschneidendsten der in Aussicht gestellten Massnahmen beinhalten eine staatliche Lenkung des Wirtschaftslebens (Kontrolle der Preise und Gewinne, der Kapitalbewegungen und des Aussenhandels) sowie die Möglichkeit der Verstaatlichung von Monopolunternehmungen. Als Novum in der Geschichte des Bundesstaates stellte die Regierung den Antrag, diese Initiative wegen Verletzung der Vorschrift der Einheit der Materie ungültig zu erklären. Sie beurteilte es als unzulässig und verantwortungslos, wenn der Stimmbürger veranlasst werde, sich mit einem einzigen Votum gleichzeitig über die Einführung von Sozialrechten (Recht auf Arbeit), über Besitzstandgarantien füreinzelne Berufsstände (Landwirtschaft und Kleingewerbe) sowie über Verstaatlichungen und neue Besteuerungsprinzipien auszusprechen. Im Ständerat stiess der doch recht spektakuläre Entscheid auf wenig Opposition, der Nationalrat hingegen zeigte sich skeptischer. Seine Kommission war — nach Kenntnisnahme der Uneinigkeit der Staatsrechtler — mit knappem Mehr zum Schluss gekommen, die PdAInitiative für gültig zu erklären. Die Befürworter der Fortsetzung der bisherigen liberalen Praxis (sie rekrutierten sich vorwiegend aus den Reihen der Sozialdemokraten und des Landesrings) wiesen darauf hin, dass auch in den Abstimmungsvorlagen der Bundesversammlung der Stimmbürger oft keine Einheit der Materie vorfinden könne. Darüber hinaus wurde von der Linken auch die Grundsatzfrage nach der Veränderbarkeit unseres komplexen System aufgeworfen; diese sei ernsthaft gefährdet, wenn nur noch zu genau umrissenen Teilaspekten Initiativen eingereicht werden dürften. Trotz dieser von der Kommissionsmehrheit vorgetragenen Argumentation obsiegte auch in der Volkskammer schliesslich der bundesrätliche Ungültigkeitsantrag. Der Entscheid erzeugte nicht nur Empörung bei den Initianten, sondern auch ein gewisses Bedauern in Kreisen, welche den Zielen der PdA alles andere als freundlich gegenüberstehen. Diese hätten eine Auseinandersetzung über die Absichten des Volksbegehrens sowie eine wuchtige Verwerfung durch den Stimmbürger dem getroffenen staatsrechtlichen Urteil vorgezogen [19].
Trotz der Popularität, welcher sich die Preisüberwachung in weiten Volkskreisen erfreut, bleibt ihre Zweckmässigkeit als Instrument der Teuerungsbekämpfung umstritten. Sozialdemokraten und Vertreter des Landesrings beantragten im Nationalrat erfolglos ihre Aufnahme in den Konjunkturartikel. Der ehemalige Preisüberwacher L. Schürmann zeigte sich weiterhin von deren Nützlichkeit überzeugt und regte ihre Verankerung im ordentlichen Recht an. Den geeigneten Rahmen dazu erblickte er in dem sich in Revision befindlichen Kartellgesetz, da es bei der fraglichen Institution hauptsächlich um die Bekämpfung der missbräuchlichen Ausnützung von starken Marktpositionen gehe. Vertreter des Handels kündigten ihr Veto gegen jegliche Form der Weiterführung der Preisüberwachung an; sie äusserten nicht nur Zweifel an der Wirkung des Instrumentes, sondern beurteilten es generell als einen Fremdkörper in der marktwirtschaftlichen Ordnung [20].
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Konjunkturförderungsprogramme
Von den Aktivitäten des Staates gingen im Berichtsjahr bedeutend weniger Wachstumsimpulse aus als in den beiden Vorjahren, obwohl die Wirkung der auslaufenden Arbeitsbeschaffungsprogramme noch spürbar war. Auf die Forderung der SPS und des CNG, das in Reserve gehaltene vierte Arbeitsbeschaffungsprogramm freizugeben, trat die Landesregierung nicht ein; sie fand dabei Unterstützung bei Wirtschaftskreisen und Wissenschaftern. Angesichts der geringen Arbeitslosenzahlen sei es nicht opportun, mittels Staatsaufträgen strukturschwachen Branchen das Überleben zu garantieren und damit den unumgänglichen Neuorientierungsprozess der schweizerischen Wirtschaft hinauszuzögern. Was der Staat zu diesem Prozess beizutragen habe, sei einerseits die Gewähr einer stabilen Rahmenordnung mittels des neuen Konjunkturartikels und des Notenbankgesetzes, andererseits. aber die aktive Unterstützung der Forschungs- und Diversifikationsvorhaben der privaten Wirtschaft. Genau zu diesem Zweck konzipierten die Behörden ein sogenanntes Impulsprogramm, welches insbesondere die mittleren und kleinen Betriebe in ihrem Bemühen um Anpassung an den technischen Fortschritt unterstützen soll. Gegen Jahresende waren die verwaltungsinternen Vorarbeiten so weit gediehen, dass der Delegierte für Konjunkturfragen mit den interessierten Unternehmern Verhandlungen über die Konkretisierung des Programms aufnehmen konnte [21]. Ein weit weniger positives Echo löste dagegen bei den Nationalökonomen die bundesrätliche Budget- und Finanzpolitik aus: in einer gemeinsamen Erklärung warfen ihr vierzig Professoren vor, den Fehler des prozyklischen Verhaltens der Hochkonjunkturepoche zu wiederholen [22].
Dass es die Regierenden in der Schweiz nicht leicht haben, eine antizyklische Budgetpolitik durchzuführen, musste die Exekutive des Kantons Aargau erfahren. Die Stimmbürger liessen sich nicht von der Notwendigkeit erhöhter Staatsausgaben in Rezessionszeiten überzeugen und lehnten eine konjunkturgerecht konzipierte Budgetvorlage mit 32 246 Nein: 16 555 Ja ab [23]. Im besonders krisengeschädigten Kanton Solothurn — die POCH hatte hier zu Jahresbeginn eine Volksinitiative zur Krisenbekämpfung eingereicht — bewilligte der Souverän auf Antrag der Regierung die Schaffung eines mit 25 Mio Fr. dotierten Fonds zur Begünstigung von Industrieansiedlungen [24].
Anstelle des 1976 zurückgetretenen Prof. F. Kneschaurek wurde W. Jucker zum neuen Delegierten des Bundesrates für Konjunkturfragen gewählt. Die Besetzung dieser wichtigen Stelle mit dem bisherigen Sekretär des Gewerkschaftsbundes gab nur zu isolierten Kritiken Anlass. Mehrheitlich herrschte der Eindruck vor, dass damit der undogmatische Charakter der politischen Auseinandersetzung in der Schweiz aufs schönste belegt werde. Gleichzeitig mit dem Amtsantritt W. Juckers wurde die Halbtagsstelle zu einem Vollamt ausgebaut [25].
 
Strukturpolitik
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Regionalpolitik
Neueste Untersuchungen zur Entwicklung der Wohlstandsunterschiede zwischen den einzelnen Landesgegenden zeigen, dass das Auseinanderklaffen weniger durch die Disparitäten bei den Einkommen der Unselbständigerwerbenden verursacht wird, als vielmehr durch die unterschiedliche Ausstattung mit Dienstleistungs- und Produktionsbetrieben. Nach Ansicht der Behörden kann es nun aber nicht Ziel der staatlichen Strukturpolitik sein, mit dirigistischen Massnahmen diese Ungleichheiten zu beseitigen; hingegen sollen mit finanziellen Beihilfen und Bürgschaften die Standortnachteile von Gebirgsregionen und von Gebieten mit extrem einseitiger Wirtschaftsstruktur verbessert werden [26].
Weitere zwölf Entwicklungskonzepte für Bergregionen wurden durch das EVD genehmigt, so dass ab Ende 1977 insgesamt 19 Regionen Entwicklungsbeiträge auf Grund des Investitionshilfegesetzes (IHG) beziehen können. Die beitragsberechtigten Gebiete umfassen 428 Gemeinden mit rund 430 000 Einwohnern und bedecken 28% der Fläche der Schweiz [27]. Für Regionen, welche in ihrer wirtschaftlichen Existenz deshalb gefährdet sind, weil in ihnen eine strukturschwache Branche vorherrschend ist, bereitet der Bund ein zusätzliches Förderungsinstrument vor. Vorgesehen ist ein Finanzierungsfonds, aus dem auf ähnliche Weise wie beim IHG (d.h. mit Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen) Innovations- und Diversifikationsbestrebungen strukturschwacher Industrien begünstigt werden sollen. Das Projekt, dessen Vernehmlassung noch vor Jahresende abgeschlossen werden konnte, fand im allgemeinen Zustimmung, wenngleich Banken und Wirtschaftskreise vor der Gefahr der Wettbewerbsverzerrung durch diese Beihilfen warnten. Der noch im Vorjahr diskutierte Unterstützungsplan für die Uhrenindustrie, welcher unter anderem die Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Förderungsgesellschaft in Erwägung zog, scheint nun zugunsten dieses allgemeineren Fonds, von dem nach Ansicht von Bundesrat Brugger nötigenfalls auch Regionen mit dominierender Textilindustrie profitieren könnten, fallengelassen worden zu sein [28]. Zur Steigerung der Exportchancen der Uhrenindustrie hiess der Ständerat die vom Bundesrat beantragte Fortführung der offiziellen Qualitätskontrolle für Schweizer Uhren bis 1981 gut [29].
 
Wettbewerb
Obwohl sich die realen Detailhandelsumsätze im Jahresdurchschnitt um 2,3% ausgeweitet hatten (1976: -0,3%) blieb der Wettbewerb zwischen den Verkaufsstellen nach wie vor sehr ausgeprägt [30]. Die Inhaber von kleinen Läden fühlten sich insbesondere durch die Preisunterbietungen der Discount-Ladenketten bedroht und verlangten deshalb eine dringliche Revision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Gegen Jahresende beauftragte der Bundesrat eine Kommission mit der Ausarbeitung eines Revisionsvorschlags, in welchem vor allem das Problem der Lockvogelverkäufe sowie die Ausverkaufsordnung klarer als bis anhin geregelt werden soll [31]. Die gefährdeten Kleinhändler forderten im weitern ein Verbot für neue Einkaufszentren; dieses Anliegen wurde, gestützt auf vorwiegend raumplanerische Argumente, von einigen Kantonsregierungen aufgenommen: In den Kantonen Neuenburg und Luzern befürworteten die Parlamente die Einführung von Spezialbewilligungen für die Errichtung von Zentren mit mehr als 1000 m2 Verkaufsfläche. Im Kanton Schwyz hingegen lehnten die Stimmbürger eine ähnliche Vorlage mit 14 688 Nein: 14 555 Ja knapp ab [32]. Eine Neufassung des Kartellgesetzes zur Verbesserung des Wettbewerbs scheint dem Bundesrat vorderhand nicht dringlich zu sein, erlaubte er doch der seit 1974 tagenden Revisionskommission, ihren Entwurf noch einer zweiten Lesung zu unterziehen [33]. Auf Kritik stiess eine Untersuchung der Eidg. Kartellkommission über den Tabakverkauf, da darin die Tabakpreisbindung als Mittel zur Erhaltung von Kiosken und andern Kleinverkaufsstellen gutgeheissen wurde [34].
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Konsumentenschutz
Bei der Ausarbeitung eines Verfassungsartikels über den Konsumentenschutz wurde dem Bundesrat ein schnelleres Tempo aufgezwungen als ursprünglich vorgesehen war. Die Regierung hatte die Absicht verkündet, einen derartigen Artikel erst in der nächsten Legislaturperiode den Räten zu unterbreiten; den von einer Expertenkommission präsentierten Entwurf liess sie vorerst von einer zweiten Kommission überprüfen [35]. Nachdem bereits die Konsumentenorganisationen gegen die langsame Gangart protestiert und die Presse den Bundesrat beschuldigt hatte, den Konsumentenschutz zu vernachlässigen, lancierte die neugestaltete Tageszeitung « Tat » eine Volksinitiative «zur Absicherung der Rechte der Konsumenten», deren Text wörtlich dem von der ersten Kommission ausgearbeiteten Entwurf entspricht. Mittels einer Generalklausel soll die Exekutive beauftragt werden, Massnahmen zum Schutz der Käufer zu treffen; dabei müsse die Verbesserung der Markttransparenz und die Verhinderung von betrugsähnlichen Verkaufspratiken im Vordergrund stehen. Das mit viel Aufwand propagierte Volgsbegehren konnte noch vor Jahresende mit 55 531 gültigen Unterschriften eingereicht werden; die Initianten mussten allerdings eingestehen, dass die Mobilisierung der Konsumenten ein äusserst mühsames Unterfangen ist [36]. Parallel zur Volksinitiative reichte Nationalrat Waldner (sp, BL) kurz nach deren Lancierung eine parlamentarische Initiative mit demselben Wortlaut ein. Die Landesregierung gab nun der Aufforderung der zuständigen Nâtionalratskommission nach und schickte den umstrittenen Entwurf in die Vernehmlassung; ein Vorgehen, welches sie noch vor Jahresfrist angesichts der massiven Einwände aus Gewerbe- und Industriekreisen abgelehnt hatte [37].
Eine Verbesserung der Markttransparenz zugunsten der Konsumenten wird zweifellos durch die Preisanschreibepflicht bewirkt, welche der Bundesrat im Rahmen des bis Ende 1978 geltenden Preisüberwachungsbeschlusses erlassen hatte. Um diese Massnahme auch nach diesem Datum weiterführen zu können, beantragte er deren Aufnahme in das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb [38]. Den gleichen Zielen soll auch die Anschreibepflicht für Grundpreise je Masseinheit (z.B. Preis je kg) dienen, welche gegen den anfänglichen Widerstand des Ständerates in das neue Bundesgesetz über das Messwesen aufgenommen wurde [39]. Für Konsumenten, die sich von Vertretern zu unüberlegten Käufen verleiten lassen, möchte Josi Meier (cvp, LU) ein Rücktrittsrecht einführen, ähnlich wie es bereits für Abzahlungsgeschäfte besteht; ein entsprechendes Postulat fand die Zustimmung des Nationalrates [40].
 
Gesellschaftsrecht
Die in der Einleitung des Kapitels erwähnten Wirtschaftsskandale liessen vielerorts die Erkenntnis wachsen, dass die sich in Arbeit befindliche Teilrevision des Aktienrechtes tatsächlich nötig sei. Bedauert wurde in diesem Zusammenhang allerdings, dass im diskutierten Entwurf eine wirksame Stärkung der Minderheitsaktionäre gegenüber der Mehrheit und dem Management nicht vorgesehen ist. Vorgeschlagen wurde deshalb die Aufnahme des im Ausland mit Erfolg praktizierten Rechts der Minderheit, die Einsetzung einer Sonderprüfungskommission zu verlangen, falls ihr die Geschäftsführung durch den Verwaltungsrat bedenklich erscheint [41].
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H.H.
 
[1] Zur Exportwirtschaft vgl. unten, Teil I, 4b (Währungspolitik) und oben, 2 (Aussenhandel). Für die Zukunftsaussichten vgl. Mitteilung der Kommission für Konjunkturfragen, Nr. 250, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 51/1978, Heft 2, S. 17 ft: (in der Folge zitiert: Mitteilung/Konjunturfragen).
[2] BR Brugger in Documenta, 1977, Nr. 2, S. 7 f. Vgl. auch 24 Heures, 222, 24.9.77.
[3] W. Jucker, «Unternehmerische Angriffsstrategien aus der Sicht des Delegierten für Konjunkturfragen», in Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 33/1977, S. 49 ff.; Ph. de Weck, Zukunftsperspektiven der schweizerischen Wirtschaft, Zürich 1977.
[4] Darstellung der Ereignisse um die Bally AG: NZZ, 156, 6.7.77; TA, 172, 26.7.77. Beurteilung: NZZ, 208, 6.9.77; 218, 17.9.77; LNN, 207, 6.9.77; TA, 211, 10.9.77. Ungesetzlichkeiten hatte Rey offensichtlich nur darin begangen, dass er ausländische Gelder zur Finanzierung seiner Aktionen heranzog und damit den Beschluss zum Schutz der Währung umging (TA, 45, 23.2.78). Zur SKA vgl. unten, Teil I, 4b (Banken).
[5] Zeitdienst, 30/1977, Nr. 12; Vr, 227, 29.9.77. Vgl. auch unten, Teil III a (Sozialdemokratische Partei).
[6] Steuerbelastung: NZZ, 78, 2.4.77; vgl. auch unten, Teil I, 5 (Reichtumsteuer). Gewinne: TA, 59, 11.2.77; BaZ, 40, 11.2.77; 105, 18.5.77; 127, 11.6.77; 176, 30.7.77. Für ein entspannteres Verhältnis zwischen Wirtschaft und Staat plädierte BR Brugger in Documenta, 1977, Nr. 2, S. 9 f. und Nr. 5, S. 8 f.
[7] Vgl. Mitteilung/Konjunturfragen, Nr. 250. Siehe ebenfalls unten, Teil I, 4b (Währungspolitik) und oben, 2 (Aussenhandel).
[8] Die Volkswinschaft, 51/1978, S. 14 f.
[9] Die Volkswirtschaft, 51/1978, S. 85 f 157 Industriebetriebe mit insgesamt 2815 Beschäftigten wurden im Berichtsjahr geschlossen (1976: 237 Betriebe mit 5849 Beschäftigten) (Die Volkswirtschaft, 51/1978, S. 10 ff.). Zum Arbeitsmarkt vgl. unten, Teil I, 7a (Marché du travail).
[10] Produktionsziffern: Die Volkswirtschaft, 51/1978, S. 120 ff. Zur Branchenentwicklung vgL auch SKA, Bulletin, 83/1977, Nr. 12, S. 15 W. und SBG, Schweizerisches Wirtschaftsjahr /977, Zürich 1977. Arbeitsproduktivität: E. Canonica, «Staat und Wirtschaft im Wandel», in Gewerkschaftliche Rundschau, 70/1978, S. 35 ff. Uhrenindustrie: SZ, 154, 6.7.77; BaZ, 247, 10.10.77; vgl. auch unten Strukturpolitik.
[11] Die Volkswirtschaft, 51/1978, S. 116 ff.; Schweiz. Fremdenverkehrsverband (SFV), Bulletin, 1977, Nr. 4, S. 4 ff. Vgl. auch F. Mühlemann, «Stellenwert des Tourismus in der schweizerischen Volkswirtschaft», in SFV, Bulletin, 1977, Nr. 3, S. 2 ff.
[12] Mitteilung/Konjunkturfragen, Nr. 250, S. 4; SKA, Bulletin, 83/1977, Nr. 12, S. 23 f.; NZZ, 148, 27.6.77. Vgl. auch unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau).
[13] Mitteilung/Konjunkturfragen, Nr. 250, S. 7 f.
[14] Revidierter Index: B. Hardmeier, «Neuer Konsumentenpreisindex», in Gewerkschaftliche Rundschau. 69/1977, S. 316 ff; wf, Dok., 43, 23.10.77. Auswahl: 24 Heures, 264, 12.11.77; BIGA, «Haushaltrechnungen von Unselbständigen im Jahre 1976», in Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 509 ff. Vgl. auch SPJ, 1973, S. 55.
[15] SAZ, 72/1977, S. 29; TW, 122, 27.5.77. Zur Problematik von Prognosen bei unsicherer Konjunkturlage vgl. auch BaZ, 273, 5.11.77.
[16] NZZ, 167, 19.7.77; BaZ, 174, 28.7.77; 315, 17.12.77. Nach weniger als einem halben Jahr veröffentlichte die Gruppe bereits ihren ersten Bericht: G. Bombach / H. Kleinewefers / L. Weber, Lage und Probleme der schweizerischen Wirtschaft, Bern 1977. Zu diesem Thema vgl. auch H. Kleinewefers / Regula Pfister, Die Schweizerische Volkswirtschaft. Frauenfeld 1977.
[17] Vgl. SPJ, 1976, S. 57 f. Zum ersten Konjunkturartikel vgl. SPJ, 1975, S. 63 ff.
[18] BBI, 1976, III, S. 677 ff; Amtl. Bull, NR, 1977, S. 568 if., 1090 ff., 1220 f. und 1368; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 4 ff., 455 fr., 522 f. und 603; BBl. 1977, III, S. 251 ff. Zu den Reserven vgl. auch: Schweiz. Handels- und Industrie-Verein, Jahresbericht. 107/1976-77, S. 92; Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 33/1977, S..27 ff.
[19] BBl, 1977, Il, S. 501 ff.; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1221 ff.; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 720 ff.; BBI, 1977, III, S. 921 f. Ww, 17, 27.4.77; TLM, 135, 15.5.77; BaZ, 216, 8.9.77; Vorwärts, 32-35, 11.8.-1.9.77. Vgl. auch oben, Teil I, 1c (Volksrechte), sowie SPJ, 1974, S. 60 und 174, SPJ, 1975, S. 66.
[20] Konjunkturartikel: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 568 ff. Schürmann: TA, 178, 3.8.77. Handel: NZZ, 149, 28.6.77; 153, 2.7.77; wf, Dok., 31/32, 2.8.77. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 58 f.
[21] SPS: TW, 5, 7.1.77. CNG: Vat., 30, 11.2.77. Regierung: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 145 ff.; Gesch.ber., 1977, S. 206 f. Wirtschaft: wf, Dok., 12, 21.3.77. Wissenschaft: BaZ, 13, 14.1.77. Impulsprogramm: TG, 282, 6.12.77; Gesch.ber., 1977, S. 238; vgl. auch W. Jucker, «Unternehmerische Angriffsstrategien aus der Sicht des Delegierten für Konjunkturfragen», in Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 33/1977, S. 49 ff. Zur Revision des Notenbankgesetzes vgl. unten, Teil I, 4b (Notenbankinstrumentarium).
[22] Vgl. unten, Teil I, 5 (Finanzplanung). Zu dem vor allem unter Wissenschaftern ausgetragenen Disput über Fiskalismus oder Monetarismus vgl. auch F. Jaeger, Geld, Preis und Beschäfigung, Diessenhofen 1977, sowie S. Borner et al., Schweizerische Stabilisierungs- und Finanzpolitik, Diessenhofen 1978.
[23] TA, 14, 18.1.77; FA, 16, 20.1.77; 19, 24.11.77.
[24] POCH: SZ, 6, 8.1.77. Krisenfonds: SZ, 10, 13.1.77; 12, 15.I.77; 146, 27.6.77 (Annahme der Vorlage mit 31 275 Ja: 22 078 Nein).
[25] BaZ, 3, 2.2.77; TA, 40, 17.2.77; JdG, 41, 18.2.77. Kritik: NZZ, 28, 3.2.77.
[26] Reichtumsunterschiede: G. Fischer und K. Altermatt, «Neuberechnung regionaler Volkseinkommen», in Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 389 f.; B. Kappeler in Ww; 15, 13.4.77; S. Bieri, R.L. Frey und T. Lips, Die Kluft zwischen armen und reichen Kantonen in der Schweiz, Bern 1977. Zur Strukturpolitik vgl. Gesch.ber., 1977, S. 240; NZZ, 235, 7.10.77; F. Mühlemann, «Von der Berggebietsförderung zur aktiven Entwicklungspolitik», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 33/1977, Nr. 7/8.
[27] Gesch.ber., 1977, S. 223; TA (ddp), 303, 28.12.77. Vgl. ebenfalls H. J. Leibundgut, Raumordnungspolitische Aspekte der Wirtschaftsförderung in Berggebieten, Zürich 1977, sowie SPJ, 1976, S. 61.
[28] NZZ, 203, 31.8.77; Bund, 203, 31.8.77; Gesch.ber., 1977, S. 222 f. Vgl. auch die Bemerkungen von BR Brugger zur überwiesenen Motion Rothen (sp, SO) (Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1057 f.; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 734 f.). Banken und Industrie: wf, Dok.. 36, 5.9.77; SAZ, 72/1977, S. 968. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 62.
[29] BBl. 1977, I, S. 1578 ff.; Amtl. Bull StR, 1977, S. 557 ff.
[30] Umsätze: SNB, Geschäftsbericht, 70/1977, S. 24 f.
[31] Kleinhändler: Ldb, 32, 8.2.77; B. Auer, «Partialrevision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb», in Gewerbliche Rundschau, 22/1977, S. 79 ff. Revision: NZZ (sda), 305, 29.12.77; Gesch.ber., 1977, S. 223. Allg. zur Wettbewerbspolitik in der Schweiz vgl. Bund, 152, 2.7.77; NZZ, 241, 14.10.77. In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist auch die als Postulat überwiesene Motion Jaeger (Idu, SG), welche eine Liberalisierung der Ausverkaufsordnung anstrebt (Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1064 f.).
[32] Detaillisten: Ldb, 32, 8.2.77. Neuenburg: TLM, 287, 14.10.77; 292, 19.10.77. Luzern: LNN, 93, 22.4.77; 153, 5.7.77; Vat., 249, 25.10.77. Schwyz: LNN, 27, 2.2.77; 143, 23.6.77; Vat., 47, 25.2.77.
[33] Gesch.ber., 1977, S. 246. Vgl. auch LNN (ddp), 43, 21.2.77; TA, 48, 26.2.77.
[34] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 12/1977, Heft I, S. 59 ff.; BN, 41, 18.2.77; NZZ, 41, 18.2.77.
[35] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 932 und 1066: NZZ, 141, 18.6.77; SPJ, 1976, S. 63. Zur Situation des Konsumentenschutzes in der Schweiz vgl. auch NZZ, 223, 23.9.77.
[36] Kritik am Vorgehen des Bundesrates: BaZ, 28, 27.1.77; SPJ, 1976, S. 63. Initiative: Tat, 80, 4.4.77; 302, 24.12.77 (Einreichung); TA, 84, 12.4.77; BBl, 1978, I, S. 257 ff.
[37] Parlamentarische Initiative: Verhandl. B.vers.. 1977, V, S. 12; Tat, 106, 6.5.77; 192, 18.8.77; NZZ. 224, 24.9.77. Wirtschaftskreise: NZZ (sda), 258, 3.11.77 (SGV); wf, Artikeldienst, 17.10.77 (Vorort).
[38] BBl, 1978; I, S. 161 ff.; NZZ (sda), 263, 9.11.77. Vgl. auch SPJ, S. 62 f.
[39] BBI, 1976, Il, S. 345 ff.; Amtl. Bull. NR. 1977, S. 7 ff., 392 f. und 657: Amtl. Bull. StR 1976, S. 708 ff.: Amtl. Bull. StR 1977, S. 119 ff. und 202 f.; AS, 1977, S. 2394 ff.; vgl. auch NZZ, 99, 29.4.77. Zum Problem der Lebensmitteldeklaration vgl. unten, Teil I, 4c (Hygiène alimentaire).
[40] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 116 f.
[41] NZZ, 289, 9.12.77. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 63.
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