Année politique Suisse 1977 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
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Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung
Mehr Möglichkeiten, gegen Steuersünder vorzugehen, erhielt der Bund mit dem im Juni vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetz über Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung. Der ursprüngliche, vom Nationalrat mit kleinen Änderungen gutgeheissene Entwurf des Bundesrates ist von der Kleinen Kammer allerdings stark verwässert worden. Geblieben ist die verschärfte Auskunftspflicht und die Kriminalisierung des Steuerbetrugs. Die einfache Steuerhinterziehung wird hingegen weiterhin nur mit Busse und nicht mit Gefängnis bestraft werden. Entgegen dem Antrag des Bundesrates können die für schwere Fälle des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung vorgesehenen Untersuchungsorgane zudem nur auf Verlangen der betroffenen Kantone eingesetzt werden; die Wirksamkeit des Gesetzes steht und fällt also mit der Bereitschaft der Stände, die neuen Bestimmungen tatsächlich auszuschöpfen [53].
 
[53] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 11 ff.; Amtl. Bull StR, 1977, S. 152 ff; Tat, 130, 6.6.77; TA, 160, 12.7.77; BaZ, 194, 17.8.77; 294, 26.11.77. Vgl. SPJ, 1976, S. 83 f.