Année politique Suisse 1977 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Bodenrecht
print
Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Der 1961 erlassene und in der Zwischenzeit mehrmals revidierte Bundesbeschluss über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ist zu einem ausserordentlich dauerhaften Provisorium geworden. Um die bodenpolitische Überfremdung im Griff zu behalten, hatte der Bundesrat Ende 1976 eine Verlängerung um weitere fünf Jahre vorgeschlagen. Damit sollte auch Zeit für die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes gewonnen werden. Ein den Kantonen zur Vernehmlassung zugestellter Revisionsentwurf hatte noch vorgesehen, die Bundesanwaltschaft in die Strafverfolgung gegen Umgehungsgeschäfte einzubeziehen. Da nicht weniger als zehn Kantone gegen eine derartige Verschärfung der Bundesaufsicht opponierten, wurde aber schliesslich darauf verzichtet [16]. Auf Antrag ihrer Kommissionen stimmten beide Räte einer Verlängerung des unveränderten Erlasses zu. Den Befürwortern einer Lockerung der geltenden Bestimmungen wurde entgegengehalten, dass sich die Frage nicht auf einen Zielkonflikt zwischen «Ausverkauf der Heimat» und Interessen des Fremdenverkehrs reduzieren lasse. Der ohne «Lex Furgler» zu erwartende Bauboom könnte sich letztlich gegen den Tourismus auswirken: «Zuerst fehlen die Kühe, nachher auch die Gäste» [17].
Dass trotz gebremstem Wirtschaftswachstum und hohem Frankenkurs die Nachfrage nach Schweizer Boden unvermindert anhält, zeigte die Mitte Jahr veröffentlichte Statistik über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. 1976 sind 3600 Erwerbsgesuche bewilligt worden. Die Zahl liegt 25 % über dem Vorjahreswert und ist die zweithöchste seit Einführung der Bewilligungspflicht (1961) [18]. Dabei sagt die Anzahl der offiziell erteilten Bewilligungen bei weitem nicht alles. Eine Untersuchung der Eidg. Justizabteilung über den Grundstückerwerb durch Ausländer im Kanton Schwyz hat in 35 von 64 Fällen Anhaltspunkte für Widerhandlungen gegeben. Verstösse gegen die «Lex Furgler» wurden zudem in den Kantonen Bern, Graubünden, Tessin und Wallis aufgedeckt [19]. Grösseres Aufsehen erregte aber ein Immobilienskandal anderer Art. In der Genfer Vorortsgemeinde Plan-les-Ouates wurde die unlautere Geschäftsführung der früheren freisinnigen Gemeindebehörden publik. Obwohl sich die Parteileitung des Genfer Freisinns mit aller Entschiedenheit von Parteimitgliedern distanzierte, die «Radicalisme» mit «Affairisme» verwechselten, gelang es ihr nicht, das angeschlagene Image der Partei rechtzeitig vor den kantonalen Wahlen wieder aufzupolieren. Die FDP erlitt eine schwere Wahlniederlage [20].
 
[16] BBl, 1977, 1, S. 45 ff.; Presse vom 15.1.77. Vgl. SPJ, 1976, S. 111.
[17] NR: NZZ, 63, 16.3.77; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 148 ff. StR: NZZ, 132, 16.1.77; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 328 ff. Zitat: NR R. Schatz (fdp, SG) in Amtl. Bull NR, 1977, S. 158.
[18] Im Rekordjahr 1971 wurden 4849 Bewilligungen erteilt. Vgl. Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 359; NZZ, 154, 4.7.77; Ldb, 166, 20.7.77.
[19] Schwyz: NZZ (sda), 246, 19.10.77; LNN, 244, 19.10.77. Bern: Bund, 54, 5.3.77; Tat, 67, 20.3.77. Graubünden: NZZ, 250, 25.10.77. Tessin: TA, 274, 23.11.77. Wallis: TLM, 324, 20.11.77; JdG (ats), 281, 1.12.77; TA (ddp), 292, 13.12.77.
[20] JdG. 47, 25.2.77; 96, 28.4.77; 118, 24.5.77; 300, 23.12.77; VO, 52, 5.3.77; 212, 23.9.777. Wahlen: TG, 239, 17.10.77; VO, 232, 18.10.77; 236, 22.10.77; vgl. auch oben, Teil I, 1e (Elections des autorités cantonales, Genève).