Année politique Suisse 1977 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft
 
Wohnungsbau
Der Wohnungsbau verlief weiterhin rückläufig. Im ersten Halbjahr 1977 wurden 27% weniger Wohnungen erstellt als im Vorjahr. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Wohnungswesen sollte damit allerdings die Talsohle in der Wohnbauwirtschaft erreicht worden sein. Die Daten betreffend Baubewilligungen, im Bau befindliche Wohnungen und Baukredite lassen auf eine allmähliche Erholung schliessen [21]. Um den Aufschwung zu beschleunigen, wurde der Bundesrat in einem Postulat aufgefordert, die 1976 im Rahmen des dritten Arbeitsbeschaffungsprogrammes lancierte Aktion zur Erneuerung bestehender Wohnungen mittels Kapitalzuschüssen zu verlängern. Mit dem ersten Kredit von 50 Mio Fr. war nach Anlaufschwierigkeiten innert Jahresfrist ein Bauvolumen von 430 Mio Fr. ausgelöst worden [22].
Eher sozialpolitische Ziele verfolgt das 1970 erlassene Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten. Zwischen Berggebieten und Talregionen besteht immer noch ein grosses Wohnwertgefälle, das sich sowohl in der Wohnausstattung als auch in der Belegungsdichte pro Wohneinheit äussert. Mit dem Wohnungsbauartikel 34sexies war 1972 die verfassungsmässige Basis für den Ausbau der bisherigen Hilfeleistung geschaffen worden. In seiner Botschaft an die Räte empfahl der Bundesrat deshalb, den Kreis der Beitragsberechtigten zu erweitern und die Bundesbeiträge je verbesserte Wohnung an die Teuerung anzupassen. Im Prioritätsrat (StR) wurde der Vorlage oppositionslos zugestimmt. Sie sichert Bundesleistungen von 12-14 Mio Fr. bis Ende 1980 zu [23]. Schwieriger abzuschätzen ist die sozialpolitische Auswirkung der staatlichen Eigentumsförderung. Eine Einfache Anfrage von Nationalrat R. Dafllon (pda, GE) nach der sozialen Herkunft der im Rahmen des Wohn- und Eigentumsförderungsgesetz zu Hauseigentümern gewordenen Empfänger von Bundesbeiträgen konnte vom Bundesrat nicht beantwortet werden. Die Landesregierung wies aber darauf hin, dass aufgrund des gleichen Gesetzes für zahlreiche Alters- und Invalidenwohnungen Beiträge an die Erstellungskosten gewährt worden sind [24].
 
[21] Bautätigkeit 1. Halbjahr 1977: Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 504 ff. Prognose: Die Volkswirtschaft. 50/1977, S. 452; TA, 174, 28.7.77.
[22] Postulat: NR Schärli (cvp, LU) (Verhandl. B.vers., 1977, 1/11, S. 42; Val, 86, 14.4.77). Bauvolumen: NZZ, 86, 14.4.77; vgl. auch SPJ, 1976 S. 111 f. Zum Problem der Altbausanierung siehe Th. Guggenheim, «Altbausanierungen aus der Sicht des Bundes», in BaZ, 279, 11.11.77.
[23] Nach Absatz, 2 Buchstaben b von Artikel 34sexies können auch die Betagten und Invaliden in den Genuss von Wohnbauförderungsmassnahmen kommen (BBI, 1971, II, S. 1972 ff.). Bundesgesetz: BBI, 1977, III, S. 69 ff.; Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 451; Vat., 293, 5.12.77; Amtl. Bull. SIR, 1977, S. 724 f.
[24] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 440; Vorwärts, 9, 3.3.77; 24 Heures, 40, 17.2.77. Vom 1.1.1975 bis Mitte Mai 1977 sind Beiträge für 2622 Wohnungseinheiten zugesprochen worden, davon 414 für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser und 997 für Alters- und Invalidenwohnungen (Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 451). Vgl. auch «Wohnen im Alter», in Die Volkswirtschaft, 51/1978, S. 25 f.