Année politique Suisse 1977 : Infrastruktur und Lebensraum
Erhaltung der Umwelt
Des milieux écologistes critiquent les lenteurs de la procédure d'élaboration de la nouvelle loi sur l'environnement — Le parlement approuve l'accord pour la protection des eaux du Rhin — Le Conseil fédéral publie des prescriptions sur la teneur en phosphates des détergents — Projet d'imposition des emballages perdus — Le peuple et les cantons rejettent l'initiative «Albatros» en faveur d'une diminution immédiate des gaz d'échappement des véhicules à moteur; le gouvernement réduit la teneur en plomb autorisée dans l'essence normale — La population valaisanne demande des mesures urgentes contre les émissions de fluor des usines d'aluminium — Le Conseil fédéral accorde à une première partie d'un inventaire des paysages à protéger le caractère d'une norme légale — Les citoyens vaudois décident de protéger la région viticole de Lavaux — La Ligue suisse du patrimoine nationale lutte avec plus ou moins de succès contre la destruction des bâtiments historiques dans les villes.
Umweltpolitik
Dass der Umweltschutz eine grenzüberschreitende Aufgabe darstellt, ist eine unbestrittene Tatsache. Relativ ungewohnt ist aber die Rolle, die nach Ansicht des Direktors des Eidg. Amtes für Umweltschutz, R. Pedroli, der Schweiz im Rahmen dieses internationalen Tätigkeitsbereichs zukommen soll. Entsprechend ihrer wirtschaftlichen Spitzenposition müsse sie auch bei der Vertretung der Belange des Umweltschutzes eine führende Stelle einnehmen. Als eines der reichsten Länder dürfe sie sich nicht mit einer Anpassung an den Standard von ökonomisch bedeutend weniger leistungsfähigen Nationen begnügen
[1]. Allerdings zeigen die politischen Realitäten der Schweiz immer wieder — und dies nicht nur beim Umweltschutz —, dass sich derartige lobenswerte Vorsätze nur äusserst mühsam in die Wirklichkeit umsetzen lassen
[2]. Die Arbeiten an der zweiten Auflage eines
Umweltschutzgesetzes nahmen ihren Fortgang, jedoch keineswegs in dem von Umweltschutzkreisen geforderten Tempo. Entgegen ersten Verlautbarungen gelang es nicht mehr, den Entwurf noch vor Jahresende in die Vernehmlassung zu geben, woran nach Ansicht der Behörden die juristische Kompliziertheit der Materie schuld war. Demgegenüber übte die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz (SGU) heftige Kritik am zuständigen Departementsvorsteher Bundesrat Hürlimann: seit seinem Amtsantritt seien kaum Fortschritte erzielt worden und der Umweltschutz sei zu einer Nebenaufgabe der Politik herabgesunken
[3]. Der Eindruck, dass sich die traditionellen politischen Parteien zuwenig für die Erhaltung der Umwelt einsetzten, führte in der Westschweiz zur Teilnahme von spezifischen Umweltschutzparteien an den Wahlen
[4].
Gewässerschutz
Die oben erwähnte internationale Dimension des Umweltschutzes kam unter anderem bei den Bemühungen um die Reinhaltung des Wassers zum Ausdruck. Das im Vorjahr von den sechs Rheinanliegerstaaten ausgehandelte Abkommen zum Schutz des Rheins vor der Zuführung chemischer Stoffe und Salze wurde vom Parlament diskussionslos gutgeheissen
[5]. Im Inland konnten weitere Abwasserreinigungsanlagen in Betrieb genommen werden, darunter ein Werk für die Agglomeration Lugano
[6]. So erfreulich diese Fortschritte sind, wird man doch in Zukunft nicht darum herumkommen, den Ursachen der Gewässerverschmutzung vermehrt Beachtung zu schenken. Einen Anlauf dazu unternahm der Bundesrat mit dem Erlass einer Verordnung über den erlaubten Phosphatgehalt der Waschmittel, welcher allerdings nach Ansicht von Umweltschutzkreisen nur die bisherige Praxis bestätigt. Einschränkendere Massnahmen gegen die Phosphate will die Regierung erst ergreifen, wenn geeignete Ersatzprodukte erprobt sind
[7].
Abfälle
Als eines der naheliegendsten Verfahren zur Eindämmung der Abfälle erweist sich die
Mehrfachverwendung von Flaschen und anderen Gebinden. Um die Anwendung dieser Präventivmassnahme zu verallgemeinern, verlangt Nationalrat F. Meier (na, ZH) mit einer parlamentarischen Initiative die Einführung einer Sondersteuer auf Einweggebinden
[8].
Luftreinhaltung
Die wichtigsten Probleme des Umweltschutzes bilden weiterhin die Luftverunreinigung und der Lärm. Untersuchungen in Zürich ergaben geradezu alarmierende Resultate, lagen doch an verkehrsreichen Stellen die Schadstoffkonzentrationen beträchtlich über den in den USA zugelassenen Höchstwerten
[9]. Drastische und vor allem sofort wirksame Vorkehrungen gegen eine der Hauptquellen der Luftverschmutzung forderte die 1974 eingereichte Volksinitiative für die Verringerung der Motorfahrzeugabgase (sogenannte «
Albatros»-Initiative). Die Diskussion in den Räten zeigte, dass die materiellen Ziele des Begehrens zwar grösstenteils gutgeheissen werden, nicht aber der von den Initianten beantragte zeitliche Rahmen, welcher die sofortige Einführung der Massnahmen verlangte. Dies umsomehr, als der Bundesrat versprach, an seinem eigenen Zeitplan festzuhalten und ähnliche Grenzwerte bis 1982 einzuführen. Mit diesem Programm der Regierung sei auch gewährleistet, dass die Entwicklung der Schweiz im Gleichschritt mit derjenigen der Mehrheit der europäischen Länder verlaufe. Dem wurde von den Befürwortern entgegengehalten, dass es unserem Land besser anstehen würde, sich auf die Seite der Nationen zu stellen, welche bei der Bekämpfung der Motorfahrzeugabgase ein bedeutend schnelleres Tempo angeschlagen haben (Schweden, Japan und die USA)
[10]. Beim Souverän vermochten sich die Argumente der Initianten (sie wurden u.a. unterstützt von den Umweltschutzorganisationen, den Sozialdemokraten und dem Landesring) nicht durchzusetzen. Er lehnte das Begehren mit 1 157 368 Nein gegen 740 842 Ja ab; zustimmende Mehrheiten ergaben sich einzig in den beiden Stadtkantonen Genf und Basel-Stadt. Dass die Agglomerationsbewohner eine rasche Verminderung der Schadstoffemissionen für dringlicher halten als die weniger betroffene Landbevölkerung, zeigte auch die Annahme der Initiative in der Stadt Zürich, sowie eine nach der Abstimmung vorgenommene Meinungsumfrage
[11].
Mit der Reduktion des erlaubten Bleigehalts im Normalbenzin von 0,4 auf 0,15 g/1 auf Beginn des Jahres 1978 entsprach die Landesregierung einer vom Nationalrat verabschiedeten Motion. Dass sie allerdings den Bleigehalt des Superbenzins (welches einen Marktanteil von über 80% aufweist) aus produktions- und versorgungstechnischen Gründen nicht antastete, wurde nicht überall verstanden, hatte doch die Bundesrepublik Deutschland derartige Vorschriften ohne grössere Schwierigkeiten bereits 1976 eingeführt
[12].
Eine sinnvolle und einfache Massnahme zur Bekämpfung der Luftverunreinigung an der Quelle stellt das Obligatorium für die Ölfeuerungskontrolle dar. Der Nationalrat überwies eine entsprechende Motion Ganz (sp, ZH) jedoch nur als Postulat, weil Bundesrat Hürlimann versprach, diese Frage im Rahmen des neuen Umweltschutzgesetzes zu regeln. Nötig scheint eine bundesrechtliche Vorschrift auf jeden Fall zu sein; einer vor Jahren erlassenen Empfehlung des Amtes für Umweltschutz haben bisher nur acht Kantone Folge geleistet
[13].
Beängstigende Dimensionen nehmen die Auswirkungen der
Fluorausscheidungen der drei Aluminiumwerke im Wallis an. Neben den Schäden an den Früchtekulturen mussten nun auch Anzeichen für das Absterben von Wäldern (darunter auch der Pfynwald) konstatiert werden. Ein vielbeachteter Untersuchungsbericht von Naturschützern deckte nicht nur die Auswirkungen der Fluoremissionen auf, sondern wies auch darauf hin, dass in Ländern mit strengeren Umweltschutzgesetzen selbst die Werke der Alusuisse mit wirksameren Reinigungsanlagen ausgerüstet sind als im Wallis. Der Konzern (ihm gehören die Werke in Steg und Chippis) kündigte daraufhin an, dass er bis 1982 das modernere Werk Steg mit. der geforderten Trockenreinigungsanlage ausrüsten werde. In seiner Antwort auf eine Interpellation von Gabrielle Nanchen (sp, VS) bestätigte der Bundesrat die Verursachung gravierender Waldschäden durch die Fluorausscheidungen; um die Möglichkeiten der Verhinderung dieser Schäden genauer abzuklären, begnügte er sich einstweilen mit der Bildung einer Untersuchungskommission. Da für die Abgabe von Fluor an die Atmosphäre vorläufig noch keine gesetzlichen Vorschriften bestehen und die Grenzwerte für die Abgabe ins Wasser erst ab 1. Juli 1982 eingehalten werden müssen, gibt es nach Ansicht des Bundesrates keine rechtlichen Grundlagen, um gegen die Aluminiumfabriken vorzugehen
[14]. Unter dem Eindruck der Giftgaskatastrophe, welche sich im Vorjahr im italienischen Seveso ereignet hatte, wurde die Frage gestellt, ob eine wirksame Kontrolle über gefährliche Produktionsprozesse bei uns gewährleistet sei. Der Grosse Rat des Kantons Genf scheint davon nicht vollständig überzeugt zu sein, fordert er doch mit einer Standesinitiative eine Verschärfung der bestehenden Vorschriften
[15].
Lärm
Für die Behandlung der
Volksinitiative gegen den
Strassenlärm bewilligte das Parlament dem Bundesrat eine Fristverlängerung; dieser will in seiner Stellungnahme das Ergebnis der Abstimmung über die «Albatros »-Initiative berücksichtigen
[16]. Im Kanton Baselland nahm der Landrat Stellung zu dem von der Jungen CVP eingereichten Volksbegehren für ein Sonntagsschiessverbot. Er bekannte sich zum Gegenvorschlag der Regierung, welcher auf ein generelles Verbot verzichten will, dafür aber vorschlägt, den Gemeinden die Kompetenz zum Erlass von Schiessverboten an einzelnen Sonntagen einzuräumen
[17].
Natur- und Heimatschutz
Zwecks einer besseren Berücksichtigung der Anliegen des Natur- und Heimatschutzes veröffentlichte der Bundesrat den ersten Teil des «
Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler». Der schützenswerte Charakter der 65 auf die Liste aufgenommenen Gebiete muss von den Bundesbehörden bei ihren eigenen Aktivitäten berücksichtigt werden; dasselbe gilt auch für Vorhaben Dritter, welche vom Bund subventioniert werden. Für nichtsubventionierte Projekte von Kantonen, Gemeinden und Privaten kommt dem Inventar eine empfehlende Bedeutung zu. Bei diesem Verzeichnis handelt es sich um die formelle Anerkennung eines ersten Teils des bereits bisher von den Bundes- und diversen Kantonsbehörden als Entscheidgrundlage anerkannten Inventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, welches von den grossen Natur- und Heimatschutzverbänden ausgearbeitet wurde (sog. KLN-Inventar)
[18]. Den uneingeschränkten Schutz vor baulichen Veränderungen verlangte ein von Franz Weber unterstütztes waadtländisches Volksbegehren («Sauver Lavaux») für die Rebberge östlich von Lausanne. Obwohl die Regierung — wohl vor allem aus taktischen Gründen — einen viel allgemeiner gehaltenen Gegenvorschlag präsentiert hatte, fand die von den Linksparteien und der SVP unterstützte Initiative eine deutliche Zustimmung
[19]. Schwer zu lösende Konflikte entstehen oft zwischen den Belangen des Landschaftsschutzes und dem Bestreben der Randgebiete, ihre wirtschaftliche Lage durch den Bau von touristischen Infrastrukturen und Kraftwerken zu verbessern. Gegen die rücksichtslose Zerstörung des Landschaftsbildes und des Pflanzenwuchses durch das Planieren von Skipisten bereitet der Bundesrat geeignete Massnahmen vor. Weniger Verständnis für die Erhaltung einer intakten Landschaft zeigt die Walliser Regierung: sie erteilte die Baubewilligung für den Hochgebirgsflugplatz bei Verbier und äusserte sich sehr positiv zum ebenfalls umstrittenen Projekt für einen Stausee am Fusse des Rhonegletschers
[20].
Die Vertreter der Idee des
Heimatschutzes hatten sich im Berichtsjahr an verschiedenen Orten für die Erhaltung schätzenswerter Bauten aus dem vorigen Jahrhundert einzusetzen. Am stärksten gefährdet ist die historische Bausubstanz in den Städten Genf und Basel; allerdings gelang es den Genfer Stimmbürgern, den Abbruch des in städtischem Besitz befindlichen Hotels Métropole zu verhindern. Weniger erfolgreich verlief der Kampf gegen die Zerstörung des bauhistorisch bedeutenden Geschäftshauses der Helvetia-Versicherung in St. Gallen; nach langen Auseinandersetzungen erhielt die Kantonalbank die Abbruchbewilligung
[21].
[1] R. Pedroli, «Umweltschutz Schweiz», in Plan, 34/1977, Nr. 4, S. 4 ff.
[2] Vgl. dazu R. Pedroli und G. Iselin, «Umweltschutz als Aufgabe unseres Staates», in Beiträge zu Raumplanung und Umweltschutz, Luzern 1977, S. 13 ff.
[3] Vernehmlassung: Bund. 128, 4.6.77. Verwaltung: NZZ, 212, 10.9.77. SGU: TA, 55, 7.3.77; NZZ, 272, 19.11.77. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 114. Grundlegend zum Stand der Umweltschutzgesetzgebung in der Schweiz äussern sich H. Rausch, Die Umweltschutzgesetzgebung, Zürich 1977 und P. Kalt, Wesen und Bedeutung von Art. 24septies (Umwehschutzartikel) des Bundes, Winterthur 1977.
[4] TG. 135, 16.6.77; vgl. oben, Teil I, 1e (Elections des autorités cantonales, Genève; Elections communales, Lausanne).
[5] BBI, 1977, I, S. 1017 ff.; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 982 f.; Amtl. Bull. StR. 1977, S. 379 ff.; SPJ, 1976, S. 114 f. Vgl. auch M. Schalenkamp, «Der Rhein kann wieder sauber werden», in Beiträge zu Raumplanung und Umweltschutz. Luzern 1977, S. 58 ff.
[6] Gesch.ber., 1977, S. 73.
[7] AS 1977, S. 1138 ff; TA, 58, 10.3.77; 136, 14.6.77. SGU: NZZ (sda), 170, 22.7.77. Zur Notwendigkeit der Bekämpfung der Verschmutzung an der Quelle vgl. NZZ, 3, 5.1.77; 288, 8.12.77.
[8] Verhandl. B. vers., 1977. V, S. 12. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 115.
[9] H. U. Wanner, «Luftverunreinigung durch Motorfahrzeuge», in Plan, 34/1977, Nr. 6, S. 8 ff.
[10] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 22 ff. und 936; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 84 ff.; SPJ, 1976, S. 115. Befürworter: SGU, Bulletin, 1977, Nr. 2; BaZ, 195, 18.8.77.
[11] Presse vom 25.9.77; BBl, 1977, III, S. 924; Vox, Analyse eidgenössischer Abstimmungen, 25.9.77.
[12] Verordnung: AS, 1977, S. 2364 f. Motion der Nationalratskommission: Amtl. Bull NR, 1977, S. 33 f. Kritik: TA, 185, 11.8.77; BaZ, 313, 15.12.77; 327, 31.12.77.
[13] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 984 f.; SPJ, 1976, S. 115 f. Bei den acht Kantonen handelt es sich um AG, AR, BL, BS, NE, SO, VD und ZH (NZZ, 247, 21.10.77).
[14] Schäden: NZZ, 48, 26.2.77; TA, 121, 26.5.77; 24 Heures, 199, 27.8.77; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1287 ff. Alusuisse: TLM, 252, 9.9.77; 265, 22.9.77. Bundesrat: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1289 ff.
[15] Verhandl. B. vers., 1977, V, S. 8; VO, 71, 29.3.77; NZZ, 106, 7.5.77. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 39 und 116.
[16] BBI, 1977, I, S. 1307 ff.; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1111 f.; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 570. Für weitere Bestrebungen auf Bundesebene zur Bekämpfung von Lärm und Abgasen vgl. oben, Teil I, 6b (Circulation routière, Trafic aérien).
[17] BaZ, 293, 25.11.77; 304, 6.12.77. Vgl. ebenfalls SPJ, 1976, S. 165.
[18] AS 1977, S. 1962 ff.; 24 Heures, 275, 25.11.77. Zum Schutz des Landschaftsbildes vgl. auch oben, Teil I, 6b (Routes nationales) und 6c (Raumplanung). Vgl. auch SPJ, 1967, S. 102 und M. Keller, Aufgabenverteilung und Aufgabenkoordination im Landschaftsschutz, Diessenhofen 1977. .
[19] TLM, 156-158, 5.-7.6.77; 164, 13.6.77 (64 836 Ja: 42 222 Nein); vgl. auch SPJ, 1973, S. 108, sowie unten, Teil II, 4 f.
[20] Allgemein zu diesem Konflikt: Bund, 222, 22.9.77. Skipisten: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 746; Bund, 74, 29.3.77; P. Schmid, «Die Konzession für Luftseilbahnen als Mittel zur Einschränkung grossflächiger Skipistenplanien», in SFV-Informationen, 1977, Nr. 12.
[21] Genf: JdG, 281, 1.12.77. Basel: BaZ. 327, 31.12.77. Métropole: NZZ, 17, 21.1.77; TG. 31, 7.2.77; 37, 14.2.77. St. Gallen: TA, 116, 20.5.77; 192, 19.8.77; TAM, 44, 5.11.77. Zu den Protesten gegen die Zerstörung historisch gewachsener Stadtteile vgl. auch oben, Teil I, 6c (Raumplanung).
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