Année politique Suisse 1978 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Stimmrecht
Die Bestrebungen für eine Gewährung des Stimmrechts schon ab 18 Jahren kamen um einen weiteren Schritt voran. Nicht nur beharrte der Nationalrat auf der Senkung des politischen Mündigkeitsalters, wie sie die Initiative Ziegler (sp, GE) vorgeschlagen hatte, sondern überraschenderweise lenkte nun auch der Ständerat ein. Dieser hatte die Neuerung im Vorjahr noch als inopportun bewertet, doch die.wachsenden Mehrheiten in der Volkskammer liessen eine solche Argumentation nicht mehr zureichend erscheinen. Auch Bundesrat Furgler rückte in seinen Voten von den skeptischen Stellungnahmen der Landesregierung aus früheren Jahren ab [17]. Dass die Frage nunmehr vor die Volksabstimmung kommen sollte, wurde in der Presse vielfach begrüsst, obwohl man für einen ersten gesamtschweizerischen Urnengang noch keine positive Prognose stellte [18].
Für das Frauenstimmrecht nahm man in den letzten Männerkantonen, Appenzell Ausser- und Innerrhoden, einen neuen Anlauf. Während der Ausserrhoder Kantonsrat, einer Motion aus dem Jahre 1976 entsprechend, den Bürgerinnen nur ein Wahl- und Initiativrecht zusprechen wollte, um die Landsgemeinde dem starken Geschlecht vorzubehalten, kündigte der Innerrhoder Landammann Broger eine Vorlage mit voller Gleichberechtigung an [19].
 
[17] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 63 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 234 ff. Die Stimmenverhältnisse im NR betrugen 65:60 (1975), 71: 57 (1977) und 77:34 (1978). Vgl. SPJ. 1977, S. 15.
[18] Presse vom 15.4. u. 8.6.78. Am 18.2.1979 wurde die Vorlage mit bloss 50,8% der Stimmen und 14: 9 Ständen verworfen (BBI, 1979, II, S. 11).
[19] Ausserrhoden: Vat., 260, 9.11.78 ; vgl. SPJ, 1976, S. 16 f. Innerrhoden : LNN, 270, 21.11.78 ; NZZ. 274, 24.11.78.