Année politique Suisse 1978 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Parlament
Parallel zu den bereits erwähnten Bemühungen, die eidgenössischen Räte an der Regierungsplanung zu beteiligen und ihre Kontrolle über die Verwaltung zu verstärken, lief die Arbeit der 1974 eingesetzten Studienkommission, welche die Funktion des Parlaments ganz allgemein überprüfte. Ihr im Herbst veröffentlichter Schlussbericht gab dem Bestreben Ausdruck, ohne Preisgabe des Milizsystems ein neues Gleichgewicht zwischen Legislative und Exekutive zu schaffen. Wie schon der 1976 vorgelegte Zwischenbericht empfahl er, dieses Ziel vor allem durch straffere und rationellere Organisation der Parlamentstätigkeit und durch Erweiterung der Öffentlichkeitsarbeit anzugehen; im übrigen wurden eine bessere finanzielle Dotierung der Parlamentarier und zugleich deren Verpflichtung zur Bekanntgabe ihrer Interessenbindungen vorgesehen. Der organisatorischen Stärkung sollten eine Vermehrung der Zahl der ständigen Kommissionen wegen ihrer grösseren Sachkunde, die Koordination der Aufsicht über die Verwaltung durch eine zentrale Stelle, eine selbständigere Gestaltung des Arbeitsprogramms der Räte durch ein gemeinsames Organ, ein Ausbau der Fraktionssekretariate, die Eindämmung der persönlichen Vorstösse durch Kontrollinstanzen sowie eine Rationalisierung des Verhandlungsablaufs dienen. Der Bericht wurde verschiedentlich mit Vorbehalten aufgenommen: man verwies auf die Gefahr einer Verlagerung der Entscheide in abgeschirmte Spezialistengremien oder vermisste eine wirkliche Alternative zum Berufsparlament. Zur Verwirklichung ihrer Vorschläge empfiehlt die Studienkommission parallele parlamentarische Initiativen.in beiden Räten [17].
 
[17] Schlussbericht der Studienkommission der eidgenössischen Räte « Zukunft des Parlaments», 1978. Aufnahme: vgl. Presse vom 20.10.78, femer das Urteil J. Binders, der 1973 den Anstoss zur Prüfung der Frage gegeben hatte, in Vat., 250, 27.10.78. Vgl. ferner SPJ, 1974, S. 19 ; 1976, S. 21. Teilprobleme wurden im NR durch mehrere Vorstösse aufgegriffen, so durch die Motion Kohler (fdp, BE) für schriftliche Begründung und Beantwortung parlamentarischer Vorstösse (Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1001 f.), die Motion Muheim (sp, LU) insbesondere für Beschränkung der Eintretensdebatten (ebenda, S. 1321 ff.) und das Postulat Müller (cvp, LU) über eine Straffung der Geschäftsberichtsdebatte (ebenda, S. 1909).