Année politique Suisse 1978 : Allgemeine Chronik / Landesverteidigung / Landesverteidigung und Gesellschaft
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Affäre Jeanmaire
Die öffentlichen Auseinandersetzungen um die Affäre Jeanmaire fanden im Frühjahr mit weiteren Parlamentsdebatten ihren Abschluss. Beide Räte stimmten dem Bericht der 1976 gebildeten Arbeitsgruppe zu und ebenso den Beschlüssen der Geschäftsprüfungs- und Militärkommissionen, sie würden die wesentlichen Punkte weiter verfolgen, insbesondere Organisation von Nachrichtendienst und Spionageabwehr, Kontakte von Geheimnisträgern mit Ausländern, Qualifikations- und Beförderungswesen in der Armee sowie erforderliche militärische Massnahmen. Der Nationalrat verlangte überdies in einer Motion, dass man die Spionagebekämpfung auf die Höhe der Zeit bringe. Bundesrat Furgler sicherte dies zu, versäumte dabei aber nicht, auf eine Lockerung des Personalstopps zu dringen. Ein Rückweisungsantrag J. Schwarzenbachs (rep., ZH), der präzisere Auskünfte forderte, erntete wenig Echo. In bezug auf die Beförderungspraxis herrschte im Parlament die Meinung vor, die nötigen Verbesserungen seien zur Hauptsache schon getroffen. Das Gerichtsurteil gegen Jeanmaire wurde mit der Abweisung der Kassationsbeschwerde rechtskräftig [11].
 
[11] Amtl. Bull. NR, 1978,S. 189 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 66 ff. Vgl. dazu BaZ, 59,1.3.78 ; Bund, 50, 1.3.78 ; LNN, 53, 4.3.78. Kassationsbeschwerde: NZZ (sda), 29, 4.2.78 ; 31, 7.2.78. Vgl. auch SPJ, 1977, S. 49 f. Die 1977 eingeleitete interne Untersuchung ergab keine Verratshandlungen im Nachrichtendienst (TA, 219, 21.9.78).