Année politique Suisse 1978 : Allgemeine Chronik / Landesverteidigung
 
Wirtschaftliche Kriegsvorsorge
Für die Erweiterung der wirtschaftlichen Kriegsvorsorge zu einer allgemeinen Politik der Landesversorgung legte der Bundesrat im Herbst dem Parlament eine entsprechende Verfassungsänderung (Art. 31bis, Abs. 3e BV) vor. Im Vemehmlassungsverfahren hatten namentlich Wirtschaftsverbände und die FDP eine engere Formulierung verlangt, um den Bund daran zu hindern, die neue Kompetenz konjunktur- oder strukturpolitisch zu missbrauchen. Diesen Einwänden trug der Bundesrat Rechnung: Staatseingriffe sollen auf schwere Mangellagen beschränkt sein, welche die Wirtschaft nicht selber beheben kann [36]. Die Empfehlungen für die Haltung von Lebensmittelvorräten wurden den veränderten Essgewohnheiten angepasst, als sich herausstellte, dass zwar nur 10% der Haushalte sie strikte befolgen, aber trotzdem 84% für 14 Tage ausreichend eingedeckt sind [37].
top
P.G.
 
[36] BBI, 1978, II, S. 699 ff. Vemehmlassungen: NZZ (sda), 101, 3.5.78 (Bankiervereinigung); NZZ, 116, 23.5.78 (Vorort); FDP-Information, 1978, Nr. 2, S. 36. Vgl. auch O. Niederhauser, «Sicherheitspolitik und wirtschaftlicher Krisenfall», in Documenta, 1978, Nr. 3, S. 2 ff. und J. von Ah, «Die Ernährungsplanung für Notzeiten», in IBZ, 16, 13.4.78 sowie SPJ, 1977, S. 34.
[37] Kluger Rat — Notvorrat, hrg. vom Delegierten für wirtschaftliche Kriegvorsorge, Bem (1978). Vgl. Notvorrat heute, Quantitative und qualitative Aspekte des Vorratsverhaltens der schweizerischen Haushalte, Bern 1978.