Année politique Suisse 1978 : Infrastruktur und Lebensraum / Erhaltung der Umwelt
 
Lärm
Der Bundesrat begründete in einer Botschaft seine Ablehnung der 1975 eingereichten Volksinitiative gegen den Strassenlärm. Die Argumentation bewegt sich in ähnlichem Rahmen wie bei der Stellungnahme zur 1977 verworfenen «Albatros-Initiative»: Aus wirtschaftliichen Gründen sei es nicht ratsam und zum Teil auch technisch unmöglich, die geforderten Grenzwerte und Zeitlimiten einzuhalten. Die Regierung berief sich dabei auf ihr eigenes Programm, welches erlauben soll, eine der Forderungen der Initianten teilweise und mit rund zweijähriger Verspätung zu erfüllen. Die Lärmgrenzwerte für neue Strassenfahrzeuge sollen bis 1982 um durchschnittlich 5 dB (A) herabgesetzt werden. Der Bundesrat musste in der Botschaft allerdings auch eingestehen, dass er nicht in der Lage sein wird, seine Versprechungen bezüglich der Lärmbekämpfung aus dem Jahre 1974 — er sprach damals von einer Reduktion um 6-10 dB (A) bis zum Jahr 1982 — vor 1986 einzulösen [16].
Wegen des grossen Anteils des grenzüberschreitenden Verkehrs ist es bei der Luftfahrt entscheidend, mittels internationaler Abkommen über die Typenprüfling die Lärmbekämpfung zu vereinheitlichen. Der Nationalrat überwies deshalb zwei Postulate, welche vom Bundesrat eine Intensivierung seiner Bemühungen auf diesem Gebiet fordern [17]. Ebenfalls gegen den Fluglärm richtet sich die im Frühjahr lancierte Volksinitiative «gegen die schädlichen Auswirkungen des Fliegens». Sie verlangt unter anderem eine Verschärfung des Nachtflugverbotes und die Mitbestimmung des Volks bei Flughafenerweiterungen und -neubauten [18].
Einem oft gesundheitsschädigenden Lärm ausgesetzt sind auch die Anwohner von Rangierbahnhöfen und Schiessanlagen. Die Proteste der Bevölkerung gegen den geplanten Rangierbahnhof Däniken (SO) veranlassten den Bundesrat, das Projekt nochmals zu überprüfen [19]. Im Kanton Baselland gaben die Stimmbürger dem Gegenvorschlag der Regierung den Vorzug vor der Initiative der Jungen CVP für ein Sonntagsschiessverbot. Das neue Gesetz erlaubt den Gemeinden, den Sonntagsbetrieb in siedlungsnahen Schiessanlagen auf fünf Tage im Jahr zu beschränken [20].
 
[16] BBI, 1978, II, S. 1399 ff.; SPJ, 1975, 8.121.
[17] Postulat Grobet (sp, GE): Amtl. Bull. NR, 1978, S. 406 f. Postulat Künzi (fdp, ZH): Amtl. Bull. NR, 1978, S. 407 f.
[18] JdG, 99, 29.4.78. Bei der Beratung des kantonalen Verkehntplans strich das Zürcher Parlament den längerfristig geplanten Bau einer Blindlandepiste in Kloten (NZZ, 144, 24.6.78; TA. 152, 4.7.78).
[19] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1769 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 714.
[20] SPJ, 1977, S. 117; BaZ, 17, 18.1.78; 51, 21.2.78 ; 57, 27.2.78 (33 727 Ja: 23 493 Nein). Die Initianten waren vom Gegenvorschlag ebenfalls befriedigt. Mangels einer Rückzugsklausel musste dennoch über die Initiative abgestimmt werden; sie wurde mit 28 804 Ja: 29 802 Nein knapp abgelehnt.