Année politique Suisse 1979 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Verwaltung
Nachdem die Revision des Organisationsgesetzes für die eidgenössische Verwaltung 1978 ihren Abschluss gefunden hatte, legte die Regierung dem Parlament noch eine Neufassung des Gesetzes über das Bundesamt für Organisation (früher Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung) vor. Sie trug damit einer 1971 überwiesenen Motion der Finanzkommission des Nationalrates Rechnung, die vor allem verlangt hatte. dass die Zentralstelle ein fachtechnisches Weisungsrecht gegenüber den anderen Amtern erhalte und nicht nur der Exekutive, sondern auch dem Parlament für die Verwaltungskontrolle zur Verfügung stehe. Der Bundesrat übernahm die beiden Begehren, nicht ohne zu betonen, dass das Organisationsamt in erster Linie durch Beratung zu wirken habe [23].
Einer eingehenden Kontrolle musste sich das bereits im Vorjahr öffentlich angefochtene Bundesamt für Wohnungswesen unterziehen. Das EVD liess sowohl Organisation wie Tätigkeit des Amtes durch verschiedene Gremien überprüfen; dies führte jedoch 1979 — mit Ausnahme von beträchtlichen Budgetabstrichen — noch zu keinen Anderungen, obwohl die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates auf eine Redimensionierung drang. Klagen von SP-Vertretern, dass die Kritik am Bundesamt für Wohnungswesen eine persönliche und parteipolitische Spitze gegen dessen sozialdemokratischen Direktor habe, wurden von Bundesrat Honegger zurückgewiesen [24].
Die Vorarbeiten für eine Einführung des Ombudsmanns im Bund wurden vom EJPD zwar abgeschlossen, doch schob der Bundesrat einen entsprechenden Antrag an das Parlament noch hinaus. Dieser Beschluss wurde namentlich mit der Finanzknappheit begründet [25]. Wenige Monate zuvor war ein entsprechendes Projekt im Kanton Bern daran gescheitert, dass sich eine Initiative und ein Gegenvorschlag der Behörden in der Volksabstimmung konkurrenzierten [26].
Missstände und mangelnde Kontrolle in der Verwaltung des Kantons Wallis erregten landesweites Aufsehen. Betrügereien der Baufirma Savro waren von hohen Beamten begünstigt und vom sozialen Prestige der Beteiligten und ihrer im Verwaltungsrat sitzenden Freunde verdeckt worden. Die Affäre wurde einerseits als Sumpfblüte der Hochkonjunktur im lange zurückgebliebenen Bergkanton gedeutet, anderseits aber auch als Symptom einer gesellschaftlichen und politischen Oligarchie. die sich der Vorherrschalt der übermächtigen CVP bediene. Während die gerichtliche Verfolgung der Delikte zu ersten Strafurteilen führte, sah sich eine vom Parlament eingesetzte Untersuchungskommission durch das zähe Widerstreben in Regierung und Verwaltung behindert, so dass die erforderlichen Reformen auf sich warten liessen [27].
 
[23] BBl, 1979. II. S. 804 ff. Vgl. SPJ, 1971. S;.21. Zum Organisationsgesetz vgl. Gesch.ber., 1979. S. 1 sowie SPJ, 1978. S. 22. Die neuen Departements- und Amterbezeichnungen traten auf den 1.6.79 in Kraft (Presse vom 1.6.79).
[24] Amtl. Bull. StR, 1979. S. 247 ff..; Gesch. ber.. 1979, S. 266. Vgl. dazu SPJ, 1978. S. 22. Zur parteipolitischen Polemik um Direktor Th. Guggenheim vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1979. S. 753 u. 756; ferner TW. 7. 10.1.79; 27. 1.2.79; Vat.. 28. 3.2.79.
[25] NZZ, 159. 12.7.79; Gesch. ber., 1979. S. 114. Vgl. dazu SPJ, 1978. S. 22 ; ferner W. Rosen.« Ein Amt geht um die Welt: der Ombudsmann». in Schweizer Monatshefte, 59/1979. S. 35 f.; Vat., 74. 29.3.79; NZZ, 275. 26.11.79. Zum Armee-Ombudsmann vgl. unten, Teil I, 3 (Innere Ordnung der Armee).
[26] NZZ, 36. 13.2.79; Bund, 41. 19.2.79. Vgl. unten, Teil II, 1f.
[27] Affäre: BZ. 52. 3.3.79; Vat., 52.3.3.79;62. 15.3.79; 24 Heures, 52.3.3.79; LNN, 53. 5.3.79. Gerichtliche Verfolgung: Presse vom 24.3.79; Bund, 140. 19.6.79; Vat., 181. 7.8.79. Parlamentskommission: Vat., 72. 27.3.79; TLM, 87. 28.3.79. Vgl. auch TLM, 62. 2.3.80; ferner SPJ, 1977. S. 175.