Année politique Suisse 1979 : Allgemeine Chronik / Schweizerische Aussenpolitik / Aussenwirtschaftspolitik
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Waffenausfuhr
Bereits im Jahr 1978 wurde im Parlament eine von der Mehrheit der Abgeordneten beider Räte unterzeichnete Motion zur Lockerung gewisser Bestimmungen bei der Waffenausfuhr eingereicht. Ziel des Vorstosses war es nicht nur, dem von der extremen Linken geforderten Verbot solcher Exporte entgegenzutreten; vielmehr ging es den Befürwortern nach ihren Angaben vor allem auch um die Sicherung der Arbeitsplätze eines besonders exportabhängigen Industriezweiges. Sie hatten dabei insbesondere die schwierige Situation der Firma Mowag in Kreuzlingen vor Augen. Die Beschäftigungslage des gepanzerte Radfahrzeuge herstellenden Unternehmens war wegen der Exporthindernisse und fehlender Inlandaufträge unbefriedigend. Da von seiten des EMD in absehbarer Zukunft keine Bestellungen zu erwarten sind, zielte die Motion auf eine Erleichterung der Ausfuhr. Hauptstossrichtung war die Neuumschreibung des Begriffs des Spannungsgebietes, der nach Ansicht der Unterzeichner von der Regierung viel zu eng ausgelegt wird. Auf das Beispiel Südkoreas verweisend erklärte man es für verfehlt, eine Region nur deshalb als Spannungsgebiet zu bezeichnen, weil sie in einer Konfliktzone liege. Im weitern verlangten die Urheber der Motion, dass leichte Typen gepanzerter Radfahrzeuge nicht mehr dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt würden.
Der Bundesrat war nicht bereit, den Vorstoss in der Form einer Motion entgegenzunehmen, sondern beharrte auf dessen Umwandlung in ein Postulat. Er vertrat die Ansicht, es sei weder wünschbar noch notwendig, die Diskussion über die Kriegsmaterialausfuhr wieder in der ganzen Breite aufzunehmen, wie dies unweigerlich der Fall wäre, wenn die Motion überwiesen würde. Immerhin versprach er bei künftigen Exportgesuchen die Arbeitsmarktlage mitzuberücksichtigen, womit er den Forderungen der Unterzeichner zumindest in einem Teilbereich entgegenkam. Den entschiedenen Gegnern des Vorstosses, die sich aus Sozialdemokraten sowie der Mehrheit der welschen und der weiblichen Parlamentarier zusammensetzten, ging der Kompromiss der Regierung jedoch entschieden zu weit. Vor allem unter Hinweis auf den Ausgang der Volksabstimmung über die Waffenausfuhrverbotsinitiative im Jahre 1972 lehnten sie nicht nur die Motion, sondern auch deren Überweisung in Form eines Postulates ab. In Anbetracht der hohen Zahl von Unterzeichnern des Begehrens fiel das Ergebnis der Abstimmung überraschend knapp aus. Nur mit 69 zu 65 Stimmen überwies der Nationalrat den Teil des in ein Postulat umgewandelten Vorstosses, der eine weitere Auslegung des Begriffs Krisenherd befürwortete. Etwas deutlicher war die Zustimmung zu einer neuen Regelung für leichte Typen gepanzerter Radfahrzeuge [80].
 
[80] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 964 ff.; 1026 ff.; Amtl. Bull. StR, 1979, S. 86 ff. Vgl. SPJ. 1972, S. 53 f.: 1978, S. 69.