Die vom EJPD mit der Überarbeitung des Entwurfs für die Revision des
Aktienrechtes beauftragte Kommission konnte ihre Aufgabe noch nicht beenden. Da sie sich auf die Revisionspunkte des ersten Entwurfs beschränkt, beantragte Nationalrat Muheim (sp, LU), in einer anschliessenden zweiten Etappe sollten weitere, vor allem von der Linken als nicht mehr zeitgemäss empfundene Bestimmungen dieses Gesetzes einer Revision unterzogen werden. Der Rat überwies die Motion, welche namentlich die Abänderung der Bestimmungen über das Depotstimmrecht der Banken sowie über die Gründung von Aktiengesellschaften fordert, nur als Postulat
[30].
[30] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 594 ff. Siehe auch Gewerkschaftliche Rundschau, 71/1979, S. 318 ff. Vgl. SPJ, 1978, S. 59 f.