Année politique Suisse 1979 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Unfallversicherung
Die 1976 vorgelegte Revision der Unfallversicherung wurde im März 1979 vom Nationalrat behandelt. Hauptziele des Projektes waren einerseits die Herbeiführung einer möglichst weitgehenden Koordination der Leistungen zwischen der Unfallversicherung und den übrigen Zweigen der Sozialversicherung, andererseits die Ausdehnung des Obligatoriums auf alle Arbeitnehmer. Zündstoff für parteipolitische Auseinandersetzungen boten vor allem zwei Fragen: ob die erweiterte Versicherung allein von der staatlichen SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) oder auch von privatwirtschaftlichen Einrichtungen getragen werden solle und ob die SUVA zum Abschluss von Zusatzversicherungen zu ermächtigen sei. Die bürgerliche Mehrheit, die sich in den meisten Belangen durchzusetzen vermochte, lehnte das von SP-Seite geforderte SUVA-Monopol mit deutlicher Mehrheit ab, ein Entscheid, der die Sozialdemokraten bewog, sich in der Schlussabstimmung zu enthalten. Dominierte somit in der Frage der Trägerschaft im wesentlichen die Parteipolitik, so verliefen die Fronten anders, als der Rat nur mit Stichentscheid des Präsidenten beschloss, der SUVA unter gewissen vom Bundesrat festzusetzenden Bedingungen zu erlauben, mit den bei ihr versicherten Betrieben über das gesetzliche Minimum hinausgehende Zusatzversicherungen abzuschliessen. Heftig umstritten war ein von freisinnigen und liberalen Kreisen gestellter Antrag, wegen der Gefahr der Uberversicherung bei der Berechnung der zu erbringenden Leistungen nicht vom Brutto-, sondern vom Nettolohn auszugehen. Der Vorschlag wurde ziemlich entschieden abgelehnt, nicht zuletzt deshalb, weil der Bundesrat geltend machte, eine solche Anderung würde die Koordination unter den Sozialwerken unnötig erschweren [29].
 
[29] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 136 ff.. 159 ff.. 249 ff., 278 ff. Vgl. auch SPJ, 1978. S. 130.