Année politique Suisse 1979 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
Kultur
Die Auseinandersetzungen im Bereiche des Kulturschaffens drehten sich weiterhin um das beschränkte finanzielle Engagement des Bundes, erfassten aber zunehmend auch Ausdrucksformen, die häufig mit der Bezeichnung «alternativ» belegt werden. Es sind dies kulturelle Manifestationen, die bewusst neben, ausserhalb und in Ergänzung zu den bestehenden Institutionen ablaufen, oder, wenn darin eingebunden, einen kritischen Standpunkt einnehmen. Inwieweit dabei bloss die oft echolosen Freiheitsräume in den Nischen des Bestehenden besetzt werden oder neue Inhalte und eine breitere Teilnahme am kulturellen Leben sich durchzusetzen beginnen, kann noch nicht beurteilt werden.
Die Bedeutung der Kulturpolitik ist kaum bestritten : Bundespräsident Hürlimann, am Schweizerischen Städtetag in Winterthur, begreift Kultur als integrierenden Bestandteil der Politik, und der liberale Basler Regierungsrat Lukas Burckhardt erinnert am Herbstkongress seiner Partei, dass unser Land nur bestehen kann, wenn neben eine florierende freie Wirtschaft' sich ein das ganze Land umspannendes Kulturbewusstsein gesellt
[1]. Dessen Inhalte werden allerdings verschieden interpretiert: Die Liberale Partei wendet sich gegen eine Nivellierung der Kultur unter dem Deckmantel der Demokratisierung und fordert einen vermehrten Schutz des individuellen Kunstschaffens. Für Adolf Muschg hingegen bedeutet Kultur, dass der Mensch nicht nur die Bedingungen seiner Arbeit verbessert, sondern auch deren Sinn als Teil einer sinnvoll erlebten Existenz selbst bestimmen lernt, um damit Freiheit für den ganzen Bereich menschlicher Schöpfungskraft zu erwerben. Ahnlich argumentierten an einem Seminar «Suche nach der neuen Kultur» auf Schloss Lenzburg die Vertreter der «68er Generation», indem sie Kultur als gleichbedeutend mit Zivilisation und neue Kultur als Überwindung der bestehenden Verhältnisse auf eine humane Gesellschaft hin bezeichneten
[2]. Einigkeit in der kulturpolitischen Diskussion bestand schon eher darin, dass die staatliche Unterstützung des Kulturschaffens ungenügend ist und ein Kulturartikel in der Bundesverfassung Voraussetzung für eine aktivere Kulturpolitik des Bundes wäre. Um wenigstens die Situation einiger Künstler zu verbessern, genehmigte der Bundesrat eine Verordnung zur Neuregelung des
eidgenössischen Kunststipendiums. Bei einer gleichbleibenden Gesamtsumme von einem Drittel des Kunstkredits sollen künftig weniger, aber doppelt so hohe Kunststipendien ausgerichtet werden
[3]. In Beantwortung einer Interpellation zur eidgenössischen Kulturpolitik versicherte der Bundesrat, dass die Kulturpolitik des Bundes schrittweise verbessert werden soll und dass er prüfen werde, ob die Finanzierung gewisser kultureller Anliegen mittels besonderer Bundesbeschlüsse mit entsprechenden Rahmenkrediten sichergestellt werden könnte. Kulturförderung ist jedoch vorab Aufgabe der Kantone. Im Falle eines parlamentarischen Vorstosses, der durch eine Revision des entsprechenden Bundesbeschlusses die Stiftung «Schweizerische Volksbibliothek» sichern wollte, verwies der Bundesrat auf das Subsidiaritätsprinzip und betonte, dass zuerst die Kantone ihren Einsatz deutlich verstärken müssten
[4]. Im weitern wurde eine Revision des Bundesgesetzes über die Stiftung Pro Helvetia, die 1979 ihr 40-jähriges Bestehen feiern konnte, in Aussicht gestellt. Durch die gesetzliche Plafonierung ihrer Mittel und das Fehlen eines Teuerungsausgleichs verfügt die Stiftung real über weniger Möglichkeiten als noch vor einigen Jahren. Deshalb war sie 1979 zu teils erheblichen Subventionskürzungen gezwungen, was im Falle der Erwachsenenbildung recht kritisch vermerkt wurde. Anlässlich einer Pressekonferenz gab Stiftungspräsident R. Ruftieux bekannt, dass Pro Helvetia eine sukzessive Erhöhung der Subventionen auf 20 Mio Fr. im Jahr (bisher 5,5 Mio Fr.) anstrebt und dass nach vorliegenden Informationen die Gesetzesrevision eine periodische Neufestsetzung der Subventionsbeiträge bringen wird
[5].
Die allseits unbefriedigende Situation im Bereiche der staatlichen Kulturförderung bewog den Filmrat als leitendes Organ der Stiftung Schweizerisches Filmzentrum, mit den schweizerischen Kulturverbänden Kontakt aufzunehmen, um eine Volksinitiative für einen
Kulturartikel in der Bundesverfassung zu lancieren. Dabei soll bei Wahrung der Kulturhoheit der Kantone jeweils 1% der im Budget vorgesehenen Gesamtausgaben für Kultur ausgegeben werden. Kommentare in der französischen Schweiz wiesen darauf hin, dass föderalistische Vorbehalte hier fehl am Platze seien. In die gleiche Richtung wie die Initiative zielten ein Vorstoss im Nationalrat (1–2% der Bausumme von Bundesbauten für Kunst am Bau) und die Festschreibung von 1 o/oo des Staatsvoranschlags für Kulturförderung im Kanton Wallis
[6].
Inwieweit diese Initiative auch Kulturschaffende ausserhalb der bestehenden Institutionen erreichen wird, ist noch ungewiss. Jedenfalls bemerkte ein Kritiker der Kulturszene, dass die Künste in unserer Gesellschaft dort, wo sie sich nicht auf Verneigung vor der Konvention und dem blossen Unterhaltungsbedürfnis beschränken, in eine Aussenseiterposition gedrängt sind
[7]. Neben die Konventionen setzt sich zuweilen auch Max Frisch. Er verzichtete auf eine kulturelle Auszeichnung des Kantons Zürich, weil er sich beim Händedruck Regierungsrat Gilgens, dem er eine baldige demokratische Amtsenthebung wünschte, nicht wohlgefühlt hätte
[8]. Seines Amtes enthoben wurde hingegen Hans A. Pestalozzi als fachlicher Leiter des Gottlieb-Duttweiler-Institutes (GDI) in Rüschlikon. Pestalozzi war beim Migros-Genossenschaftsbund, der das GDI jährlich mit über 2 Mio Fr. unterstützt, wegen seiner Vortragstätigkeit als Kritiker der Konsum- und Wohlstandsgesellschaft umstritten und offenbar nicht mehr länger tragbar. Während das GDI mit neuem Konzept weiterarbeiten soll, wurde der angegliederte Corbusier Community Workshop (CoCo) als Infrastruktur für Bürgerinitiativen und Selbsthilfeorganisationen im Herbst definitiv geschlossen
[9].
Ein kultureller Ausdruck besonderer Art, der von einigen auch als Schmiererei betitelt wurde, nahm mit der Verhaftung des über die Landesgrenzen hinaus bekannt gewordenen Sprayers von Zürich sein Ende. Seit 1977 hatte dieser nächtlich über 800 Figuren und Symbole, denen künstlerisches Niveau nicht abgesprochen wurde, an Mauern und Betonflächen angebracht. Während für die einen die strafrechtliche Seite im Vordergrund stand (über 100 Strafanzeigen, Schadenersatzforderungen von 185 000 Fr.), bezeugten andere ihre Sympathien mit Unterschriften zu Petitionen. Vielfach wurde versucht, das Handeln des anonym gebliebenen Sprayers zu interpretieren, der nach eigener Aussage die äussere Erstarrung der Formen und damit seine eigenen inneren lösen wollte. Ein Interpret wies darauf hin, dass der Sprayer die Diskrepanz zwischen einer zu eng gewordenen Legalität und einer anderen, lebensvolleren; umfassenderen Wertvorstellung sichtbar mache
[10]. Jedenfalls lässt er ahnen, welche kulturellen Potentiale unter einer Decke von Konventionen und Alltäglichkeiten vorhanden sein könnten.
Dies gilt auch für die Bereiche
Theater, Musik und Film. Beim Theater ist die finanzielle Situation in der welschen Schweiz noch gravierender als in der Deutschschweiz, doch weist jene im sozialen Bereich mit monatlichen Minimalgagen bei den professionellen Bühnen einen Vorsprung auf. Die renommierten Häuser können immer noch mit erheblicher öffentlicher Unterstützung rechnen (Antrag des Stadtrates aufeinen 57 Mio Fr.-Kredit für den Umbau des Opernhauses Zürich, Annahme eines 25,8 Mio Fr.-Kredits für die Sanierung des Stadttheaters Bern), wobei diese jedoch, wie auch die Ausgabenpolitik des Zürcher Schauspielhauses; zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik geriet. Im Vorfeld der Abstimmung zum Berner Stadttheaterkredit wurde gefordert, man solle auch die Ansätze eines anderen Kulturbetriebs (Strassentheater, freie Strassenmusik, Quartieraktivitäten) vermehrt unterstützen, um eine breitere Teilnahme des Volkes am kulturellen Leben zu erreichen
[11]. Wie auf Kritik an der herrschenden Kulturpraxis und ihrer Unterhaltungsfunktion reagiert wird, erfuhr ein Berner Chansonnier, der die angeblich seichte Unterhaltungsmusik eines bekannten Gesangstrios aufs Korn nahm. Seine Platte wurde mit Abspielverbot in Radio und Fernsehen und mit Auslieferungsverbot belegt
[12]. Die Zensur beim Medium Film gab nur in Einzelfällen zu Diskussionen Anlass und drehte sich hauptsächlich um die kantonal recht unterschiedlichen Bestimmungen
[13].
Die vorgesehene Kompetenzübertragung der Filmförderungsentscheide vom Bund an die Stiftung Pro Helvetia stiess in Kreisen des Schweizer Films verschiedentlich auf Ablehnung, vor allem weil befürchtet wurde, die politischen Instanzen würden damit den Film aus ihrer Verantwortung entlassen
[14]. Weil Bundespräsident Hürlimann die bisherige Praxis, Beiträge zuzusprechen und dem Kredit des folgenden Jahres zu belasten, nicht weiterverfolgen wollte, kam die Filmförderung Mitte des Jahres praktisch zum Erliegen und konnte nur mit einem Zusatzkredit aus einem Sonderfonds die dringendsten Aufgaben noch erfüllen
[15]. Vorstösse in den beiden Räten griffen das Problem auf und forderten einen Bericht über die Zukunft des Schweizer Films und eine kontinuierlichere Filmförderung des Bundes. Anlässlich der Budgetdebatte im Dezember wurde jedoch ein Antrag auf Erhöhung des Filmförderungskredits abgelehnt
[16]. Zur notwendigen Ergänzung der Bundeshilfe beschloss eine «Aktion Schweizer Film» den Aufbau eines zweiten Produktionsfonds, der durch Beiträge von Kantonen, Städten, Privatwirtschaft, Fernsehen und einen Kino-Zehner des Kinobesuchers geäufnet werden soll. Dieses Vorhaben stiess auf einige Kritik, und eine Lausanner Zeitung witterte einen zentralisierten Fonds mit « inspiration zurichoise», der nicht das adäquate Mittel sei
[17].
[1] Vgl. Presse vom 27.10.79 und Vat., 251, 29.10.79 (Rede BR Hürlimanns). NZZ, 221, 24.9.79; BaZ, 223, 24.9.79 (Rede Burckhardts) ; vgl. dazu auch Kultur und Kunst im liberalen Staat. Zusammenfassung der Vorträge anlässlich des Kongresses der Liberalen Partei der Schweiz vom 22. September 1979 in Basel.
[2] Liberale Partei: vgl. oben, Anm. 1. Muschg: TW, 35, 10.2.79. Seminar Lenzburg: LNN, 217. 19.9.79.
[3] Bund, 33. 9.2.79; NZZ, 33, 9.2.79; TA, 34, 10.2.79; Vat., 34, 10.2.79.
[4] Interpellation Morf (sp. ZH): Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1651 f.: NZZ, 286. 8.12.79. Postulat Akeret (svp, ZH): Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1660 ff.
[5] Vgl. Pro Helvetia. Tätigkeitsbericht 1978. Zürich 1979. S. 57; LNN, 146, 27.6.79; 244, 20.10.79; Vat., 244, 20.10.79.
[6] Initiative: JdG, 132, 9.6.79; 233. 6.10.79 ; LNN, 132, 9.6.79 ; TA, 131, 9.6.79; Bund, 145, 26.6.79; TLM, 213. 1.8.79. Motion Müller (Idu. AG) : Verhandl. B. vers., 1979. IV. S. 49. Wallis: TLM, 319, 15.1 1.79 ; 24 Heures, 266, 15.11.79.
[7] Vgl. W. Bessenich in BaZ, 30. 5.2.79.
[8] TA, 280. 1.12.79: LNN, 281.4.12.79: vgl. auch die Kritik an Frischs Haltung durch Marcel Beck in BT, 294. 15.12.79.
[9] TA, 11, 15.1.79:33, 9.2.79 : 152, 4.7.79 ; 153. 5.7.79 ; Vr, 217. 17.9.79. Vgl. dazu auch «Hans A. Pestalozzi - Selbstgespräch nach einer Entlassung». TAM, 29. 21.7.79: und H.A. Pestalozzi, Nach uns die Zukunft, Bern 1979.
[10] LNN, 96. 26.4.79; 138. 18.6.79; BaZ, 115.18.5.79; 137.15.6.79; TA, 135-137. 14.-16.6.79; NZZ, 139. 18.6.79; 181.8.8.79; 186, 14.8.79. Als Interpretation vgl. K. Eugster, «Der» Sprayer von Zürich «oder Die Krise der Legalität», in Jahrbuch der Neuen Helvetischen Gesellschaft, 50/1979; Schweizer zwischen Ärgernis und Hoffnung, S. 62 ff.
[11] Theater in der Westschweiz : LNN, 87, 14.4.79: Ww, 21.23.5.79: vgl. auch Conseil suisse romand du théâtre dramatique, Mission exploratoire 1978, Lausanne 1979. Zürich: BaZ, 33, 8.2.79; 46, 23.2.79; NZZ, 34, 10.2.79; 76. 2.8.79; TA, 45. 23.2.79; 140. 20.6.79; 142. 22.6.79; Vr, 82. 6.4.79. Bern: Bund, 132, 9.6.79; 143. 22.6.79; 198, 25.8.79; 211. 10.9.79; TW. 144. 23.6.79. Allgemein: G.E. Bauer-Rabé, «Thespis als Pensionär— braucht das Theater einen neuen Arbeitgeber?», in Civitas. 34/1978-79. S. 400 ff.
[12] TW, 264, 10.11.79; 294, 15.12.79; TA, 300, 27.12.79.
[13] SZ, 6. 9.1.79; TLM, 187, 6.7.79; 333, 29.11.79; Lib.. 254, 4.8.79. vgl. auch H. Rosset, La censure cinématographique en Suisse. St-Saphorin 1979.
[14] Bund, 7, 10.1.79; 22, 27.1.79; BaZ, 24, 29.1.79; NZZ, 24, 30.1.79; TA, 65. 19.3.79; vgl. SPJ, 1978, S. 145.
[15] BT, 22, 27.1.79; BaZ, 24, 29.1.79; 120, 25.5.79; Bund, 133, 11.6.79; TW, 133, 11.6.79; NZZ, 250, 27.10.79; TA, 250, 27.10.79.
[16] Motion Hubacher (sp, BS): Verhandl. B. vers., 1979, II, S. 46. Postulat Weber (sp, SO): Amtl. Bull. StR, 1979, S. 442 ff. Antrag Barchi (fdp, TI): Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1539 ff.; TA, 285, 7.12.79.
[17] Bund, 259, 5.11.79; LNN, 256, 5.11.79. Zur Kritik vgl. TA, 259, 7.11.79; TLM, 311, 7.11.79; Ww, 45, 7.11.79.
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