Année politique Suisse 1980 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. Sozialpolitik — Politique sociale
Aargau: Sozialhilfegesetz (Zusammenfassung der verschiedenen sozialen Dienste (ausser Kranken- und Sozialversicherung), Schaffung von aktiven Sozialhilfestellen in den Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Gemeinderat als Sozialbehörde, einheitliche Regelung der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen mit Bevorschussungspflicht für Wohngemeinden) vom Grossen Rat in Beratung gezogen (SZ, 96, 25.4.80; Vat.. 97, 26.4.80; sda, 286, 10.12.80; Vr. 108, 5.6.80; TA. 129, 6.6.80).
Baselstadt: Einleitung einer Verfassungsrevision zur Neuregelung der öffentlichen Fürsorge (Autonomie der Landgemeinden, Zusammenfassung der verschiedenen Träger der Fürsorge unter dem Dach des Kantons) vom Grossen Rat beschlossen (BaZ, 80, 3.4.80; 147, 26.6.80).
Bern: Revidiertes Fürsorgegesetz (Lockerung der Rückerstattungspraxis von Unterstützungsleistungen, präzisere Umschreibung der Rückerstattungstatbestände) vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt (Bund, 185, 9.8.80).
Obwalden: Sozialhilfegesetz (in Übereinstimmung mit geänderter Bundesgesetzgebung und neuem Steuergesetz; Rechtsanspruch auf Sozialhilfe, Grundsatz der Subsidiarität, Gemeinden oder Gemeindezweckverbände als Träger der Sozialdienste) vom Regierungsrat zur Vernehmlassung vorgelegt (Vat., 295, 20.12.80).
Schwyz: Sozialhilfegesetz (Ersatz für das bisherige Gesetz über die öffentliche Fürsorge ; Anpassung der Terminologie, Ausweitung des Bereichs der Sozialhilfe, Förderung der privaten sozialen Tätigkeit und der Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Instanzen, Möglichkeit der Zusammenlegung von Vormundschaftsbehörde und Fürsorgebehörde in den Gemeinden, Alimentenbevorschussung) vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt (LNN, 66, 19.3.80; Vat., 66, 19.3.80). — Neues Gesetz über Beiträge an Werkstätten und Wohnheime für Behinderte (Beiträge an Errichtung, Ausbau, Erneuerung und Betrieb von Werkstätten und Heimen, zur Hälfte zulasten der Gemeinden) in der Volksabstimmung vom 28.9. angenommen (Vat., 67, 20.3.80; 73, 27.3.80; 74, 28.3.80; 226, 29.9.80).
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