Année politique Suisse 1980 : Grundlagen der Staatsordnung / Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein
Totalrevision der Bundesverfassung
Die Totalrevision der Bundesverfassung trat als öffentlicher Gesprächsgegenstand zurück. In den Richtlinien der Regierungspolitik kündigte der Bundesrat einen Entscheid darüber an, wie die laufenden Bemühungen weitergeführt werden sollten
[26]. Bundesrat Furgler erklärte am Jahresende, der Grundton der Vernehmlassungen zum Expertenentwurf sei positiv, und stellte auf Ende 1981 eine überarbeitete Fassung in Aussicht
[27]. Er notierte mit Genugtuung, dass der Expertenentwurf regelmässig vom Bundesgericht und von parlamentarischen Kommissionen zitiert werde, und zog auch eine paketweise Einführung in Betracht
[28]. Auf kantonaler Ebene führte die Totalrevision der aargauischen Verfassung in einem neuen Anlauf zum Erfolg; die Beibehaltung des obligatorischen Gesetzesreferendums verhalf ihr in einer zweiten Volksabstimmung zur Annahme
[29].
[26] Richtlinien: BBl, 1980, 1, S. 633 f., 689; vgl. unten, Teil I, 1c (Regierung). Vgl. ferner SPJ, 1979, S. 12f.
[27] NZZ (sda), 304, 31.12.80.
[28] TA, 31. 7.2.80. Eine solche ratenweise Einführung wurde von der Arbeitsgruppe für eine freiheitliche Bundesverfassung abgelehnt (NZZ, sda, 186, 13.8.80; vgl. SPJ, 1979, S. 12).
[29] Presse vom 29.9.80; vgl. unten, Teil II, 1a. Die Annahme erfolgte trotz der Neinparole der SP mit Zweidrittelmehr; die Stimmbeteiligung betrug erneut nur 20%. Vgl. SPJ, 1979, S. 13.
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