Année politique Suisse 1980 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Stimmrecht
Die Ausdehnung des Stimmrechts auf die 18–20jährigen machte auf kantonaler Ebene Fortschritte. In sieben Gliedstaaten wurde die Frage dem Volk vorgelegt ; fünf von ihnen (BL, GE, GL, VD, ZG) erbrachten positive Mehrheiten, so dass seit Ende des Jahres schon in acht von den 26 Bundesgliedern die neue Schwelle für die politische Mündigkeit gilt [15]. Freilich sind dies alles Kantone, die auch beim eidgenössischen Volksentscheid vom 18. Februar 1979 Ja-Mehrheiten aufgewiesen haben. In allen kantonalen Abstimmungen, die seither durchgeführt worden sind, ist der Anteil der Ja-Stimmen zurückgegangen, nicht weil die Zahl der Gegner zugenommen hätte, sondern weil die Beteiligung wesentlich geringer war. In den beiden Kantonen, welche die Neuerung verwarfen (SG und ZH), mag die Neuauflage des Themas so kurz nach einem negativen Entscheid auch als «Zwängerei» empfunden worden sein [16]. Einer solchen Reaktion versuchten die Behörden zweier weiterer Kantone vorzubeugen, in denen das Ergebnis 1979 gleichfalls negativ gelautet hatte: aufgrund von parlamentarischen Vorstössen leitete man in Bern und Solothurn Gesetzesrevisionen ein, die es — wie seinerzeit in der Frauenstimmrechtsfrage — zunächst einmal den Gemeinden erlauben sollen, für ihre Angelegenheiten den Kreis der Aktivbürger zu erweitern [17].
Behutsam ging man auch in Appenzell Innerrhoden zu Werk, wo der Grosse Rat eine Kommission beauftragte, erneut die politische Gleichstellung der Frauen zu prüfen und in der Männerdemokratie dafür den Boden zu lockern [18].
Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Ausländergesetzgebung unternahm die «Federazione delle colonie libere italiane in Svizzera» (FCLIS) einen Vorstoss für die politische Mitbestimmung der Einwanderer. In 15 Kantonen wurden gleichlautende Petitionen eingereicht, die einerseits das Stimmrecht in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten, anderseits eine institutionalisierte Mitwirkung in allen Ausländerfragen zum Ziel hatten. Die Aktion, die von weiteren Ausländerorganisationen und auch von kantonalen Linksparteien unterstützt wurde, erntete über 90.000 Unterschriften, die etwa zur Hälfte von Schweizern kamen [19].
 
[15] Ausser in den genannten auch in JU, NE und SZ. Vgl. dazu unten, Teil II, 1 b.
[16] Eidgenössische Abstimmung vom 18.2.1979: SPJ, 1979, S. 18 u. 169. Zu den kantonalen Abstimmungsergebnissen vgl. TLM, 63, 3.3.80 (VD); NZZ, 98. 28.4.80 (ZH); Suisse, 168, 16.6.80 (GE); BaZ, 228. 29.9.80 (BL); LNN, 226, 29.9.80 (ZG); SGT 228, 29.9.80 (SG); ferner Vat., 227, 30.9.80.
[17] Bern: TW, 184, 8.8.80. Solothurn: SZ, 299, 20.12.80. Vgl. SPJ, 1968, S. 24; 1970, S. 14.
[18] SGT, 118, 22.5.80; Bund, 134, 11.6.80; 198. 25.8.80; 276, 24.11.80. Vgl. SPJ, 1979. S. 19.
[19] Die Petition sah das Stimmrecht bei fünfjährigem Wohnsitz in der Schweiz und einjährigem im betreffenden Kanton sowie die Einrichtung von Ausländervertretungen vor. Sie wurde in AG, BE, BL, BS. FR, GE, LU. NE. SG. SO, TG, TI, VD, VS und ZH eingereicht (TLM, 12. 12.1.80; JdG, 216, 16.9.80; LNN, 215. 16.9.80). Vgl. dazu SPJ, 1979, S. 130. owie unten, Teil I, 7d (Politique à l'égard des étrangers).