Année politique Suisse 1980 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Öffentliche Ordnung
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Polizei
Während die Jugendunruhen die kommunalen und kantonalen Polizeikräfte in den Grossstädten in Atem hielten, wurden die Bemühungen um eine Verstärkung der interkantonalen polizeilichen Zusammenarbeit fortgesetzt. Das von den zentralschweizerischen Kantonen vorbereitete Konkordat, dem bereits im Vorjahr vier Stände beigetreten waren, wurde im März mit der Genehmigung durch den Bundesrat . rechtskräftig. Im Juni entschieden die Stimmbürger auch in Luzern für eine Beteiligung [38]. Das Projekt eines elektronischen kriminalpolizeilichen Informationssystems (MS) blieb weiter umstritten. In verschiedenen Kantonen waren Bestrebungen wirksam, den Entscheid über die Mitarbeit in die Kompetenz des Parlaments oder des Volkes zu stellen. So hob der Landrat von Baselland seine im Vorjahr gegebene Zustimmung zum Beitritt wieder auf und machte für einen solchen die Genehmigung durch die Stimmbürger sowie den Erlass eines kantonalen Datengesetzes zur Bedingung [39]. Der Bundesrat erklärte dagegen die Einführung des KIS als eine Verwaltungsangelegenheit und anerkannte nur für die Finanzierung eine Zuständigkeit des Parlaments. Die Inbetriebnahme sah er für die Mitte der 80er Jahre vor; für den erforderlichen Datenschutz stellte der Chef des EJPD bereits auf 1982 Gesetzesvorlagen in Aussicht [40].
 
[38] Inkrafttreten : AS, 1980, S. 420 ff. Als erste Kantone waren SZ, OW, ZG und NW beigetreten. Luzern : Vat.. 131, 9.6.80. In Uri blieb die Frage wegen eines Referendums noch offen (LNN, 124, 30.5.80; 242, 17.10.80). Vgl. SPJ, 1979, S. 19 f.
[39] Baselland: BaZ, 15, 18.1.80. Weitere Bestrebungen in Genf (JdG, 87, 15.4.80 ; Suisse, 176, 24.6.80) und Waadt (JdG, 118, 22.5.80). Während der Zürcher Polizeidirektor die Frage der Zuständigkeit offenliess (Vr, 49. 11.3.80), anerkannte der Waadtländer Grosse Rat die Kompetenz der Regierung (24 Heures, 275, 26.11.80). Vgl. SPJ, 1979. S. 20 f.
[40] Antwort auf Interpellation Reichling (svp, ZH): Amtl. Bull. NR, 1980, S. 800 ff. Vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1980, S. 366 fr. ; Ww, 25, 18.6.80. Die Geschäftsprüfungskommission des NR hatte der Datenschutzgesetzgebung Priorität vor der Einführung des KIS gegeben (Amtl. Bull. NR, 1980, S. 619). Zum Datenschutz vgl. auch oben. Grundrechte.