Année politique Suisse 1980 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
Volksrechte
Die Benützung der Volksrechte liess auch 1980 nicht nach. 4 (im Vorjahr 5) neue Initiativen würden eingereicht; für deren 8 (5) begann die Unterschriftensammlung. Dagegen kam das Referendum erneut bloss einmal zustande. Da nur über dieses und über eine einzige Initiative abgestimmt wurde, vermehrte sich die Zahl der hängigen Volksbegehren von 10 auf 11; deren zwei wurden zugunsten eines Gegenvorschlages der Bundesversammlung zurückgezogen
[25].
Die 1978 eingereichte Parlamentarische Initiative Nationalrat Muheims (sp, LU) für eine Änderung des
Abstimmungsmodus bei Gegenüberstellung von Volksbegehren und Gegenentwurf wurde von der vorberatenden Kommission begutachtet. Diese anerkannte, dass das geltende Verfahren die Befürworter einer Neuerung aufspaltet und die Anhänger des Bestehenden privilegiert. Die von Muheim vorgeschlagene Lösung — gleichzeitige Abstimmung über die Initiative wie auch für den Fall einer Verwerfung der Initiative über den Gegenentwurf — wurde jedoch mit knappem Mehr als rechtliche Privilegierung der Initiative abgelehnt; beantragt wurde ein gestaffeltes Vorgehen: zunächst eventuelle Wahl zwischen Initiative und Gegenentwurf und erst später definitiver Entscheid über die bevorzugte Variante. Für den Eventualentscheid soll — wie bereits für andere Vorfragen im Initiativverfahren — das blosse Volksmehr genügen. Das EJPD führte auf Verlangen der Kommission eine Vernehmlassung über deren Vorschlag durch
[26]. Auf kantonaler Ebene wurde die Möglichkeit, gleichzeitig für ein Volksbegehren und einen Gegenvorschlag Stellung zu nehmen, nun auch in Bern eingeführt
[27].
[25] SGT, 8, 12.1.81; Vat., 9, 13.1.81. Vgl. dazu SPJ, 1979, S. 27 sowie Bund, 185, 9.8.80.
[26] Kommissionsbericht: BBl, 1980, I, S. 1395 ff. Zur Initiative Muheim vgl. LNN, 39, 16.2.80; ferner SPJ, 1978. S. 24. Vernehmlassung: LNN, 164, 17.7.80.
[27] Vgl. SPJ, 1979. S. 171 und unten, Teil II, 1h. Die Möglichkeit besteht schon in BS, GE, JU und ZH.
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