Année politique Suisse 1980 : Allgemeine Chronik / Schweizerische Aussenpolitik / Aussenwirtschaftspolitik
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Exportförderung
Aufgabe der Aussenhandelspolitik ist es, möglichst günstige Rahmenbedingungen für die Exportwirtschaft zu schaffen und die Einfuhr von wichtigen Gütern sicherzustellen [55]. Ein bewährtes Instrument zur Exportförderung ist die Exportrisikogarantie (ERG). Das dieser Versicherung zugrundeliegende Gesetz wurde 1980 einerTeilrevision unterzogen. Der Entwurf des Bundesrates sah eine Abkoppelung der ERG von der Bundeskasse vor; der Staat sollte nur noch eine Art Rückversicherer für Schadenzahlungen des Fonds der ERG sein [56]. Das Ziel der finanziellen Verselbständigung bestand in der Verstärkung des Versicherungscharakters der ERG. Man wollte in Zukunft den Eindruck vermeiden, die schweizerische Exportindustrie werde durch den Bund subventioniert. Der Ständerat hiess die Vorlage in der Sommersession oppositionslos gut. Im Nationalrat war die finanzielle Verselbständigung an sich ebenfalls unbestritten; eine lebhafte Diskussion entspann sich jedoch, als Frau E. Blunschy (cvp, SZ) beantragte, der Bund habe bei der Gewährung der Risikogarantie für einen Export in die Dritte Welt die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungshilfepolitik mitzuberücksichtigen. W. Renschler (sp, ZH) setzte sich für eine noch schärfere Formulierung ein: die zuständigen Behörden sollten keine Garantie für Exportaufträge gewähren dürfen, wenn diese im Widerspruch zu den Zielen des Entwicklungshilfegesetzes stünden. Beide Votanten wollten dem bisher rein handelspolitischen Instrument der Exportrisikogarantie eine entwicklungspolitische Dimension geben; die Koordination von Entwicklungs- und Aussenhandelspolitik soll verhindern, dass die ERG in Entwicklungsländern sinnlose Projekte unterstützt, durch welche sich die betreffenden Länder übermässig verschulden. Gegen die Anträge wandten sich die Fraktionssprecher der FDP, der SVP und des LdU. Man könne kaum entscheiden, was entwicklungspolitisch sinnvoll sei. Die Schweiz dürfe sich nicht zum Vormund der Dritten Welt machen und bestimmen,welche Importe einem Entwicklungsland nützten. Zudem würden entwicklungspolitische Auflagen die schweizerischen Exporteure gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen; die Vermischung der Exportförderung und der Entwicklungspolitik werfe also einen Konflikt zwischen Arbeitsplatzsicherung und Entwicklungshilfe auf. Trotz dieser Einwände stimmte die grosse Kammer dem Antrag von Frau Blunschy mit einer Mehrheit von drei Stimmen zu. Der Vorschlag Renschlers wurde als zu weitgehend abgelehnt. Im Differenzenbereinigungsverfahren nahm auch der Ständerat ein entwicklungspolitisches Element in die Gesetzesrevision auf; danach soll der Bund allerdings nur bei der Gewährung der Risikogarantie für Exporte nach ärmeren Entwicklungsländern die Grundsätze der schweizerischen Entwicklungspolitik mitberücksichtigen müssen. Dieser Formulierung pflichtete der Nationalrat diskussionslos bei [57].
Seit September 1980 besteht im Prinzip wieder der freie Kapitalverkehr mit dem Ausland. Wie wir bereits an früherer Stelle ausgeführt haben, wurde das Verzinsungsverbot für ausländische Gelder aufgehoben; auch die Bestimmungen über den Kapitalexport erfuhren eine Liberalisierung [58]. Die bewilligungspflichtigen Kapitalexporte aus der Schweiz betrugen 1980 23,3 Mia Fr. Sie lagen damit um 13% unter dem Rekordergebnis des Vorjahres. Gesunken sind die Geldaufnahmen ausländischer Schuldner in Form vonNotes(Schuldverschreibungen)undFinanzkrediten. Dageben haben sich die Anleiheemissionen um 5% und die Exportkredite um 34% erhöht. Bemerkenswert ist, dass sich die Entwicklungsländer 1980 auf dem schweizerischen Markt um 19% mehr Kapital beschaffen konnten als im Jahr zuvor [59].
Für die Direktinvestitionen ist die Währungssituation ein wichtiger Bestimmungsfaktor. Während der Zeit des hohen Frankenkurses war die schweizerische Industriepräsenz in den USA stark gestiegen. Ob der veränderte Aussenwert des Frankens 1980 wiederum eine Trendwende zugunsten amerikanischer Direktinvestitionen in der Schweiz ausgelöst hat, ist noch nicht festzustellen [60].
 
[55] Vgl. BBl, 1980, I, S. 626 f. (Richtlinien der Regierungspolitik für die Legislaturperiode 1979 bis 1983).
[56] Vgl. SPJ, 1979, S. 78.
[57] BBl, 1980, II, S. 73 ff. (Botschaft) und BBl, 1980, III, S. 691 (definitiver Text): Amtl. Bull. NR, 1980, S. 898 ff. und 1216 f. ; Amtl. Bull. StR, 1980, S. 328 ff. und 529 ff.; BaZ, 224, 24.9.80 ; 236, 8.10.80 ; 238, 10.10.80 ; Vat., 222, 24.9.80 ; NZZ, 223. 25.9.80 ; 24Heures, 245, 21.10.80; SAZ, 1980, Nr. 17, S. 311 ; B. Kappeler, Sekretär des SGB, in SGB, 31, 2.10.80; vgl. F. Bluntschli. Zu den Beziehungen zwischen schweizerischer Aussenwirtschafts- und Entwicklungspolitik, Zürich 1980.
[58] Vgl. oben. Teil I, 4b (Währung).
[59] SNB, Monatsbericht. Februar 1981 ; NZZ, 28. 4.2.81 ; Bulletin/SKA, Jan./Febr. 1981 ; vgl. SPJ, 1979, S. 73. Vgl. ebenfalls TW, 188, 13.8.80.
[60] Schweizer Industriepräsenz in Nordamerika: BaZ, 192. 18.8.80; NZZ, 199. 28.8.80; 227. 30.9.80; Ww, 204, 4.9.80; vgl. BaZ, 196, 22.8.80 und NZZ, 204. 3.9.80 (Übernahmekampf zwischen Sandoz und dein amerikanischen Konzern McCormick). Ausländische «Multis» in der Schweiz: BaZ, 167. 19.7.80; 180, 4.8.80; 190, 15.8.80; 208, 5.9.80; 289, 9.12.80; 305, 30.12.80. Vgl. G. Rieh, «Direktinvestitionen und Wechselkurs», in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 116/1980, S. 339 ff.; vgl. ferner SPJ, 1979, S. 79.