Année politique Suisse 1980 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik
 
Konjunkturpolitik
In Anbetracht der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung und im Einklang mit der zur Zeit dominierenden nationalökonomischen Lehrmeinung beschränkte sich die Konjunkturpolitik der staatlichen Instanzen weitgehend auf die Steuerung der Geldmenge durch die Nationalbank. Das neue, im Berichtsjahr von National- und Ständerat gutgeheissene Bundesgesetz über Konjunkturbeobachtung und -erhebung soll in Zukunft eine regelmässige, genaue und koordinierte Erfassung des Wirtschaftsgeschehens ermöglichen. Zudem ermächtigt es den Bundesrat, spezielle Untersuchungen durchführen zu lassen. Hauptzweck des neuen Gesetzes ist es, durch die Verbesserung der Informationen über Konjunkturschwankungen die Voraussetzungen für den zeit- und sachgerechten Einsatz der konjunkturpolitischen Instrumente zu schaffen [8].
Die aus Nationalökonomen gebildete Expertengruppe (im Volksmund «Kommission der drei Weisen» genannt) veröffentlichte zum letztenmal ihren Bericht zur Wirtschaftslage. Die Nichtweiterführung des seit 1977 vom EVD und der Nationalbank an ausserhalb der Verwaltung stehende Experten erteilten Auftrags, die wirtschaftliche Lage sowie gewisse Spezialgebiete zu analysieren, blieb nicht unwidersprochen. Bundesrat Honegger gab die Zusicherung ab, dass innerhalb der zu reorganisierenden Kommission für Konjunkturfragen ein Unterausschuss aus Hochschulangehörigen gebildet werde, der in Zukunft ähnliche Aufträge übernehmen könnte [9].
Die Forderung nach Wiedereinführung der Preisüberwachung passt zwar nicht in die aktuelle konjunkturpolitische Landschaft, scheint aber bei vielen Stimmbürgern unvermindert populär zu sein. In einer ersten Stellungnahme zu der 1979 von den Konsumentinnenverbänden eingereichten Volksinitiative lehnte der Bundesrat die dauerhafte Preiskontrolle für Kartelle und andere marktmächtige Anbieter ab. Er beauftragte indessen das EVD mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags, der die Möglichkeit bieten soll, die Preisüberwachung als befristete Massnahme in Ausnahmesituationen und in bestimmten Konjunkturphasen einzuführen [10].
Die Basler Stimmberechtigten lehnten eine Volksinitiative der POCH zur Bekämpfung von Wirtschaftskrisen mittels der Erhebung einer auf entsprechende Perioden beschränkten Sonderbesteuerung hoher Einkommen und Vermögen deutlich ab [11].
 
[8] SPJ, 1979, S. 66 f. ; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 342 ff.; 361 ff.; 733 und 812; Amtl. Bull StR, 1980, S. 175 ff. und 404; AS, 1981, S. 14 ff. Vgl. auch H. Traber, «Die Konjunktur-, Wirtschafts- und Sozialstatistik an einem Wendepunkt», in Forum statisticum. 1981, Nr. 14, S.67 ff.
[9] Amtl. Bull. StR, 1980, S. 588 ff.; NZZ, 224, 26.9.80. Vgl. auch SPJ, 1977, S. 58.
[10] BaZ, 223, 23.9.80; Gesch.ber., 1980, S. 281 ; vgl. ebenfalls SPJ, 1979, S. 67.
[11] BaZ, 129, 5.6.80; 132, 9.6.80 (16 708 Nein : 5621 Ja); siehe auch SPJ, 1979, S. 67.