Année politique Suisse 1980 : Wirtschaft
Geld, Währung und Kredit
La Banque nationale fixe à nouveau un objectif monétaire; celui-ci est quelque peu modifìé — En raison de l'affaiblissement du franc suisse et de la lutte contre l'inflation, la Banque nationale accroit moins que prévu la base monétaire — La masse monétaire M1 diminue, alors que l'agrégat M2 augmente — Une recommandation du président de la direction de la Banque nationale à propos de la politique des salaires est critiquée par les milieux syndicaux — Le franc continue de faiblir sur les marchés des changes en raison surtout de l'écart entre les taux d'intérêt en Suisse et à l'étranger — Les dernières mesures destinées à lutter contre l'afflux de l'argent provenant de l'étranger tombent — Les taux d'intérêt ont tendance à augmenter — Une hausse du taux hypothécaire et de l'épargne annoncée par les banques se heurte à une vive critique; la Banque nationale négocie un compromis — Le Conseil fédéral propose de prélever un impôt anticipé sur les intérêts des avoirs fiduciaires.
Geld und Währung
Die Geldpolitik des Jahres 1980 war durch die Rückkehr zu einer in erster Linie auf Preisstabilität bedachten Geldmengensteuerung gekennzeichnet. Der Zielkonflikt zwischen Inflationsbekämpfung und Wechselkursbeeinflussung, der in den beiden Vorjahren die Führung der Nationalbankpolitik erschwert hatte, wurde durch das Sinken des Frankenkurses an den Devisenmärkten aus dem Weg geräumt
[1]. Um die Schwächetendenz der schweizerischen Währung, die zum grossen Teil von den hohen ausländischen Zinssätzen herrührte, nicht noch zu verstärken, unterschritt die Nationalbank ihr Geldmengenziel. Das Ansteigen des Zinsniveaus in den wichtigsten Industriestaaten, erhöhte Inflationserwartungen und eine rege Kreditnachfrage führten auch in der Schweiz, allerdings in geringerem Ausmass als in den meisten übrigen Staaten, zu einem Anziehen der Zinssätze.
Das
geldpolitische Konzept der Nationalbank erfuhr 1980 eine Modifikation. Anders als in den Jahren 1975 bis 1978 wurde als monetäre Zielgrösse nicht die Geldmenge M1 (Bargeldumlauf plus Sichtguthaben der Nichtbanken) gewählt, sondern nur der von der Nationalbank geschaffene Teil davon, also die
Notenbankgeldmenge (Notenumlauf plus Giroguthaben der Wirtschaft bei der Nationalbank). Die Nationalbank betont, dass dies keine grundlegende Änderung ihrer Politik bedeute. Sie nimmt an, mittelfristig wachse M1 ungefähr im Ausmass des Anstiegs der Notenbankgeldmenge. Kurzfristig jedoch können veränderte Erwartungen über den Verlauf des Wechselkurses zu nicht voraussehbaren Schwankungen von M1 führen. Der Vorteil des Übergangs zur Steuerung der Notenbankgeldmenge besteht darin, dass sich dadurch die Gefahr einer stabilitätspolitisch falschen Reaktion auf solche Bewegungen von M1 verringert. Nach Ansicht der Nationalbank hat sich die Modifikation des geldpolitischen Konzeptes 1980 als richtig erwiesen. M1 verminderte sich nämlich weit stärker als Ende 1979 angenommen worden war; hätte die Nationalbank eine Vorgabe für M1 erreichen wollen, so wäre sie demnach zu einer expansiven Geldpolitik gezwungen gewesen; dies hätte die Inflation begünstigt und den Frankenkurs noch mehr geschwächt
[2].
Für 1980 hatte sich die Nationalbank — im Einverständnis mit dem Bundesrat — vorgenommen, die Notenbankgeldmenge um 4% auszudehnen. Diese Zielvorgabe war jedoch nicht als starre Regel zu betrachten, sondern als Richtgrösse, die es unter normalen Umständen zu erreichen galt. Als sich der Kurs des Frankens zu Beginn des Jahres abschwächte, wurde die Notenbankgeldmenge weniger als vorgesehen vergrössert, um den Druck auf die Schweizer Währung nicht noch zu verstärken. Obwohl sich der Franken in der zweiten Jahreshälfte etwas erholte, unterschritt die Nationalbank weiterhin ihr Geldmengenziel. Zu dieser etwas restriktiveren Geldpolitik sah sie sich im Hinblick aufdie Inflationsbekämpfung veranlasst. Die Teuerung war in der Schweiz zwar niedriger als im Ausland, erreichte aber dennoch eine stabilitätspolitisch unerwünschte Höhe. (Der Anstieg der Konsumentenpreise von Dezember 1979 bis Dezember 1980 betrug 4,4%.) Anstatt wie geplant auf 4% belief sich der durchschnittliche Zuwachs der Notenbankgeldmenge im Jahre 1980 nur auf 2%. Beim Banknotenumlauf ist die bloss geringe Zunahme teilweise darauf zurückzuführen, dass das Anziehen der kurzfristigen Zinssätze und die Aufhebung des Verzinsungsverbots für ausländische Gelder einen Rückfluss bisher gehorteter Noten ins Bankensystem bewirkten und somit die Nachfrage nach neuen Noten dämpften. Zudem mag die intensive Werbung der Banken für den bargeldlosen Zahlungsverkehr die Verwendung von Banknoten eingeschränkt haben.
Die Geldmenge M, ging um 9,2% zurück, während die Geldmenge M2 (M1 plus Termineinlagen) um rund 20% anstieg. Diese unterschiedliche Entwicklung der Geldmengenaggregate ist auf das anziehende Zinsniveau zurückzuführen, das eine Umschichtung von Sicht- auf Termineinlagen mit sich brachte. Zusätzlich erhöhten sich die Termineinlagen aufgrund der Zinsdifferenz zwischen Kassenobligationen und Spargeldern einerseits und Termineinlagen andererseits.
Für
1981 wird wiederum ein Wachstum der Notenbankgeldmenge von 4% geplant. Dieser Prozentsatz liegt leicht über der Geldmengenentwicklung, welche die Nationalbank auf mittlere Sicht anstrebt. Die Schwierigkeit, die internationale Konjunkturlage vorauszusagen, rechtfertigt ihrer Ansicht nach jedoch die beabsichtigte Wachstumsrate
[3].
Obwohl den Entscheiden über die angestrebte Geldmengenentwicklung überragende Bedeutung für Beschäftigung und Geldwertstabilität zukommt, werden diese in der breiten Öffentlichkeit wenig diskutiert. Eine Kontroverse über die Art und Weise, wie die Nationalbank ihre Stabilitätspolitik zu führen habe, ergab sich, als Nationalbank-Direktor Leutwiler erklärte, im Interesse der Inflationsbekämpfung sollten die Lohnsteigerungen 1980 hinter denjenigen des Vorjahres zurückbleiben. Von gewerkschaftlicher Seite wurde dies als Einmischung in die Beziehung zwischen den Sozialpartnern gewertet. Es sei der Nationalbank unbenommen, auf Inflationsgefahren hinzuweisen und eine vorab auf Geldwertstabilität ausgerichtete Politik zu betreiben. Die Empfehlung Leutwilers laufe aber auf eine Schützenhilfe zugunsten der Arbeitgeber hinaus
[4].
An den Devisenmärkten führte die Stabilisierung des Geldmengenwachstums nicht, wie dies etwa 1978 der Fall gewesen war, zu einem Höhenflug des Frankens; die
schweizerische Währung tendierte im Gegenteil
zur Schwäche. Ursachen dafür sind einerseits die Tatsache, dass auch andere wirtschaftlich führende Länder zu einer mehr auf Preisstabilität bedachten Geldpolitik übergegangen sind, andererseits die im internationalen Vergleich niedrigen schweizerischen Zinssätze, welche die Nachfrage nach Schweizerfranken senkten
[5]. Vor allem die Entwicklung des Dollarkurses wurde von den Zinsdifferenzen bestimmt. Im Januar kostete ein Dollar Fr. 1.56. Bei zunehmender Zinsdifferenz stieg sein Preis innert dreier Monate auf den Jahreshöchststand von Fr. 1.88. Als dann die Zinssätze in den USA zurückgingen, schwächte sich der Dollar wieder ab und schwankte zwischen Fr. 1.58 und 1.66. Im Einklang mit dem erneuten Anziehen der amerikanischen Zinssätze nahm er im November und Dezember wieder an Wert zu und lag am Jahresende bei Fr. 1.76. Verglichen mit Dezember 1979 hat sich der Schweizerfranken gegenüber dem Dollar um nominal 10,1% entwertet. Die D-Mark erreichte ihren höchsten Kurs von Fr. -.96 Mitte März. Danach schwächte sie sich jedoch ab und lag Ende Dezember um nominal rund 2% unter ihrem Vorjahreswert. Gewichtet mit den Exportanteilen von 15 wichtigen Handelspartnern ging der Aussenwert des Schweizerfrankens 1980 um nominal 3,3% zurück. Berücksichtigt man die in der Schweiz gegenüber dem Ausland tiefere Inflationsrate, so ergibt sich ein realer Wertverlust von 9,2%
[6].
Die Entwicklung des Frankenkurses ermöglichte es, auch die letzten noch verbleibenden
Abwehrmassnahmen gegen ausländische Gelder rückgängig zu machen. Ende August hob der Bundesrat — im Einvernehmen mit der Nationalbank — das Verzinsungsverbot für ausländische Bankeinlagen auf. Auch die Kapitalexportbestimmungen erfuhren eine Liberalisierung, insbesondere im Bereich der privaten Schuldverschreibungen (Notes). Die Nationalbank hofft dadurch zu erreichen, dass Frankengeschäfte, die bisher im Ausland getätigt worden sind, wieder über Schweizer Banken abgewickelt werden. Die aus solchen Geschäften anfallenden Informationen sollen die Führung der Geldpolitik erleichtern. Insbesondere erstrebt die Nationalbank eine bessere Kontrolle über die internationale Verwendung der schweizerischen Währung. Die zunehmende Funktion des Frankens als Reservewährung — in Ergänzung zum Dollar — ist für unser Land nicht unproblematisch. Unvorhergesehene Schwankungen der internationalen Frankennachfrage könnten in der Schweiz deflationäre oder inflationäre Prozesse hervorrufen
[7].
Als Nachfolger von L. Schürmann wurde der Direktor der Bankiervereinigung, M. Lusser, als neues Mitglied des Nationalbankdirektoriums gewählt. Die SPS kritisierte, dass in diesem Gremium, das eine konjunkturpolitisch äusserst wichtige Funktion innehat, die Arbeitnehmerschaft weiterhin nicht vertreten sein wird
[8].
Obwohl die Schweiz nicht Mitglied des Internationalen Währungsfonds ist, gestand ihr dieser im April das Recht zu, Sonderziehungsrechte (SZR) zu erwerben, zu halten und zu verkaufen. (Bei den SZR, welche die Nationalbank bisher als Währungsreserven gehalten hatte, war das SZR lediglich Rechnungseinheit.) Die SZR sollen es der Nationalbank erleichtern, an internationalen Währungsstützungsmassnahmen mitzuwirken
[9]. Die Schweiz unterzeichnete ausserdem einen Währungsvertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein, nach welchem dieses die Beschlüsse der schweizerischen Nationalbank automatisch auf seinem Gebiet anwenden wird. Rechtlich bleibt die Währungshoheit des Fürstentums bestehen
[10].
Die Geldpolitik der Nationalbank, die grosse Kreditnachfrage und die hohen ausländischen Zinssätze bewirkten 1980 ein Steigen des Zinsniveaus auf dem Geld- und Kapitalmarkt. Die Zinssätze für Darlehen mit kurzen Laufzeiten (Geldmarktsätze) lagen während des ganzen Jahres über den Ertragsraten von langfristigen Finanzaktiven (Kapitalmarktsätze). Diese Zinskonstellation brachte zum Ausdruck, dass die Anleger auf längere Sicht mit einer Verlangsamung der Inflation rechneten
[11]. Der Zinssatz für Dreimonatsdepots am Eurofrankenmarkt stieg von 5 3/4 % am Ende des Vorjahres auf 7 1/4% in der ersten Aprilhälfte und erreichte nach zeitweiligem Rückgang am Jahresende 71/2%. Die Sätze für Festgelder bei schweizerischen Grossbanken bewegten sich — allerdings auf etwas tieferem Niveau — im Einklang mit den Eurofrankenerträgen. Das Steigen der Zinsen am Geldmarkt bewirkte, dass die Banken ihren Liquiditätsbedarf vermehrt über Notenbankkredite deckten. Mit der Erhöhung des offiziellen Diskontsatzes von 2% auf 3% und des Lombardsatzes von 3% auf 4% trug die Nationalbank der Entwicklung des Geldmarktes teilweise Rechnung.
Die
Zinshausse griff in abgeschwächter Form auch auf die Kassenobligationen über. Im Dezember lagen die Sätze für Kassenobligationen bei Grossbanken um 1 1/4% über ihrem Vorjahresstand. Die zur öffentlichen Zeichnung aufgelegten Anleihen erzielten mehrheitlich gute Ergebnisse, zumal die Renditen rasch an veränderte Marktbedingungen angepasst wurden. Für Bundesanleihen erhöhte sich die Durchschnittsrendite irn Laufe des Jahres von 4,04% auf 4,63%. Es wurden mehrere neue Emissionsformen eingeführt, wie zum Beispiel Anleihen mit variablen Zinssätzen. Die Beanspruchung des Kapitalmarktes war ausserordentlich hoch. Die Emissionskommission sah sich deshalb im dritten und vierten Quartal zu einer Begrenzung des Anleihensbetrags veranlasst
[12].
Da die Vergütungen fir Sparhefte hinter der übrigen Zinsentwicklung zurückblieben, floss ein Teil der Spargelder in günstigere Anlageformen ab. Die Banken sahen sich deshalb zu einer Erhöhung der Sparheftsätze veranlasst. Zumindest für die lokalen und regionalen Kreditinstitute, die sich vornehmlich mit Spargeldern finanzieren, bedingte dies jedoch auch eine Heraufsetzung der Hypothekarzinsen. Nach einer ersten Anhebung der Spar- und Hypothekarzinsen um 1/2% im Frühjahr kündigten die Zürcher Kantonalbank und die Grossbanken Anfang Juni eine weitere Erhöhung auf den 1. Oktober 1980 an: wiederum um 1/2% auf 5% für
Hypotheken und auf 3% für Sparhefte. Die Nationalbank, die vorher nicht konsultiert worden war, bezeichnete das Vorgehen der Kreditinstitute als Beeinträchtigung ihrer Stabilitätspolitik; sie befürchtete, die Erhöhung der Hypothekarsätze würde über Mietzinsaufschläge die Teuerung anheizen. Zudem sei der Zeitpunkt für die Ankündigung schlecht gewählt — die Zinssätze waren seit April wiederum rückläufig. Auch Bundesrat Ritschard rügte die Massnahme der Banken
[13]. SPS und Gewerkschaften wandten sich vehement gegen die geplante Zinsrunde. Sie kritisierten, dass die Notwendigkeit der Hypothekarzinserhöhung für die regionalen und lokalen Kreditinstitute von den Grossbanken dazu benützt worden sei, die Sätze auch ihrerseits, trotz ihrer guten Ertragslage, zu erhöhen
[14].
Mitte Juni handelten Bankiervereinigung und Nationalbank einen Kompromiss aus, der auf eine Differenzierung der Zinserhöhung nach materiellen, regionalen und zeitlichen Kriterien hinauslief. Die Bankiervereinigung empfahl ihren Mitgliedsinstituten, die Sparzinsen nicht vor dem 1. Dezember 1980 und die Sätze für Althypotheken nicht vor dem 1. März 1981 anzuheben. Die Zinsen für neue Hypotheken und für Hypotheken aufgewerblichen und industriellen Objekten durften wie vorgesehen aufden 1. Oktober 1980 angepasst werden. Die Nationalbank hat also erreicht, dass die von der Hypothekarzinssteigerung ausgehende Teuerung nur schubweise in den Index eingeht. Dies wurde von einigen Kommentatoren als «Indexkosmetik» bezeichnet, da sich die Mietpreiserhöhungen schon während des Jahres 1981 auswirken werden, viele Lohnerwerbende jedoch den Teuerungsausgleich erst am Jahresende erhalten
[15].
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) wies in einem Communiqué auf die lohnmässigen Konsequenzen einer Hypothekarzinserhöhung hin. Er betonte, die Kapitalmarktverhältnisse des folgenden Frühjahrs seien nicht voraussehbar. Der SGB verlangte deshalb von der Nationalbank, sie solle auf die Banken einwirken, damit diese im März die Zinserhöhung nicht ungeachtet der Marktsituation durchzwängten
[16].
Nationalrat Hubacher (sp, BS) ersuchte den Bundesrat mit einem Postulat, von der Kartellkommission untersuchen zu lassen, ob der Hypothekarbeschluss der Banken vom Juni nicht einen Missbrauch im Sinne des Kartellgesetzes darstelle. In einem weiteren Postulat regte Lilian Uchtenhagen (sp, ZH) die Einführung einer Preisüberwachung für die Hypothekarzinsen an. Beide Vorstösse wurden in der Wintersession an den Bundesrat überwiesen
[17].
Banken
Die Banken vermochten ihre Kredite an inländische Kunden deutlich auszudehnen. Die Zunahme war bei den Grossbanken mit beinahe 18% besonders ausgeprägt. Die Kreditgewährung an das Ausland wies ein gegenüber dem Vorjahr deutlich verlangsamtes Wachstum auf, während sich die Zunahme der aus dem Ausland stammenden Mittel beschleunigte. Die Nettoguthaben der Schweizer Banken gegenüber dem Ausland nahmen deshalb ab. Berücksichtigt man jedoch die Treuhandguthaben, welche nicht in der Bilanz aufgeführt werden, so ergibt sich eine Erhöhung der Nettoguthaben gegenüber dem Ausland; die Zunahme der Treuhandgelder von 1979 (+43%) wurde 1980 mit + 63% noch übertroffen. Die Treuhandgelder waren nach wie vor fast gänzlich im Ausland angelegt
[18].
Der Bundesrat schlug zur Beschaffung zusätzlicher Einnahmen und zur Verstärkung der Massnahmen gegen die Steuerhinterziehung vor, die bisher nicht der Verrechnungssteuer unterstellten
Zinsen von Treuhandguthaben bei inländischen Banken mit 5% zu besteuern. Gegner der Vorlage führten ins Feld, diese Massnahmen beeinträchtige die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz und sei zudem nicht verfassungskonform. In einem Zusatzbericht zu seiner ersten Botschaft betonte der Bundesrat jedoch, dass sein Vorschlag durch Artikel 41 bis, Absatz 1, Buchstabe b BV verfassungsmässig abgestützt sei
[19].
Die Banken vermochten ihre Gewinne wiederum zu erhöhen. Eine besonders markante Zunahme des Reingewinns wies die Schweizerische Kreditanstalt mit 13,8% aus. Die Bilanzsummen der Banken weiteten sich um durchschnittlich 10,9% aus. In diesem Zusammenhang ist zu vermerken, dass die Vorschriften über die eigenen Mittel der Banken revidiert worden sind. Eine der Neuerungen ermöglicht es, einen Teil der eigenen Mittel in Form von nachrangigen Anleihen («nachrangig» in bezug auf die Rechte im Falle einer Liquidation) aufzubringen. Dies erleichtert die Anpassung der eigenen Mittel an vorübergehende Veränderungen der Bilanzsumme
[20].
[1] Vgl. SPJ, 1978, S. 60 f. und SPJ, 1979, S. 71.
[2] Zur Kritik der neuen monetären Zielgrösse vgl. NZZ, 27, 2.2.80.
[3] SNB, Geschäftsbericht. 73/1980. S. 7 ff. und 23 f.; Presse vom 20.12.80; vgl. Bund, 105, 6.5.80. Zur Steuerbarkeit der Geldmenge vgl. auch B. Gehrig, Geldpolitik unter alternativen institutionellen Voraussetzungen, Bern 1980. Zum Notenbankinstrumentarium vgl. ebenfalls L. Schürmann, Nationalbankgesetz und Ausführungserlasse, Bern 1980. Zum Preisindex vgl. oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage).
[4] SGB, 4, 31.1.80; NZZ, 27, 2.2.80. Zur Wirkung der Lohnentwicklung auf die Teuerung vgl. U. Fiechter, Teuerungsklauseln in Lohnvereinbarungen und ihre Wirkungen, Bern 1981.
[5] SNB, Geschäftsbericht, 73/1980, S. 11 f.; BaZ, 221, 20.9.80.
[6] SNB, Geschäftsbericht, 73/1980, S. 32 ff. Nach einer anderen Berechnungsart, die das Bundesamt für Konjunkturfragen anwendet, beträgt der reale exportgewichtete Wertverlust der schweizerischen Währung 10.2%. BaZ, 14, 17.1.81; vgl. «Anhaltende Frankenschwäche?», in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 37/1981, Nr. 1, S. 5 ff. Zur Wirkung der Wechselkursveränderungen auf den Aussenhandel vgl. H. Laubergé, «Le risque de change existe-t-il?», in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 116/1980, S.385 ff. und uben, Teil I, 2 (Auslandsverflechtung).
[7] Liberalisierung des Kapitalverkehrs: NZZ, 59, 11.3.80; AS, 1980, I, S. 1110. f.; SNB, Geschäftsbericht, 73/1980, S. 40 f. ; vgl. SPJ, 1979, S. 72. Internationalisierung des Frankens: F. Leutwiler, «The Swiss Franc as a Subsidiary Reserve Currency: Problems and Prospects », in Aus.enwirtschaft, 35/1980, Nr. 1, S. 25 ff.; W. Rein, «Die volkswirtschaftlichen Konsequenzen einer Internationalisierung des Schweizer Frankens», in Der Monat in Wirtschaft und Finanz, 1980, Nr. 6, S. 11 ff.; BaZ, 28, 2.2.80; 173, 26.7.80; TA, 161, 14.7.80.
[8] Communique der SPS in SP-Information, 74, 17.4.80; vgl. BaZ, 107, 8.5.80.
[9] SGT, 198, 25.8.80; SNB, Geschäftsbericht, 73/1980. S. 50.
[10] Botschaft in BBl, 1980, III, S. 1261 ff; Verhandl. B.vers., 1980, IV, S. 21; BaZ, 278, 26.11.80.
[11] «Inflationserwartungen und Zins», in Der Monat in Wirtschaft und Finanz, 1981, Nr. 2, S. 18 ff.; SNB, Geschäftsbericht, 73/1980, S. 28; vgl. F. Schaller, «Taux d'intérêt nominal et taux d'intérêt réel», in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 116/1980, S. 21 ff.
[12] Bund, 301, 23.12.80; SNB, Geschäftsbericht. 73/1980, S. 25 ff. Bewilligungspflichtiger Kapitalexport: vgl. oben, Teil I, 2 (Kapitalverkehr).
[13] NZZ, 131, 9.6.80; JdG, 132, 9.6.80; BaZ, 133, 10.6.80. Zur geldtheoretischen Beurteilung der Zinserhöhungen vgl. H. Sieber in Bund, 120, 24.5.80; NZZ, 135, 13.6.80; BaZ, 136, 13.6.80; K. Brunner, «Geldpolitik und Hypothekarzins», in Der Monat in Wirtschaft und Finanz, 1981, Nr. 1, S. 11 ff. Eine Zinspolitik durch die Nationalbank wird in diesen Beiträgen durchwegs abgelehnt. Vgl. auch E. Küng, «Notenbank im Dilemma», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 36/1980, Nr. 10.
[14] TW, 130, 6.6.80; 135, 12,6,80; 202, 29.8.80; 213, 11.9.80; SP-Information, 78, 19.6.80; 81, 4.9.80; 87, 4.12.80. Zur Haltung des Hauseigentümerverbandes und der Mietervereinigungen vgl. unten, Teil I, 6c (Mietwesen). Zur Stellungnahme von Bankenkreisen vgl. R. Lademann in NZZ, 134, 12.6.80.
[17] Der BR hatte zudem mehrere Interpellationen zum Thema der Hypothekarzinsen zu beantworten (Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1325 ff.; Amtl. Bull. StR, 1980, S. 590 ff.; vgl. JdG, 218, 18.9.80).
[18] SNB, Geschäftsbericht. 73/1980, S. 34 ff.; NZZ, 54. 6.3.80.
[19] BBl, 1980, II, S. 927 ff. (Botschaft) und III, S. 402 (Zusatzbericht); NZZ, 221, 23.9.80; «Die Besteuerung der Banken und ihrer Kundschaft», in Der Monat in Wirtschaft und Finanz, 1980, Nr. 11/12, S. 10 ff.; vgl. SP-Information. 74, 17.4.80; SGB, 31, 2.10.80. Zum Finanzplatz Schweiz, insbesondere zum Bankgeheimnis, vgl. auch C. Torracinta, Les banques suisses en question, Lausanne 1981. Die Vorlage des BR stiess im StR im Frühjahr 1981 auf Ablehnung: NZZ, 65. 19.3.81.
[20] Bilanzsumme und Gewinne: NZZ, 54, 6.3.81; SNB, Geschä/ishericht, 73/1980. S. 34. Neuordnung der Eigenmittel: JdG, 209. 7.9.80; 210, 8.9.80; NZZ, 208, 8.9.80; Gesch.ber., 1980. S. 221.
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