Année politique Suisse 1980 : Wirtschaft / Landwirtschaft
 
Tierische Produktion
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Milchwirtschaft
Auf dem Gebiet der tierischen Produktion stand neben der angespannten Lage auf dem Fleischmarkt weiterhin das Problem der Milchkontingentierung im Vordergrund. Sowohl die erwähnte Grundpreiserhöhung der Milch wie auch die allgemeine Herabsetzung von Bundesleistungen (Sparmassnahmen 80) zeigten, dass zusätzliche Anstrengungen zur Beschränkung der Verkehrsmilchptoduktion unerlässlich sind. Erste Vorkehren hatte der Bundesrat bereits im Frühjahr getroffen. Angesichts anhaltender Milchüberschüsse und neuer Rekordaufwendungen für die Milchrechnung 1978/79 wurde der Preisabzug für die Überschreitung der zustehenden Kontingente auf das im Milchwirtschaftsbeschluss 1977 vorgesehene Maximum erhöht (von 40 auf 60 Rp. pro kg zuviel eingelieferter Milch). Da die Milcheinlieferungen im kontingentierungsfreien Berggebiet in den vorangegangenen zwei Jahren um 30% zugenommen hatten, zeigte sich die Regierung ausserdem entschlossen, nötigenfalls die bestehenden Beschränkungen auch auf die verschonten Regionen auszudehnen [20].
In Anbetracht der drohenden Verschärfungen machten sich eine Reihe von Abgeordneten mit verschiedenen Vorstössen zu Fürsprechern der Betroffenen [21]. Trotz heftiger Opposition aus der Bergbevölkerung hielt jedoch der Bundesrat an der Realisierung seines Vorhabens fest und verfügte im Rahmen der erwähnten Preisbeschlüsse vom Dezember, dass die Milchkontingentierung ab 1. Mai 1981 auf die bisher befreiten Berggebiete ausgedehnt werde [22].
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Fleisch
Folgt auf die Milch- eine Fleischkontingentierung? Auswirkungen der Massnahmen zur Eindämmung der «Milchschwemme» auf den stets beunruhigenderen «Fleischberg» sind nicht zu übersehen. So hatte die Milchkontingentierung zur Folge, dass vermehrt auf die Viehmast ausgewichen wurde [23]. Das missliche Frühsommerwetter veranlasste viele Nutztierhalter, ihre überhöhten Bestände durch vorzeitige Verkäufe auf dem Schlachtviehmarkt zu reduzieren, wodurch das Angebot ein kritisches Ausmass annahm [24]. Ausserdem wanderte die Viehzucht weiterhin aus den angestammten Bergregionen ins Talgebiet ab, weshalb sich wirksamere Gegenmassnahmen aufdrängten [25].
Mit «Feuerwehrübungen» wie Appellen und Verkaufsaktionen lässt sich die Situation auf die Dauer nicht meistern, da ein Mehrverbrauch von Fleisch in der Regel auf Kosten anderer Nahrungsmittel wie beispielsweise Milchprodukte erfolgt. Immerhin sorgten Gemeinschaftsaktionen der Konsumentenorganisationen, der Metzgerschaft und der Viehproduzenten für vorübergehende Entlastungen [26].
Um der grossen Inlandproduktion begegnen zu können und untragbare Unterschreitungen des Richtpreisniveaus zu verhindern, sahen sich die Behörden zu besonderen Verwertungsmassnahmen veranlasst. Im Vordergrund standen Fleischexporte (Austauschgeschäfte) und Einlagerungsaktionen, die der Bund zusammen mit einer verstärkten Viehexportförderung auch durch zinslose Darlehen begünstigte [27]. Diese Massnahmen waren freilich umstritten [28]. Forderte man in Verbraucherkreisen zum Abbau der Fleischüberschüsse statt kostspieligen Verwertungsaktionen marktgerechte Verbilligungen, so protestierten die Viehproduzenten gegen die landwirtschaftsgesetzwidrigen «Schundpreise» und verlangten tauglichere Beihilfen. Von beiden Seiten bedrängt fühlten sich die Metzger, die anstelle von Symptombekämpfung für Strukturmassnahmen wie die Reduktion des Tierbestandes eintraten [29]. Von einer allzu rigorosen Bewirtschaftung der Schweinehaltung zugunsten kleiner und mittlerer Betriebe wollte allerdings der Bundesrat absehen. Trotzdem überwies der Nationalrat eine von der Regierung bekämpfte Motion des Berners F. Räz (svp), die ab sofort eine Reduktion der Schweinebestände um 10% innert zwei Jahren vorsieht. Damit wich er von der 1979 bei der Revision des Landwirtschaftsgesetzes vorgesehenen Methode ab, nach der zu grosse Tierbestände mittels Stallbaubewilligungen, Bestandeshöchstgrenzen und Stillegungsbeiträgen nur allmählich abgebaut werden sollen [30].
Das protektionistische System der schweizerischen Landwirtschaft wird freilich mehr und mehr von einem «Agrobusiness» herausgefordert, das den Markt mit einer Fleischproduktion überschwemmt, die in hochrationalisierten Betrieben mit Hilfe von Futtermittelimporten erzeugt wird. Seine Forderung nach einer Liberalisierung dieser Importe stösst deshalb auf den Widerstand aller an der Erhaltung eines «bäuerlichen Bauerntums» auf hofeigener Basis interessierten Kreise. So wird auch in einem Bericht der Kartellkommission trotz Empfehlungen zur Belebung des Wettbewerbs auf diesem Sektor an der Globalkontingentierung festgehalten [31]. Obschon man im EVD für weitere Einschränkungen eintrat, konnten sich die Initianten des hängigen Volksbegehrens gegen übermässige Futtermittelimporte und «Tierfabriken» nicht zum Rückzug ihres Vorstosses entschliessen [32].
Zum Gegenstand ausserordentlich heftiger Diskussionen wurde die tierische Massenproduktion im Zusammenhang mit der unzulässigen Verwendung wachstumsfördernder Chemikalien, welche in der entrüsteten Öffentlichkeit unter dem Titel «Hormonskandal» für Schlagzeilen sorgte. Nachdem im Laufe des Jahres im Ausland Missbräuche mit Hormonen — insbesondere bei der Kälbermast — bekannt und teilweise scharf geahndet worden waren, griff die Unruhe auch auf die Schweiz über. In der Presse häuften sich Gerüchte und Berichte über die Verwendung dubioser «Masthilfen». Hinzu kamen Meldungen von einem massenweisen und unkontrollierten Medikamentenhandel und -einsatz in der industriellen Nutztierhaltung [33]. Sowohl der Bundesrat als auch Verwaltungsstellen erklärten aber noch im Oktober, dass in der Schweiz keine Anhaltspunkte für eine Anwendung der verbotenen Hormonbehandlung bestünden [34]. Umso grösser war die Erregung, als dann Anfang November trotzdem bekanntgegeben wurde, Kontrollen des Bundesamtes für Veterinärwesen hätten Fälle von hormonbehandelten Kälbern aufgedeckt, und zwar in allen Landesteilen. Die Unverantwortlichkeit, mit der sich Kälbermäster möglicherweise jahrelang auf Kosten ahnungsloser Konsumenten ungerechtfertigte Vorteile verschafft hatten, wurde durchwegs scharf verurteilt. Ins Schussfeld der Kritik geriet aber ebenfalls die Informationspolitik der Behörden [35]. Zwiespältige Aussagen über die Schädlichkeitsfrage, auch von amtlicher Seite, gaben Anlass zum Vorwurf unangebrachter Verharmlosung [36]. Kontroversen entstanden ferner zwischen den bäuerlichen Mastbetrieben einerseits und den industrieartig betriebenen «Fleischfabriken» anderseits, unter denen die Hauptsünder vermutet wurden [37]. Nicht unumstritten war aber auch ein Kalbfleischboykott, zu dem das Konsumentinnenforum aufgerufen hatte [38]. Es wurde betont, die Konsumenten mit ihrer Nachfrage nach möglichst billigem Fleisch und ihrem auf Schein ausgerichteten Kaufverhalten seien an den forcierten Produktionsmethoden mitschuldig. Zudem würden gerade die tiergerecht produzierenden Familienbetriebe von den massiven Verkaufs- und Preisrückgängen besonders hart getroffen [39].
Zu eigentlichen «Hormondebatten» führte eine Reihe von Vorstössen in den eidgenössischen Räten. Bundesrat Honegger qualifizierte dabei die Affäre vor allem als Vollzugsproblem der überforderten Kantone und stellte verschärfte Kontroll- und Strafbestimmungen im Rahmen der Revision der Lebensmittelgesetzgebung sowie einer Sanierung des Tierarzneimittelmarktes in Aussicht. Sozialdemokratische Anträge auf Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission — auch über die «Chemie im Kochtopf» schlechthin — wurden indes in beiden Kammern abgelehnt. Verworfen wurde aber ebenfalls ein liberaler Antrag, der zusätzliche Abklärungen überhaupt verhindern wollte. Der Nationalrat gab daraufhin seiner Geschäftsprüfungskommission den Auftrag, der Hormonfrage weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu schenken [40].
Eine Erklärung des Direktors des Bundesamtes für Veterinärwesen, in der kommenden Tierschutzverordnung könnten verschiedene Schlüsselforderungen der Tierschützer nicht erfüllt werden, erzeugte in interessierten Kreisen Enttäuschung; «Bern» schien aus dem «Fleischskandal» nichts gelernt zu haben [41]. Das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung hatte über die vom Gesetz offengelassene Regelung der Tierhaltungsformen und Tierversuche sehr gegensätzliche Auffassungen ergeben [42]. Lancierten jene Kreise, die 1978 mit ihrem Referendum gegen das Tierschutzgesetz unterlegen waren, unverzüglich eine Volksinitiative zur Abschaffung der Vivisektion [43], so liefen die Landwirtschaftsvertreter vor allem mit wirtschaftlichen Argumenten Sturm gegen die vorgeschlagenen Bestimmungen über die Intensiv- und Käfighaltung [44]. Ein gewisser bäuerlicher Widerstand regte sich auch gegen die Streichung der Bundesbeiträge an die Aufwendungen der Kantone für die Tierseuchenbekämpfung. Die zur Entlastung des Bundeshaushalts (Sparmassnahmen 80) getroffene Gesetzesrevision fand aber trotzdem die Zustimmung des Parlaments [45].
 
[20] AS, 1980, S. 359 f., insbes. 362. Die auf den 31.10.1979 abgeschlossene Milchrechnung 1978/79 wies ein Defizit von 649 Mio Fr. (Vorjahr: 565 Mio Fr.) aus, wovon 442 Mio Fr. (323 Mio Fr.) die Bundeskasse belasten. Entsprechende neue Rekordzahlen für 1979/80: 708 und 446 Mio Fr. (Bund, 105. 7.5.81); vgl. auch NZZ, 78, 2.4.80 sowie Ww, 15, 19.4.80; Union, 15, 30.4.80. Zum Milchwirtschaftsbeschluss vgl. SPJ, 1977, S. 89, zu den Sparmassnahmen 80 unten, Teil I, 5 (Mesures d'économie).
[21] Amtl. Bull. NR, 1980, S. 928 ff. und 932 ff. (zwei abgelehnte, sozialdemokratische Motionen Bäumlin, BE und Stich, SO); Amtl. Bull. StR, 1980, S. 583 ff. (als Postulat überwiesene Motion Cavelty, cvp, GR). Zu weiteren Vorstössen vgl. Amtl. Bull. NR, 1980. S. 420, 1292, 1478 ff.
[22] Bergbevölkerung: TLM, 313.8.11.80; NZZ, 292, 15.12.80. Kontingentierung: AS, 1980, S. 2091 ff.; vgl. auch Presse vom 16.12.80; Gesch.ber., 1980. S. 276 f.
[23] Vat., 25, 31.1.80 ; Bund, 51, 1.3.80 ;NZZ, 72, 26.3.80 ; 90, 18.4.80. Vgl. auch Ww, 11, 12.3.80 ; Suisse, 102, 11.4.80; VO, 17, 2.5.80 sowie SPJ, 1979, S. 94.
[24] 24 Heures, 73, 27.3.80; Vat., 107, 8.5.80; BaZ, 134, 11.6.80; 165, 17.7.80.
[25] Vgl. Motion Reichling (svp, ZH), in der anstelle der zusätzlichen Milchkontingente für Käufer von Bergzuchtvieh gezielte Massnahmen zur Sicherstellung des Viehabsatzes in den traditionellen Zuchtgebieten verlangt werden (Verhandl.B.vers., 1980, I, S. 59). Vgl. ferner Postulat Jung (cvp, LU) in Amtl. Bull. NR, 1980. S. 248 f. und SPJ, 1979, S. 95.
[26] NZZ, 61, 13.3.80; 69, 22.3.80; 111, 14.5.80; Presse vom 10.4.80.
[27] Presse vom 14.8.80; Gesch.ber., 1980, S. 277. Zur Richtpreisfestsetzung vgl. TA, 57, 8.3.80.
[28] TW, 59, 11.3.80; 24 Heures, 74, 28.3.80. Vgl. ausserdem verschiedene Einfache Anfragen in Amtl. Bull. NR, 1980, S. 417. 1297 f., 1721 f.
[29] Verbraucher: NZZ (sda), 40, 18.2.80; TW, 40, 18.2.80; Suisse, 70, 10.3.80; vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1980, S. 257 f. Produzenten: NZZ, 204, 3.9.80; vgl. auch BaZ, 43, 20.2.80; IBZ, 36, 4.9.80. Metzger: NZZ, 111, 14.5.80.
[30] Amtl. Bull NR, 1980, S. 936 f., vgl. auch LNN, 203, 2.9.80; SGT, 248, 22.10.80 sowie SPJ, 1979, S. 95 f.
[31] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 15/1980, Heft 1/2, S. 9 ff. Vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1980, S. 607 f. (Motion Dreyer, cvp, FR). Zu weiteren Belangen der Wettbewerbspolitik vgl. oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[32] EVD: Vat., 181, 6.8.80; der Selbstversorgungsgrad der schweizerischen Landwirtschaft beträgt rund 60%, nach Abzug der importierten Futtermittel 52% (BaZ, 67, 19.3.80; 99, 28.4.80). Volksbegehren: TA, 181, 7.8.80; vgl. SPJ, 1978, S. 86.
[33] Ausland: TLM, 266, 22.9.80; NZZ, 223, 25.9.80; BaZ, 230. 1.10.80. Schweiz: Vgl. « Drogen im Fleisch» (Ww, 7, 13.2.80) sowie TA, 80, 5.4.80; Bund, 128, 4.6.80; BaZ, 160, 11.7.80; 230, 1.10.80; TLM, 266, 22.9.80; 24 Heures, 222, 24.9.80; 248, 24.10.80 und eine bereits 1979 eingereichte Motion Dürr (cvp, SG) in Amtl. Bull. NR, 1980, S. 948 ff.
[34] Suisse, 264, 20.9.80; NZZ (sda), 222, 24.9.80. Vgl. auch die Antwort BR Honeggers auf die Motion Dürr (Anm. 33) und auf zwei Fragen (Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1131 f.).
[35] Meldung: Presse vom 4:6.11.80; zu detaillierten Untersuchungsergebnissen vgl. Presse vom 13.11.80; NZZ, 281, 2.12.80; BaZ, 293. 13.12.80; vgl. auch Union. 31, 26.11.80. Informationspolitik (insbesondere ein umstrittenes Fernsehinterview zweier hoher Bundesbeamten): Vat. (ddp), 261, 10.11.80; Presse vom 11.11.80; TA, 264, 12.11.80.
[36] Obschon für Erwachsene «keine ernsthafte Gefahr» bestehe, riet man von einer Kalbfleischabgabe an Kinder ab; vgl. TA, 259, 6.11.80; NZZ, 267. 15.11.80; 24 Heures, 268, 18.11.80.
[37] NZZ (ddp), 264, 12.11.80; Ww. 46, 12.11.80; 47, 19.11.80; TA, 267, 15.11.80.
[38] NZZ, 258, 5.1 1.80 (Boykottaufruf); 259, 6.1 1.80; 270, 19.11.80; 286, 8.12.80; TLM, 338, 4.12.80; 358. 24.12.80 (Boykottabbruch).
[39] TW. 260. 5.11.80; 265. 11.11.80 ; SGT, 261, 6.11.80; NZZ, 260. 7.11.80; BaZ, 265. 11.11.80. Vgl. auch Union, 29, 19.11.80; IBZ, 51, 18.12.80. Zu den Boykottauswirkungen vgl. Vr, 221, 11.11.80; NZZ (ddp). 288-289, 10.-11.12.80. Zu Konsumentenfragen vgl. auch oben, Teil I, 4a (Konsumentenschutz).
[40] Amtl. Bull. NR, 1980. S. 1621 ff., 16301T., 1704 f.. 1724; Amtl. Bull. StR. 1980, S. 711 ff. und 739. Vgl. auch Presse vom 18.12.80. Zu den Vollzugsproblemen vgl. LNN, 257.5.11.80. Vgl. ausserdem BaZ, 265. 11.1 1.80 und Presse vom 28.1 1.80 (SPS-Kritik); NZZ (ddp), 264, 12.11.80 und TW, 267, 13.11.80 (CVP) ; BaZ, 265, 11.1 1.80 (FDP).
[41] NZZ (sda), 290, 12.12.80; TA (ddp), 290, 12.12.80. Vgl. auch Vat., 58, 10.3.80: NZZ, 86, 14.4.80; Presse vom 22.4.80; BaZ, 165, 17.7.80.
[42] 24 Heures, 12. 16.I.80; Presse vom 6.2.80; LNN, 198.27.8.80; NZZ, 246, 22.10.80. Vgl. auch SPJ, 1979, S. 96.
[43] BBl, 1980, II, S. 515 f. Vgl. auch Ldb, 138, 18.6.80; SGT, 140, 18.6.80; 24 Heures, 267, 17.11.80. Vgl. überdies ein vom BR ratifiziertes Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in Landwirtschaftsbetrieben (NZZ, sda, 223, 25.9.80). Zu einer Kundgebung gegen Tierversuche vgl. TW, 246, 20.10.80; zum Tierschutzgesetz vgl. SPJ, 1978, S. 87.
[44] NZZ (sda), 39, 16.2.80 ; 50, 29.2.80 ; 138. 17.6.80 ; IBZ, 17, 24.4.80 ; Union, 18, 18.6.80. Zu Vorstössen für den Ausgleich tierschutzbedingter Fleisch- und Eierverteuerungen mittels Importabgaben vgl. Amtl. Bull. NR, 1980. S. 833, 941 f.; vgl. auch BaZ, 242, 15.10.80.
[45] BBl, 1980, I, S. 513 ff. und 556 f ; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 529 ff.; Amtl. Bull. StR, 1980, S. 105 ff., 304; AS, 1980, S. 1776 ff.; vgl. auch Vat.. 88. 16.4.80. Zu den Sparmassnahmen vgl. ebenfalls unten. Teil I, 5 (Mesures d'économie).