Année politique Suisse 1981 : Grundlagen der Staatsordnung / Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein / Totalrevision der Bundesverfassung
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Totalrevision von Kantonsverfassungen
Neben den Arbeiten auf Bundesebene wurden auch die Bestrebungen zur Totalrevision von Kantonsverfassungen fortgesetzt. In Solothurn erhielt mit dem Grundsatz einer solchen Revision zugleich ein demokratisiertes Verfahren die Zustimmung der Bürger, worauf — wie zwei Jahre zuvor in Baselland — ein Verfassungsrat gewählt wurde. Ein Expertenentwurf liegt bereits seit 1978 vor. Neu gesellte sich Uri zu den Revisionskantonen, ohne allerdings das Verfahren zu ändern; ordnungsgemäss vereinigten sich Regierungs- und Landrat zu einem Verfassungsrat, der das Werk an die Hand nahm. Im Thurgau unterbreitete die Regierung dem Parlament einen Revisionsentwurf [22].
 
[22] Vgl. unten, Teil II, 1a, ferner für Solothurn: NZZ, 296, 21.12.81; für Uri: LNN, 257, 5.11.81; für Thurgau: Ldb, 77, 3.4.81. Uber die Bedeutung der kantonalen Verfassungsentwicklung im Bundesstaat vgl. K. Eichenberger, « Von der Bedeutung und von den Hauptfunktionen der Kantonsverfassung », in Recht als Prozess und Gefüge, S. 155 ff.