Année politique Suisse 1981 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
Stimmrecht
Die Bestrebungen, das Stimmrecht bereits den
18jährigen zu gewähren, wurden fortgesetzt, erlitten aber neue Niederlagen. In den Kantonen Basel-Stadt und Luzern scheiterten entsprechende Vorstösse, die vom Parlament gutgeheissen worden waren, in der Volksabstimmung. In Basel, wo die eidgenössische Vorlage von 1979 eine gute Annahme gefunden hatte, sprach man von einer Trendumkehr und schrieb diese den Jugendunruhen zu. Tatsächlich war aber in beiden Kantonen die Zahl der Gegner gegenüber 1979 nicht angewachsen, sondern mit der Stimmbeteiligung auch die Zahl der Befürworter zurückgegangen
[7].
Für die volle Durchsetzung des
Frauenstimmrechts, dessen Einführung auf Bundesebene sich zum zehnten Mal jährte
[8], wurden weitere Schritte unternommen. Der Grosse Rat von Appenzell Innerrhoden beschloss wie schon 1973, der Landsgemeinde die volle politische Gleichberechtigung der Frau zu empfehlen. Eine Repräsentativumfrage ergab allerdings weder bei den Männern noch bei den Frauen eine Mehrheit. für die Neuerung
[9]. In Graubünden, wo das Frauenstimmrecht auf Gemeindeebene noch nicht obligatorisch ist, entschloss sich die Regierung, die letzten Männerbastionen mit einer Gesetzesänderung zu bezwingen
[10]. Ein hauptsächlich von sozialdemokratischer Seite unterstützter Vorstoss, den Kantonen und Gemeinden die politische Gleichberechtigung der Frau durch eine Bestimmung der Bundesverfassung vorzuschreiben, wurde vom Bundesrat ablehnend beantwortet
[11].
Die Frage eines kantonalen und kommunalen Stimmrechts für
Ausländer, die im Vorjahr durch Petitionen der italienischen Einwandererorganisationen neu aufgeworfen worden war, beschäftigte die Parlamente mehrerer Kantone. Neuenburg, das den Ausländern in den Gemeinden seit dem letzten Jahrhundert politische Rechte gewährt, verkürzte nun die Wartefrist nach der Niederlassung. Im Kanton Jura; wo eine ähnliche Regelung besteht, verlangte eine Motion gar die Einführung der Wählbarkeit von Ausländern. In Solothurn wurde die Regierung mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragt; die übrigen Entscheide fielen negativ aus
[12].
[7] Basel-Stadt: BaZ, 136, 15.6.81. Luzern: LNN, 278, 30.11.81. Vgl. dazu unten, Teil Il, 1b sowie SPJ, 1980, S.16.
[8] Für Jubiläumsveranstaltungen und Jubiläumsartikel vgl. 7LM, 33, 2.2.81; Bund, 29, 5.2.81; BaZ, 31, 6.2.81; Presse vom 7. u. 9.2.81.
[9] Grosser Rat: SGT, 275, 24.11.81. Umfrage: NZZ, 253, 31.10.81. Vgl. auch TA, 273, 24.11.81 sowie SPJ, 1973, S. 12 f. ; 1980, S. 16 f. Die Landsgemeinde verweigerte am 25.4.1982 den Frauen die politische Gleichstellung erneut (Presse vom 26.4.82).
[10] SGT, 239, 13.10.81; NZZ, 282, 4.12.81. Am Jahresende besassen noch 20 Gemeinden kein Frauenstimmrecht (vgl. dazu NZZ, 285, 8.12.81).
[11] Motion Vannay (sp, VS), vom NR 1981 noch nicht behandelt ( Verhandl. B. vers., 1981, II, S. 75; Bund, 193, 20.8.81).
[12] Neuenburg: TLM, 175, 24.6.81. Jura: TLM,121, 1.5.81. Solothurn: SZ, 93, 23.4.81. Negative Entscheide: Bund, 35, 12.2.81 (BE); Suisse, 134, 14.5.81 (FR); SGT, 247, 22.10.81 (SG). Vgl. dazu SPJ, 1980, S. 17 sowie unten, Teil II, 1b.
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