Année politique Suisse 1981 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Strafvollzug
Angesichts neuer Selbstmordfälle in Strafanstalten wurde nach einer Intensivierung der psychologischen Betreuung der Häftlinge gerufen. Dass diese in der Regel besonderen Fachleuten vorbehalten bleibt, gab in Kreisen des Bewachungspersonals Anlass zur Forderung, an den Betreuungsaufgaben beteiligt zu werden [40]. Um über die Einrichtungen und Wirkungen des Strafvollzugs eine bessere Ubersicht zu gewinnen, verordnete der Bundesrat die Durchführung von statistischen Probeerhebungen. Sodann wurde eine Schweizerische Stiftung für die Hilfe an Straffällige und ihre Familien gegründet, die den Häftlingen und den Entlassenen mit zinslosen Darlehen aus finanzieller Verschuldung heraushelfen und damit ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtern soll. Um die Resozialisierung schon in der Gefangenschaft zu fördern, schlug der Verein zur Abänderung der Strafpraxis, eine Gefangenengewerkschaft, die Bildung von Wohngemeinschaften im Strafvollzug vor [41].
 
[40] Selbstmorde: TA, 162, 16.7.81. Betreuung: TLM, 211, 30.7.81. Bewachungspersonal: NZZ, 223, 26.9.81; TA, 231, 6.10.81 (Berufskonferenz der im VPOD organisierten Aufseher und Werkmeister).
[41] Probeerhebungen: AS, 1981, S. 955 ff. Stiftung: NZZ, 168, 23.7.81; TLM, 204, 23.7.81. Wohngemeinschaften: Vat., 33, 10.2.81.