Année politique Suisse 1981 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
Durch Nachgeben des Ständerates bei letzten Differenzen konnte das vom Bundesrat 1976 vorgelegte Gesetz über
internationale Rechtshilfe in Strafsachen endlich verabschiedet werden. Die Schweiz sieht sich nun in der Lage, mit anderen Staaten auch über die Zusammenarbeit bei Fällen von Steuerbetrug vertragliche Vereinbarungen zu treffen. Im Vordergrund stehen zwei Konventionen des Europarates, denen erst wenige Staaten beigetreten sind
[42]. Am Schweizerischen Juristentag wurden die Probleme der internationalen Rechtshilfe aus der unterschiedlichen Sicht des EJPD und des Rechtskonsulenten einer Grossbank beleuchtet. Dabei trat nicht zuletzt die Spannung zwischen der von der Schweiz bezeugten Kooperationsbereitschaft bei der Verbrechensbekämpfung und ihrer Zurückhaltung gegenüber einer zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Steuerbereich zutage
[43].
[42] Gesetz: Amtl. Bull. StR, 1981, S. 75 f.; BBl, 1981, I, S. 791 ff; vgl. SPJ, 1976, S. 19; 1980, S. 21. Verträge: BaZ, 166, 20.7.81. Vgl. ferner G. Daetwyler, Der Terrorismus und das internationale Strafrecht (unter Berücksichtigung des neuen Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus [ETUI von 1977), Zürich 1981.
[43] P. Schmid u.a., «L'entraide judiciaire internationale en matière pénale », in Zeitschrift für schweiz. Recht, N.F., 100/1981, II, S. 247 ff.; W. de Capitani, «Internationale Rechtshilfe. Eine Standortbestimmung», ebenda, S. 305 ff. Vgl. dazu NZZ, 225, 29.9.81.
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