Année politique Suisse 1981 : Infrastruktur und Lebensraum / Energie
Wasserkraftwerke
Ein Konflikt hat sich um die steuerliche Erfassung der von den grossen Elektrizitätsgesellschaften gemeinsam betriebenen Wasserkraftwerke (sogenannte Partnerwerke) entwickelt. Nach bisheriger Praxis erhalten die Partnerwerke von den Elektrizitätsgesellschaften für die Stromlieferung einen Verrechnungspreis, der ihnen eine fixe Verzinsung des eingebrachten Kapitals erlaubt. Der Kanton Graubünden verlangt nun mit einer Standesinitiative die Überprüfung der Frage, ob zur Ermittlung des steuerbaren Gewinns der juristisch selbständigen Partnerwerke nicht anstelle dieses Verrechnungspreises die auf dem Elektrizitätsmarkt erzielbaren — und in der Regel höheren — Verkaufspreise zugrunde gelegt werden sollen. Konsequenz dieser Mehrbesteuerung wären Gewinneinbussen der Elektrizitätsgesellschaften, bei welchen die Mittellandkantone Hauptaktionäre sind. Unterstützt wird der bündnerische Vorschlag durch die Regierungen von Uri und Tessin, während sich die Walliser Regierung abseits hält
[31]. Obwohl sie nicht als «OPEC-ähnliches» Interessenkartell apostrophiert werden möchten, kündigten die Vertreter der Bergkantone an, in Zukunft mehr von ihrer starken Position auf dem Gebiet der Energieerzeugung profitieren zu wollen
[32].
Das Projekt für die Erstellung einer Serie von
Laufkraftwerken am Rhein zwischen dem Kanton St. Gallen und Liechtenstein konkretisierte sich weiter. Ähnliche Pläne bestehen neuerdings auch für die Nutzung des Gefälles der Rhone zwischen Chippis und der Mündung in den Genfersee. Da beide Flüsse an diesen Stellen bereits weitgehend kanalisiert sind, ist nicht auszuschliessen, dass sich die Einwände aus Umweltschutzkreisen in Grenzen halten werden
[33]. Anders verhält es sich mit dem geplanten Ausbau des Laufkraftwerks Wynau (BE), wo noch relativ unberührte Flusslandschaft tangiert würde. Heftige Proteste aus Umweltschutz- und Fischereikreisen erheben sich auch gegen die projektierten Kraftwerke bei Ilanz (GR) und die damit verbundene Wasserentnahme aus dem Vorderrhein. Auf diverse Einsprachen hin hat das Bundesgericht entschieden, dass zwar — wie von den Opponenten verlangt — die Bündner Regierung bei der Konzessionserteilung die Restwassermenge genau beziffern muss, dass aber bei dieser Festlegung den wohlerworbenen Rechten der Kraftwerkgesellschaft Rechnung zu tragen ist
[34].
[31] Verhandl. B.vers., 1980, II, S. 11; SGT, 61, 14.3.81; 224, 25.9.81. Gegen das Vorhaben sprachen sich bisher in der Öffentlichkeit ausschliesslich Vertreter der Elektrizitätsgesellschaften aus (F.J. Harder, «Steuerliche Gewinnermittlung bei den Partnerwerken », in Wasser, Energie, Luft, 73/1981, S. 51 f. ; G. Hertig, «Die steuerliche Belastung von Elektrizitätswerken», in NZZ, 54, 6.3.81).
[32] 24 Heures, 123-125, 29.5-1.6.81 ; Vat., 147, 29.6.81. In diesem Zusammenhang ist auch die knapp abgelehnte Motion des Walliser StR Guntern (cvp) zu nennen, welche die Haftpflicht der Wasserwerkbetreiber auf Schäden auszudehnen beantragte, die auf kriegerische Ereignisse oder Naturkatastrophen zurückzuführen sind. Der NR überwies dasselbe Anliegen als Postulat (Amtl. Bull. StR, 1981, S. 7 ff.; Amtl. BulI. NR, 1981, S. 1754).
[33] Rhein : SGT, 4, 7.1.81; 10, 14.1.81; NZZ, 104, 7.5.81; vgl. auch SPJ, 1977, S. 99. Rhone : TLM, 184, 3.7.81; 24 Heures, 256, 4.11.81.
[34] Wynau: Bund, 163, 16.7.81; 207, 5.9.81; SZ, 182, 7.8.81. Ilanz: SPJ, 1980, S. 96; TA, 137, 17.6.81; 138, 18.6.81. Siehe dazu auch das zuhanden der Konzessionsbehörden erstellte Gutachten betreffend Restwassermengen (TA, 165, 20.7.81). Wie bereits der NR überwies auch der StR eine Motion Bundi (sp, GR), welche die Erarbeitung von Richtlinien für die Modernisierung von Wasserkraftwerken verlangt (Amtl. Bull. StR, 1981, S. 6 f. ; SPJ, 1980, S. 96).
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