Année politique Suisse 1981 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Ausländischen Bevölkerung
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Übriges zur Ausländerpolitik
Im Anschluss an die Behandlung des Ausländergesetzes überwies der Ständerat im März zwei Motionen, die der Nationalrat bereits im Vorjahr genehmigt hatte. Die eine strebt eine erleichterte Einbürgerung von Kindern ausländischer Eltern an, wenn sie in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind oder doch den grössten Teil ihrer Bildung in schweizerischen Schulen erhalten haben. In der anderen Motion wird der Bundesrat eingeladen, im Bereich der Sozialversicherung den ausländischen Saisonarbeitskräften nach Möglichkeit die Gleichstellung mit jenen Arbeitnehmern zu verschaffen, die eine Jahresbewilligung besitzen [13].
Im Dezember befasste sich der Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative F. Meier (na, ZH), derzufolge juristische Personen, die in ihren Betrieben Ausländer beschäftigen, eine Infrastrukturabgabe als Zuschlag auf der Wehrsteuer zu entrichten hätten. Die primär ausländerpolitisch begründete Strafsteuer fand in der Abstimmung lediglich die Unterstützung des Initianten [14].
Die Kontingente für Jahresaufenthalter und Saisonniers sowie die kantonalen Höchstzahlen für die Zeit von November 1981 bis Oktober 1982 blieben praktisch unverändert. Einzig das Kontingent für Kurzaufenthalter, die höchstens ein Jahr in der Schweiz bleiben dürfen, wurde erneut leicht erhöht. In diese Kategorie fallen vorwiegend jugendliche Ausländer, die zu Ausbildungszwecken in der Schweiz weilen [15]. In die 27köpfige Eidgenössische Kommission für Ausländerprobleme (EKA) wurden für die Amtsdauer 1981 - 1984 erstmals auch 5 Vertreter ausländischer Gruppierungen in der Schweiz gewählt. Damit hat man ein altes Postulat, das schon 1970 bei der Schaffung der EKA erhoben worden war und in den folgenden Jahren insbesondere von seiten der Ausländer wiederholt vorgebracht wurde, endlich verwirklicht [16].
Auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene bemühen sich seit den frühen sechziger Jahren, teils auf privater, teils auf öffentlichrechtlicher Basis, sogenannte Arbeitsgemeinschaften, Koordinations- und Kontaktstellen sowie Ausländerkommissionen um vermehrte Eingliederung und Mitsprachemöglichkeiten der Ausländer. Ein Novum für die Schweiz bedeutete die Wahl von 12 Ausländern in die 17köpfige Ausländerkommission der Stadt Biel, womit erstmals die Mehrheit in einer solchen Kommission nicht mehr von Schweizern gebildet wird [17].
Aus den regionalen «Mitenand»-Komitees entstanden z.T. neue Organisationen, die sich für eine bessere Integration der Eingewanderten einsetzen, so etwa die «Vereine Ausländer-Schweizer». Diese wollen vorerst die Bemühungen der Colonie Libere Italiane zur Erlangung politischer Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene für schon jahrelang in der Schweiz lebende Ausländer unterstützen. Die Colonie Libere Italiane, die grösste Ausländerorganisation in der Schweiz, beschlossen ihrerseits an ihrem Kongress, sich vermehrt den Jugendlichen zu öffnen und sich schwergewichtig für die Mitsprache und Teilnahme am Geschehen in den Gemeinden einzusetzen [18].
 
[13] Amtl. Bull StR, 1981, S. 111 f.; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1171; NZZ, 64, 18.3.81. Zur Revision des Einbürgerungsrechts vgl. auch oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht).
[14] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1665 ff.
[15] AS, 1981, S. 1690 ff. ; Presse vom 24.10.81. Erhöhung der kantonalen Kontingente für Kurzaufenthalter auf 3500 (1980: 2500), zur Verfügung des BIGA reservierter Bestand: 7500 (5500).
[16] NZZ, 51, 3.3.81; SGB, 10, 12.3.81.
[17] NZZ, 252, 30.10.81; TW, 35, 12.2.81.
[18] Neue Organisationen: TA, 204, 4.9.81; TLM, 250, 7.9.81. CLI-Kongress: TA, 284, 7.12.81; NZZ, 285, 8.12.81; Vr, 239, 9.12.81. Zur Frage der politischen Rechte für Ausländer vgl. oben, Teil I, 1b (Stimmrecht).