Année politique Suisse 1981 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
Familie
Auf dem Gebiet der Familienpolitik wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, um Ehe und Familie dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen. Die Beunruhigung der Öffentlichkeit über die Zunahme der Scheidungen und den Trend zum Konkubinat blieb bestehen. Für die
Revision des Ehe- und Ehegüterrechts begannen nun die Beratungen im Parlament. Mit dem neuen Gesetz will man der Gleichberechtigung der Geschlechter auch in der Familie Rechnung tragen. Vom Grundsatz, der Ehemann sei das Haupt der Gemeinschaft, wird Abschied genommen und ein gleichberechtigtes und gleichverpflichtetes Zusammenleben von Mann und Frau angestrebt
[44]. Bezüglich der Namenwahl durch die Ehepartner machte die Ständekammer als Prioritätsrat einige Abstriche an der bundesrätlichen Vorlage, und der Passus, der den Anspruch des haushaltführenden Ehegatten auf einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung verankern wollte, wurde durch eine unverbindliche «Kann»-Formel ersetzt. Im Ehegüterrecht stimmte die kleine Kammer gemäss der Vorlage einer sogenannten Errungenschaftsbeteiligung an Stelle der heutigen Gütergemeinschaft zu
[45].
Ein weiterer Schritt zur Stärkung der Ehe gegenüber dem Konkubinat wurde mit einer Motion angestrebt, die im Jahre 1980 von der christlichdemokratischen Fraktion ausgegangen war. Der Vorstoss, im März vom Nationalrat und im Oktober vom Ständerat überwiesen, fordert eine Ermässigung der Doppelbesteuerung durch Erhöhung der Familienabzüge und eine Erhöhung der Abzüge für doppelverdienende Ehegatten
[46]. Ebenfalls aus den Reihen der christlichdemokratischen Fraktion stammte ein Vorstoss zur Vereinheitlichung der Familienzulagen in der Schweiz. Die Motion Duvoisin (sp, VD), die vom Bund eine Festsetzung von Mindestleistungen sowie Beitragszahlungen verlangt, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen
[47].
Im Februar wurden Bericht und Vorschläge der Expertenkommission veröffentlicht, die sich mit der
Revision des Sexualstrafrechts befasst. Wegen der Dringlichkeit einer Revision anderer Artikel des Strafgesetzbuches war der Bericht drei Jahre unter Verschluss gehalten worden; er empfiehlt eine Herabsetzung des Schutzalters auf 14 Jahre, Straffreiheit für Pornographie bei Erwachsenen, für passive Zuhälterei, homosexuelle Prostitution, Inzest zwischen Erwachsenen und Anlockung zur Unzucht sowie eine Legalisierung von Eros-Zentren. Strafbar soll dagegen die Vergewaltigung der Ehefrau werden. In der Vernehmlassung fanden die Revisionsvorschläge fast nur auf der Linken Zustimmung, während bei der Mehrheit der Kantone und in kirchlichen Kreisen namentlich die Liberalisierung des Inzests und die Herabsetzung des Schutzalters auf Opposition stiessen; eine gegen die Reform gerichtete Petition an den Bundesrat erhielt nahezu 150 000 Unterschriften. Von feministischer Seite wurden die Empfehlungen als zweischneidig bezeichnet, da die vorgeschlagenen Massnahmen zu einer Liberalisierung des Sexualrechts zugleich einer Vermarktung der Frau als Sexualobjekt Vorschub leisten würden
[48].
Il n'existe toujours aucune législation fédérale réglementant l'ensemble de la question des allocations familiales. Fort de cette constatation, le conseiller national G. Roy (cs, JU) a déposé une motion invitant le Conseil fédéral à étudier les voies et moyens qui permettraient la généralisation de telles allocations. Il existe en effet de grandes disparités entre les différents régimes cantonaux; les Romands et le Tessin poursuivant, en règle générale, une politique plus active qu'outre-Sarine
[49].
[44] Vgl. SPJ, 1979, S. 140; 1980, S. 141; NZZ, 23, 29.1.81; SGB, 12, 26.3.81.
[45] Amtl. Bull. StR, 1981, S. 56 ff., 76 ff., 126 ff., 154 ff. ; Presse vom 18.2. sowie vom 12., 13., 19. u. 20.3.81.
[46] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 409 ff.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 419 ff.
[47] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 387 ff.; Vat., 54, 6.3.81. Eine Übersicht zu den Unterschieden zwischen den Kantonen in NZZ, 25, 31.1.81.
[48] Durch Indiskretion war der Inhalt des Berichts schon im Vorjahr bekannt geworden; vgl. SPJ, 1980, S. 21; Ww, 9, 25.2.81; Suisse, 57, 26.2.81. Vernehmlassung; NZZ, 240, 16.10.81; Vat., 263, 12.11.81. Petition : TLM, 118, 28.4.81; NZZ, 294, 18.12.81; Suisse, 352, 18.12.81. Feministische Kritik (U. Streckeisen): TW, 61, 14.3.81.
[49] Roy : Délib. Ass. féd., 1981, IV, p. 67. Allocations familiales, état de la question au 1.1.1981; cf. RCC, 1981, p. 8. Voir encore Office fédéral des assurances sociales, Recueil des lois cantonales sur les allocations familiales, Berne 1981.
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