Année politique Suisse 1982 : Grundlagen der Staatsordnung / Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein / Totalrevision der Bundesverfassung
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Kantonsverfassungen
Auch zahlreiche Kantonsverfassungen werden heutigen Gegebenheiten angepasst. So trat im Aargau anfangs 1982 eine neue Verfassung in Kraft. Dagegen lehnten in Genf die Stimmbürger und in Basel-Stadt der Regierungsrat für den jetzigen Zeitpunkt eine Gesamterneuerung ab. In Graubünden wünschte der Grosse Rat zwar eine Totalrevision, aber nur in der unverbindlichen Form eines Postulates und ohne zeitliche Bindungen. Im Tessin erarbeitete eine Expertenkommission neue Verfassungsartikel, während in Uri ein Verfassungsrat vorerst «Mängellisten» für das bisher Gültige zusammentrug und in Glarus ein umfangreicher Kommentar zum bereits früher publizierten Verfassungsprojekt einer vorberatenden Kommission erschien. Die augenfälligsten Fortschritte erreichten 1982 zwei Stände der Nordwestschweiz: Der Baselbieter Verfassungsrat schickte das Ergebnis seiner Debatten in die Vernehmlassung, an der sich alle Einwohner des Kantons beteiligen können. Der Solothuner Verfassungsrat hofft, bis Mitte 1984 ungefähr gleich weit zu sein mit seinen Vorarbeiten. Seine Sitzungen wie auch die seiner Kommissionen sind öffentlich. Zudem warb er mit einer populär aufgemachten «Verfassigs-Zytig» in weiten Kreisen für seine Anliegen, was da und dort als staatliche Propaganda kritisiert wurde. Über wichtige Einzelfragen soll im Kanton Solothurn der Souverän Zwischenentscheide fällen, zum Beispiel über die Wünschbarkeit eines Ombudsmannes [4].
 
[4] Vgl. unten, Teil II, 1a; ferner AG: AT, 1, 4.1.82. Genf: JdG, 224, 27.9.82. Basel-Stadt: NZZ, 262, 10.11.82. GR: NZZ, 47, 26.2.82. TI: CdT, 58, 12.3.82; 146, 1.7.82; 214, 18.9.82; 227, 30.9.82. UR: Vat., 24, 30.1.82; 237, 12.10.82; LNN, 48, 27.2.82. GL: NZZ, 174, 30.7.82. Basel-Land: BaZ, 192 und 193, 19. und 20.8.82; Artikelserie über Einzelfragen: BaZ, 200, 28.8.82 bis 285, 6.12.82. Zum Kreis der Vernehmlassung: BaZ, 184, 10.8.82. Solothurn : SZ, 24, 30.1.82; 88, 17.4.82; 228, 30.9.82. Zum Zeitplan: SZ, 97, 28.4.82; zur «Verfassigs-Zytig»: SZ, 239, 13.10.82; 284, 4.12.82; 296, 18.12.82. Öffentliche Sitzungen: SZ, 98, 29.4.82; Ombudsmann: BaZ, 251, 27.10.82. Vgl. SPJ, 1981, S. I1.