Année politique Suisse 1982 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Strafrecht
Die Vorlage für die Revision des Strafrechts ist bereits im Jahrgang 1981 dieser Publikation dargestellt worden. Gegen die Neuformulierung des Gesetzes ergriffen drei Komitees das Referendum. Das eine davon stand der äussersten Linken nahe, ein anderes der SPS und dem SGB. Das dritte rekrutierte sich aus bürgerlichen Kreisen, zum Beispiel aus Jungliberalen und aus der Jungen SVP, während die Junge CVP abseits stand. Jede dieser drei Gruppen ging unabhängig von den anderen vor und erreichte im Alleingang nicht die nötigen 50 000 Unterschriften. Zusammen ergab sich aber eine Summe von rund 88 000, so dass eine Volksabstimmung nötig wurde. Sie fand statt am 6. Juni, zusammen mit dem Entscheid über das neue Ausländergesetz. Besonders drei Bestimmungen boten Angriffsflächen, nämlich der Artikel, wonach Sachbeschädigungen im Zusammenhang mit Krawallen nicht mehr Antrags-, sondern Offizialdelikt sein sollten; die Strafbarkeit der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten sowie die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen. Die Gegner sprachen deshalb von Gesinnungsparagraphen oder von einem Maulkorbgesetz und warnten vor dem Schnüffelstaat. Auf Landesebene gaben die bürgerlichen Parteien die Ja-Parole aus, während die SPS und die kleineren Parteien der Linken sowie SGB und CNG für Verwerfung warben. Der Souverän nahm das Gesetz überraschend klar an, mit rund 880 000 gegen 500 000 Stimmen. Von sämtlichen Kantonen lehnte einzig der Jura ab. Pressestimmen sahen in diesem Entscheid vor allem den Wunsch des Bürgers nach mehr Sicherheit. Die Auswertung von Umfragen in der Vox -Analyse ergab dann, dass ebensosehr das Verlangen nach härteren Strafen und schärferer Vergeltung von Verbrechen mitgespielt hatte. Die neuen Bestimmungen traten auf den 1. Oktober 1982 in Kraft [23].
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B.J.
 
[23] Vgl. SPJ, 1981, S. 17 f. Referendum: TA, 11, 15.1.82; BaZ, 13, 16.1.82. Zum Abstimmungskampf: Presse ganzer Mai 1982; BaZ, 117, 22.5.82; SGT, 123, 29.5.82; NZZ, 114, 19.5.82. Für die angeführten Ausdrücke: TW, 112, 15.5.82 (Maulkorb); BaZ, 113, 17.5.82 (Schnüffelstaat); Bund, 113, 17.5.82 (Gesinnungsparagraph). Parteiparolen: NZZ, 126, 4.6.82. Resultate: Presse vom 7.6.82. Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 6.6.82. Zur Inkraftsetzung: Presse vom 1.10.82.