Année politique Suisse 1982 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
Manche Gerichte vermochten den Berg ihrer Pendenzen nicht wesentlich abzubauen. Namentlich das Bundesgericht in Lausanne beklagte in seinem Jahresbericht für 1981, es gelinge ihm kaum, die vorliegenden Fälle innerhalb einer Frist zu erledigen, welche im Lichte der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention der Sache angemessen wäre, selbst wenn man immer mehr Entscheide in summarischen Verfahren treffe. Die mindestens vorübergehende
Anstellung zusätzlicher Ersatzrichter sei deshalb nicht zu vermeiden. Wie jedes Jahr ergaben sich auch personelle Änderungen im Bundesgericht. Eine davon erregte einiges Aufsehen. Als Nachfolger für den demissionierenden Jean-Pierre Rüedi schlug die SP-Fraktion nämlich den Strafrechtsprofessor Martin Schubarth aus Basel vor, der gewissen bürgerlichen Kreisen missfiel, weil er sich seinerzeit als Verteidiger für Kaiseraugst-Demonstranten engagiert hatte. Trotz einer gewissen Flüsterpropaganda gegen ihn wählte die Vereinigte Bundesversammlung am 29. September Schubarth mit 119 von 203 gültigen Stimmen zum neuen Bundesrichter
[13].
[13] Gesch. ber., 1981, S. 323; 1982, S. 306. M. Schubarth: Presse vom 28.-30.9.82; Amtl. Bull. NR, 1982, Beilage, S. 1500.