Année politique Suisse 1982 : Allgemeine Chronik / Landesverteidigung
 
Waffenplätze
Auch 1982 begegneten die Projekte des EMD für Infrastrukturanlagen allerlei Widerstand, besonders wenn sie Kulturland beanspruchten. So wandten sich die Korporationen Stans und Buochs als Grundbesitzer, aber auch die Nidwaldner Kantonsregierung gegen den Plan, die Piste des Militärflugplatzes Buochs zu verlängern. Allerdings bewilligten die eidgenössischen Räte den Verpflichtungskredit für das Vorhaben trotzdem, wobei Bundesrat Chevallaz zusicherte, mit dem Bau werde erst begonnen, wenn die Differenzen mit den kantonalen Behörden behoben seien. Eine gütliche Lösung fand sich schliesslich für den Truppen-Übungsplatz Bernhardzell in der Ostschweiz. Dagegen klagten mehrere Dörfer aus der Nachbarschaft des Flabschiessplatzes Reckingen/Gluringen über Lärm, der den Fremdenverkehr beeinträchtige. Zudem habe das Militär dem Oberwallis weniger Arbeitsplätze gebracht als erhofft. Deshalb erneuerte nur ein Teil der betroffenen Gemeinden ihren Vertrag mit dem EMD, doch erlauben die geltenden eidgenössischen Vorschriften gleichwohl eine Fortführung des Schiessbetriebes [14].
Der Bedeutung wie dem öffentlichen Aufsehen nach überragte der Streit um Rothenthurm all diese Fälle bei weitem. Hier geht die Abwehr gegen den geplanten Waffenplatz aus von Bauern, die fürchten, es finde sich in der Gegend zu wenig Realersatz für den Boden, den sie aufgeben müssten, ferner von Naturfreunden, die um das dortige Hochmoor bangen. Für dieses Anliegen zeigte Bundesrat Chevallaz wenig Verständnis: di.e Haltung eines Majors und Universitätsprofessors, der sich für die schützenswerte Landschaft von nationaler Bedeutung einsetzte, kanzelte er öffentlich als «dumm und gefährlich» ab. Er selber betrachtet die Schaffung von Waffenplätzen in abgelegenen Regionen als erwünschte Förderung des Tourismus. Nach diesen Auseinandersetzungen war die Öffentlichkeit eher überrascht, als der Schweizerische Bund für Naturschutz (SBN) anfangs Dezember der Eidgenossenschaft eine Parzelle von ungefähr 4000 m2 bei Rothenthurm abtrat, weil er glaubte, er hole durch einen Verkauf unter bestimmten Auflagen mehr für seine Bestrebungen heraus, als es bei einer Enteignung möglich wäre. Noch im Mai hatte der SBN bestritten, dass das EMD-Projekt punkto Naturschutz ausgewogen sei und allen Interessen Rechnung trage. Einer Vorentscheidung trieb die Angelegenheit zu, als es die Korporation Oberägeri ebenfalls anfangs Dezember ablehnte, dem Bund 68 Hektaren zu veräussern, teils aus Solidarität mit der Gemeinde Rothenthurm, teils wegen des niedrigen abgebotenen Quadratmeterpreises. Auf diese Absage hin erklärte das EMD, es leite nun die Enteignung ein, doch solle eine gütliche Einigung immer noch möglich bleiben. Die in der Sache unnachgiebige Haltung der Militärbehörden brach freilich die Ablehnung der Gegner nicht. Sie beschlossen vielmehr, eine Volksinitiative gegen die Errichtung eines Waffenplatzes in Rothenthurm zu lancieren und demonstrierten durch Warnfeuer ihren ungebrochenen Willen zu weiterem Widerstand [15].
 
[14] Buochs: Vat., 86, 15.4.82; Woche, 16, 23.4.82; Presse vom 22.6.82; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 814 ff.; Amtl. Bull. StR, 1980, S. 449 f. Bernhardzell: NZZ, 299, 15.12.82. Oberwallis : Vat., 81, 7.4.82; BZ, 132, 10.6.82; Presse vom 22.12.82.
[15] Rothenthurm taucht das ganze Jahr hindurch in der Presse auf, besonders häufig in den Monaten November und Dezember. Zur Kontroverse zwischen Bundesrat Chevallaz und Prof A. Müller: TA, 248, 25.10.82; LNN, 256, 4.11.82; 275, 26.11.82; TA, 274, 24.11.82. Zur Haltung des SBN im Mai 82: Vat., 101, 3.5.82. Vgl. SPJ, 1981, S. 51; 1979, S. 61; 1978, S. 50.